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Kriterien der Gedenkstättenförderung

Zurück zur Teilliste Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien

Kriterien der Gedenkstättenförderung


Gemäß seiner Gedenkstättenkonzeption kann der Bund Gedenkstätten sowie Projekte zur Erinnerung an NS- und SED-Unrecht fördern, wenn sie von nationaler bzw. internationaler Bedeutung sind. Voraussetzung für eine Bundesbeteiligung sind:


- Die Gedenkstätte befindet sich an einem Ort von herausragender historischer Bedeutung, der im öffentlichen Leben exemplarisch für einen bestimmten Verfolgungskomplex steht.


- Die Gedenkstätte verfügt über ein spezifisches, unverwechselbares Profil, das sich auf die Authentizität des Ortes gründet.


- Es muss ein wissenschaftlich, museologisch und gedenkstättenpädagogisch fundiertes Konzept vorliegen.


- Das jeweilige Sitzland beteiligt sich mit mindestens 50 v. H. an dem Vorhaben.


Im Einzelfall können auch Vorhaben sonstiger Einrichtungen gefördert werden, wenn sie von nationaler bzw. internationaler Bedeutung sind und die Qualitätskriterien erfüllen.


Der Bund stellt seine Mittel ausschließlich im Weg der Projektförderung zur Verfügung; neue institutionelle Förderungen werden nicht aufgenommen. Die Bagatellgrenze für Anträge liegt bei 25.000 €.


Für die Förderung kommen in erster Linie Anschubfinanzierungen für Einrichtungen im Aufbau sowie qualitätsverbessernde Maßnahmen in Frage. Baumaßnahmen können gefördert werden, wenn sie die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung oder Verbesserung der inhaltlichen Arbeit sind.


Nicht gefördert werden Vorhaben der allgemeinen bzw. Grundlagenforschung, die dem universitären Bereich zuzurechnen sind. Bundesseits besteht hierfür allenfalls eine Zuständigkeit beim Bundesminister für Bildung und Forschung. Ebenso ist die Förderung von Jugendbegegnungsstätten grundsätzlich nicht möglich. Hierfür ist die Zuständigkeit der Länder und allenfalls des Bundesministers für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegeben.


Die Anträge müssen – möglichst nach dem beigefügten Muster – über das jeweilige Sitzland gestellt werden. Das Land übersendet die Anträge mit der Zusage der anteiligen Finanzierung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Den Unterlagen soll zu entnehmen sein, wer das Projekt wissenschaftlich begleitet hat (wissenschaftliche Betreuung, Mitglieder wissenschaftlicher Beiräte). Bei der Entscheidung über Förderanträge berät ein Expertengremium die Bundesregierung.


[Muster]


A. Kurzbeschreibung des Projektes (2 – 3 Seiten max.)

B. Darstellung der Finanzierung

B.1 Kostenübersicht


..............................€

+............................€

+............................€

. . .

Gesamtkosten:

...........................€



B.2 Finanzierungsübersicht


Gesamtkosten:

...........................€


abzügl. Eigenmittel der Einrichtung
oder des Projektträgers

-...........................€

abzügl. weitere Drittmittel (Spenden,
nichtöffentliche Zuschüsse o.ä.)

-...........................€



Zuwendungsbedarf:

...........................€



davon:


Anteil des Landes

............................€

Anteil anderer Gebiets-
körperschaften

+..........................€



zusammen (mindestens 50 v.H.)

...........................€



beantragter Bundesanteil
(höchstens 50 v.H.)

...........................€