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BMVBS-LS23-20020904-KF-A009.htm

Zum Hauptdokument : Bekanntmachung der Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben nach § 13 Abs. 4a der Schiffssicherheitsverordnung durch den Deutschen Motoryachtverband e.V. und den Deutschen Segler-Verband e.V. (Durchführungsrichtlinien Funkbetriebszeugnisse)



Anlage 9





9.1
Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des zuständigen Prüfungsausschusses oder der Zentralen Verwaltungsstelle, 22309 Hamburg, Gründgensstraße 18, Tel.: 040/6 32 00 90 (Geschäftszeiten Mo. – Do. von 09:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr) einzulegen.


9.2
Gegen die Entscheidung der Zentralen Verwaltungsstelle vom ..... kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheides Klage beim Verwaltungsgericht in 20097 Hamburg, Nagelsweg 37, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.


Die Klage muss den Kläger, die Beklagten (Deutscher Motoryachtverband e. V./Deutscher Segler-Verband e. V.) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.


Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten.