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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz



Vom 3. Dezember 2009





I.

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundes der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15

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der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundessortenamtes,
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der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit,
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der Präsidentin oder dem Präsidenten des Julius Kühn-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen,
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der Präsidentin oder dem Präsidenten des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit,
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der Präsidentin oder dem Präsidenten des Max Rubner-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel,
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der Präsidentin oder dem Präsidenten des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei.




II.

Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I genannten Beamtinnen und Beamten vor.





III.

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Sie tritt an die Stelle aller bisherigen Anordnungen über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.





Bonn, den 3. Dezember 2009
115 - 02100/0001





Die Bundesministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz



In Vertretung
Gert Lindemann

GMBl 2009, S. 1681