Richtlinie für die Tätigkeit der Seemannsämter außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes und die mit der Wahrnehmung seemannsamtlicher Aufgaben beauftragten Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland
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Richtlinie für die Tätigkeit der Seemannsämter außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes und die mit der Wahrnehmung seemannsamtlicher Aufgaben beauftragten Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland
Die Richtlinie für die Tätigkeit der Seemannsämter außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes und die mit der Wahrnehmung seemannsamtlicher Aufgaben beauftragten Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland wird nachstehend bekannt gegeben.
Die Richtlinie tritt am 1. November 2005 in Kraft.
Bonn, den 1. November 2005
LS 23/6235.1/7-SeemÄ
Richtlinie
- 1.
- Bei Tätigkeiten der Seemannsämter außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes und der Wahrnehmung seemannsamtlicher Aufgaben durch die beauftragten Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland ist das Handbuch für die Tätigkeit der Seemannsämter außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes und die mit der Wahrnehmung seemannsamtlicher Aufgaben beauftragten Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
- 2.
- Das Handbuch wird in einem Sonderdruck veröffentlicht, der beim Verkehrsblatt-Verlag, Hohe Straße 39, 44139 Dortmund angefordert werden kann.
