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BMVBS-LS23-20020904-KF-A003.htm

Zum Hauptdokument : Bekanntmachung der Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben nach § 13 Abs. 4a der Schiffssicherheitsverordnung durch den Deutschen Motoryachtverband e.V. und den Deutschen Segler-Verband e.V. (Durchführungsrichtlinien Funkbetriebszeugnisse)





Anlage 3



A. Anforderungen an die praktische Prüfung für das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate – SRC)



I.
Betriebsverfahren und eingehende praktische Kenntnisse des GMDSS, Bedienen einer Seefunkstelle
1.
Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen einer Seefunkstelle
Ultrakurzwellen-Funkanlagen
Kanäle
Überwachung
Bedienung
DSC
Sprechfunk
Sendeleistung
2.
Digitaler Selektivruf (DSC)
2.1
Auswahl des Anrufformats
Notalarm
Anruf "An alle Funkstellen"
Einzelanruf
Gruppenruf


2.2
Rufnummernauswahl anhand des MMSI-Nummernsystems
Landeskenner (MID)
Gruppenrufnummern
Rufnummern der Küstenfunkstellen
Rufnummern der Seefunkstellen


2.3
Anrufkategorien und Rangfolge
Not
Dringlichkeit
Sicherheit
Routine


2.4
Bedienung des DSC-Controllers


2.5
Funktionskontrolle
II.
Verkehrsabwicklung


1.
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache
1.1
Notverkehr
DSC-Notalarm
Senden eines Notalarms
Weiterleitung eines Notalarms
Aussenden eines Notalarms durch eine Funkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet
Empfang und Bestätigung eines DSC-Notalarms
Bestätigungsverfahren
Empfang und Bestätigung durch eine Seefunkstelle
Abwicklung des Notverkehrs
Speicherabfrage
Aufhebung eines Fehlalarms
Funkverkehr vor Ort
Beenden des Notverkehrs
Funkstille gebieten


1.2
Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
Verfahren für DSC-Dringlichkeits- und -Sicherheitsanrufe
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr


2.
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur Sprechfunk benutzen, in englischer Sprache
2.1
Abwicklung des Notverkehrs
2.2
Abwicklung des Dringlichkeitsverkehrs
2.3
Abwicklung des Sicherheitsverkehrs


III.
Weitere Kenntnisse über Betriebsverfahren für die allgemeine Telekommunikation
Praktische Kenntnisse über den öffentlichen/nichtöffentlichen Seefunkdienst


1.1
Funkverkehr mit Küstenfunkstellen mittels Sprechfunk in englischer Sprache
Anrufen mittels DSC
Anrufen mittels Sprechfunk
Anfordern einer handvermittelten Verbindung
Beendigung einer Verbindung


1.2
Funkverkehr mit Seefunkstellen in englischer Sprache


B. Protokoll der praktischen Prüfung zum Erwerb des Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC)



I. Pflichtaufgaben

Abwicklung von Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an zwei miteinander kommunizierenden DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen.

1.a)
Controller editieren und Senden eines Notalarms.

1. Versuch:

2. Versuch:

1.b)
Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms.

1. Versuch:

2. Versuch:

2.a)
Aussenden der Notmeldung.

1. Versuch:

2. Versuch:

2.b)
Controller editieren, Weiterleitung eines Notalarms und Information der Seefunkstelle in Not.

1. Versuch:

2. Versuch:

3.a)
Beenden des Notverkehrs.

1. Versuch:

2. Versuch:

3.b)
Aufhebung eines Fehlalarms.

1. Versuch:

2. Versuch:

4.a)
Controller editieren, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe der Dringlichkeitsmeldung.

1. Versuch:

2. Versuch:

4.b)
Speicherabfrage, Aufnahme der Dringlichkeitsmeldung und Einleitung weiterer Maßnahmen.

1. Versuch:

2. Versuch:



Die vorgenannten Pflichtaufgaben Nr. 1.a) bis 4.a) oder Nr. 1.b) bis 4.b) müssen von dem Bewerber mindestens im zweiten Versuch mit jeweils ausreichendem Ergebnis absolviert werden. Wird eine der Aufgaben auch im zweiten Versuch mit "nicht ausreichend" bewertet, so ist die praktische Prüfung nicht bestanden.



II.
Sonstige Fertigkeiten

1.
Aussenden eines Notalarms durch eine Funkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet.

2. Versuch:
2. Versuch:

2.
Speicherabfrage und Empfangsbestätigung.

1. Versuch:
2. Versuch:

3.
Abwicklung des Notverkehrs.

1. Versuch:
2. Versuch:

4.
Funkstille gebieten.

1. Versuch:
2. Versuch:

5.
Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort.

1. Versuch:
2. Versuch:

6.
Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung.

1. Versuch:
2. Versuch:

7.
Controller editieren und Senden eines Sicherheitsanrufes
Abgabe der Sicherheitsmeldung.

1. Versuch:
2. Versuch:

8.
Controller editieren und Senden eines Routineanrufes an eine Seefunkstelle.

1. Versuch:
2. Versuch:

9.
Kanalwechsel.

1. Versuch:
2. Versuch:

10.
Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle.

1. Versuch:
2. Versuch:

11.
Controller editieren und Senden eines Routineanrufes an eine Küstenfunkstelle.

1. Versuch:
2. Versuch:

12.
Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle.

1. Versuch:
2. Versuch:

13.
Einstellen des Controllers.

1. Versuch:
2. Versuch:


Von den vorgenannten sonstigen Fertigkeiten Nr. 1 bis Nr. 13 dürfen höchstens drei Aufgaben gestellt werden, von denen mindestens zwei mit ausreichend bewertet werden müssen.