BMVBS-LS-19980910-KF-A003.3.htm
Anlage 3
Bescheinigung über die
praktische Ausbildung und Seefahrtzeit
als Offiziersassistent im Gesamtschiffsbetrieb
nach § 10 Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung
Nach Überprüfung der vorgelegten Nachweise und Unterlagen wird hiermit bescheinigt, daß
Herr/Frau
| geboren am | in | ||
| [ ] | die für den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum nautischen und technischen Wachoffizier vorgeschriebene praktische Ausbildung und Seefahrtzeit als Offiziersassistent im Gesamtschiffsbetrieb von insgesamt mindestens 24 Monaten ordnungsgemäß beendet hat. | ||
| | | ||
| [ ] | die vor dem Besuch der Fachhochschule oder Fachschule (Seefahrt/Nautik und Schiffsbetriebstechnik) mindestens nachzuweisende praktische Ausbildung und Seefahrtzeit als Offiziersassistent im Gesamtschiffsbetrieb von 18 Monaten ordnungsgemäß absolviert hat. | ||
Bremen,
BERUFSBILDUNGSSTELLE
SEESCHIFFAHRT E. V.
(VkBl. 1998 S. 919)
