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Siebter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen

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VMBl 1996 S. 226


Siebter Erlaß
über die Genehmigung
der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
Vom 2. Mai 1996 
1)



Artikel 1

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel II Sachgebiet A Abschnitt II Nr. 2 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. II 1990 S. 885, 910), genehmige ich die Stiftung und Verleihung der


Einsatzmedaille der Bundeswehr


durch den Bundesminister der Verteidigung.



Artikel 2

Ich genehmige die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen des in Artikel 1 genannten Ehrenzeichens.



Artikel 3

Die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildung des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger bekanntgemacht.



Artikel 4

Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens und jede Änderung seiner Form und Benennung bedarf meiner Genehmigung und wird gemäß Artikel 3 bekanntgemacht.



Berlin, den 2. Mai 1996


Der Bundespräsident

Roman Herzog


Der Bundesminister der Verteidigung

Volker Rühe


Der Bundesminister des Innern

Kanther


Federführung: VR I 1 - Az 01-70-25