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BMVEL-321-0007-A006.htm

Zum Hauptdokument : Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes



Anlage 6
(Zu Nummer 12.1.1)



Erforderliche Angaben für den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis, gewerbsmäßig Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere, zu züchten oder zu halten,
– mit Wirbeltieren zu handeln,
– einen Reit- oder Fahrbetrieb zu unterhalten,
– Tiere zur Schau zu stellen
oder für solche Zwecke zur Verfügung zu stellen
oder
– Wirbeltiere als Schädlinge zu bekämpfen

(§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes)



1 Name und Anschrift des Antragstellers



2 Tätigkeit, für die die Erlaubnis beantragt wird

– Züchten oder Halten von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren

– Handel mit Wirbeltieren

– Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebes

– Zurschaustellen von Tieren bzw. Zurverfügungstellen von Tieren zu solchen Zwecken

– Schädlingsbekämpfung



3 Anschrift der Einrichtung, in der die Tiere gehalten werden bzw. im Fall der Schädlingsbekämpfung des Betriebes



4 Name und Anschrift der für die Tätigkeit verantwortlichen Person



5 Berufliche Qualifikation der für die Tätigkeit verantwortlichen Person (beruflicher Werdegang)



6 Nachweis1) der beruflichen Qualifikation (z.B. beglaubigte Abschrift von Zeugnissen)



7 Je nach Art der beabsichtigten Tätigkeit

– Gattung und Höchstzahl der Tiere, die jährlich gezüchtet werden sollen

– Gattung und Höchstzahl der Tiere, die jährlich gehandelt werden sollen

– Gattung und Höchstzahl der Tiere, deren gleichzeitige Haltung beabsichtigt ist

– im Falle des Reit- oder Fahrbetriebs, des Zurschaustellens von Tieren oder der Schädlingsbekämpfung zusätzlich Art und Umfang der vorgesehenen Tätigkeit



8 Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen sollen. Im Fall der Schädlingsbekämpfung zusätzlich Beschreibung der zur Verwendung vorgesehenen Vorrichtungen und Stoffe oder Zubereitungen



Ort und Datum



Unterschrift des Antragstellers