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BMVEL-321-0007-A002.htm

Zum Hauptdokument : Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes



Anlage 2
(zu Nummer 7.1.3)



Erforderliche Angaben für die Anzeige
– eines Eingriffs nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4,
– eines Versuchsvorhabens nach § 8a Abs. 1 und 2,
– der Änderung eines genehmigten Versuchsvorhabens nach § 8 Abs. 7 Satz 2,
– eines Eingriffs oder einer Behandlung nach § 10 oder
– eines Eingriffs oder einer Behandlung nach § 10a des Tierschutzgesetzes



Die vorgenannten Tatbestände werden im Folgenden unter der Bezeichnung "Vorhaben" zusammengefaßt.



Name/Bezeichnung und dienstliche Anschrift des Anzeigenden/der Einrichtung



1. Bezeichnung des Vorhabens einschließlich der internen Kurzbezeichnung und der Rechtsgrundlage im Tierschutzgesetz (s. Überschrift)



2 Zweck des Vorhabens



3 Angaben zu den für die Verwendung vorgesehenen Versuchstieren mit kurzer Begründung im Hinblick auf § 9 Abs. 2 Nummer 1 und 21)

3.1 Art der vorgesehenen Tiere



3.2 Bei Wirbeltieren, und ggf. bei Cephalopoden oder Dekapoden, die Zahl der vorgesehenen Tiere



4 Beschreibung des beabsichtigten Vorhabens einschließlich der Betäubung

4.1 Art und Durchführung der vorgesehenen Eingriffe oder Behandlungen



4.2 Angabe, welche Eingriffe oder Behandlungen an Wirbeltieren unter Betäubung durchgeführt und welche Betäubungsverfahren dabei angewandt werden sollen



5 Ort und vorgesehener Beginn (Datum) sowie voraussichtliche Dauer des Vorhabens



6 Angaben zu den beteiligten Personen2)

6.1 Name, dienstliche Anschrift und Fachkenntnisse des Leiters des Vorhabens



6.2 Name, dienstliche Anschrift und Fachkenntnisse des stellvertretenden Leiters des Vorhabens



6.3 Name, dienstliche Anschrift und Fachkenntnisse der durchführenden Person(en)



6.4 Name, dienstliche Anschrift und Fachkenntnisse der für die Nachbehandlung der Tiere in Frage kommenden Personen



7 Bei Vorhaben nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 die Begründung für den Eingriff



8 Bei Vorhaben, die nach § 8 Abs. 7 Nr. 1 nicht der Genehmigung bedürfen, der Rechtsgrund der Genehmigungsfreiheit



9 Bei Durchführung mehrerer gleichartiger Vorhaben nach § 8a Abs. 1 und 2, § 10 oder § 10a, die voraussichtliche Zahl der Vorhaben (§ 8a Abs. 3 Satz 1)



Ort und Datum



Unterschrift des Anzeigenden