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BMVBS-LS23-20020904-KF-A001.htm

Zum Hauptdokument : Bekanntmachung der Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben nach § 13 Abs. 4a der Schiffssicherheitsverordnung durch den Deutschen Motoryachtverband e.V. und den Deutschen Segler-Verband e.V. (Durchführungsrichtlinien Funkbetriebszeugnisse)





Anlage 1





1.
Allgemeine Grundkenntnisse über den mobilen Seefunkdienst
1.1
Verkehrsarten im Bereich des mobilen Seefunkdienstes
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
Öffentlicher/nichtöffentlicher Nachrichtenaustausch
Revier- und Hafenfunkdienst
Schiff-Schiff-Verkehr
Funkverkehr an Bord


1.2
Funkstellen im Bereich des mobilen Seefunkdienstes
Seefunkstellen
Küstenfunkstellen
Lotsenstationen, Revier- und Hafenfunkstellen usw.
Luftfunkstellen des SAR-Dienstes
Rettungsleitstelle (RCC)


1.3
Urkunden, Befähigungsnachweise und Dienstbehelfe


1.4
Grundkenntnisse über Frequenzen und Frequenzbänder


1.5
Frequenzmerkmale
Ausbreitung von UKW- und Ultrahohen Frequenzen


1.6
Frequenzen, die dem mobilen Seefunkdienst zugewiesen sind
Benutzung der UKW- und Ultrahohen Frequenzen im mobilen Seefunkdienst
Begriff des Frequenzkanals, Simplex, Semi-Duplex und Duplex
Not- und Sicherheitsfrequenzen für GMDSS
Anruffrequenzen


1.7
Schutz der Notfrequenzen
Schutzbereiche
Versuchsaussendungen auf Notfrequenzen
Aussendungen während des Notverkehrs
Vermeidung schädlicher Störungen
Verhinderung unzulässiger Aussendungen


1.8
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr


1.9
Antennen
UKW-Antennen
Antenne für das NAVTEX-System


1.10
Stromversorgung von Seefunkstellen, einschließlich der Notstromversorgung


1.11
Batterien
Unterschiedliche Batterien und deren Eigenschaften
Aufladen
Wartung der Batterien


2.
Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem
(GMDSS)


2.1
GMDSS
Seegebiete
Empfangsbereitschaft auf UKW-Notfrequenzen
Funktionsanforderungen für Seefunkstellen gemäß SOLAS Kap. IV


2.2.
NAVTEX-System
Zweck von NAVTEX
NAVTEX-Frequenzen
Empfangsreichweite
Nachrichtenformat (Senderkennung, Nachrichtenart, Nachrichtennummer)


2.3
Such- und Rettungsarbeiten (SAR)
See-Rettungsorganisation
Aufgaben der Rettungsleitstellen (RCC)


2.4
Funktechnische Rettungsmittel
Tragbare UKW-Sprechfunkgeräte
Such- und Rettungsradartransponder (SART)
Seenotfunkbaken (EPIRBs)


2.5.
Seenotfunkbaken (EPIRBs)
Wesentliche Betriebsmerkmale bei COSPAS/SARSAT (406/121, 5 MHz)
Wesentliche Betriebsmerkmale bei Inmarsat E (1,6 GHz)
Inhalt der Aussendung
Manuelle Bedienung
Funktionsprüfung/Testbetrieb


3.
Öffentlicher Seefunkdienst
Internationale Abrechnungsverfahren
Abrechnungskennung (AAIC)
Internationale Verrechnungseinheiten für die Abrechnung des Funkverkehrs
Bedeutung von Landtarifen und Küstentarifen
Besondere Dienstleistungsmerkmale


4.
Kenntnisse der englischen Sprache in Wort
und Schrift für den ordnungsgemäßen
Austausch von Informationen, die sich auf
den Schutz des menschlichen Lebens auf
See beziehen


4.1
Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender schriftlicher Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche.


4.2
Abgabe von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache nach schriftlicher Übersetzung eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen phonetischen Alphabets und der allgemein gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt.


(Anlage 7 DuRi Funk)