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BMVBS-B10-20130131-SF-A007.htm

Zum Hauptdokument : Bekanntmachung der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013)



Anlage VII



Regelablauf der Preisgerichtssitzung



1. Konstituierung des Preisgerichts durch den Auslober



a)
Feststellung der Vollzähligkeit des Preisgerichts


b)
Wahl des Vorsitzes und seiner Stellvertretung


c)
Prüfung der Anwesenheitsberechtigung weiterer nicht zum Preisgericht gehörender Personen einschließlich eventueller Zulassung von Hilfskräften sowie Bestimmung eines Protokollführers


d)
Versicherung jedes Anwesenden, dass er außerhalb von Kolloquien


keinen Meinungsaustausch mit Wettbewerbsteilnehmern über die Wettbewerbsaufgabe und deren Lösung geführt hat


während der Dauer des Preisgerichts nicht führen wird


bis zum Preisgericht keine Kenntnis der Wettbewerbsarbeiten erhalten hat, sofern er nicht an der Vorprüfung mitgewirkt hat


das Beratungsgeheimnis gewahrt wird


die Anonymität aller Arbeiten aus seiner Sicht gewahrt ist und


es unterlassen wird, Vermutungen über den Verfasser einer Arbeit zu äußern


e)
Erläuterung des Wettbewerbsverfahrens, der Preisgerichtssitzung und der Wettbewerbsaufgabe, insbesondere der Beurteilungskriterien und der sonstigen als bindend bezeichneten Vorgaben anhand der Auslobung und der Protokolle über Rückfragenbeantwortung und Kolloquien


f)
Persönliche Verpflichtung der Preisrichter auf eine objektive, allein an der Auslobung orientierte Beurteilung


2. Grundsatzberatung



a)
Übernahme des Vorsitzes des Preisgerichts


b)
Bericht der Vorprüfung sowie Stellungnahme der Sachverständigen zum Ergebnis der Vorprüfung


c)
Ausführliche, wertungsfreie Erläuterung aller Arbeiten in einem Informationsrundgang durch die Vorprüfung, wobei dem Preisgericht die wesentlichen funktionalen und wirtschaftlichen Merkmale der Wettbewerbsarbeit aufzuzeigen sind


d)
Besichtigung des Wettbewerbsgebietes oder des Baugrundstückes und schriftliche Festlegung evtl. gewonnener zusätzlicher Erkenntnisse


3. Zulassung der Wettbewerbsarbeiten



a)
Bericht der Vorprüfung


b)
Stellungnahme von Sachverständigen


c)
Entscheidung über die Zulassung, wobei das Preisgericht alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zuzulassen hat, die


den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen,


die als bindend bezeichneten Vorgaben des Auslobers erfüllen,


in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen,


termingemäß eingegangen sind und


keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.


Von der Beurteilung auszuschließen sind Teilleistungen, die über das geforderte Maß nach Art und Umfang hinausgehen.


4. Bewertung der zugelassenen Arbeiten



a)
Wertende Rundgänge je nach Zahl der Arbeiten mit schriftlicher Festlegung der auszuscheidenden Arbeiten, Angabe der Stimmenverhältnisse und zusammenfassender schriftlicher Begründung unter Heranziehung der Erläuterungsberichte der Verfasser und der Stellungnahme der Vorprüfung und der Sachverständigen, Ausschluss im 1. Rundgang nur bei einstimmigem Beschluss


b)
Bestimmung der in der engeren Wahl verbleibenden Wettbewerbsarbeiten mit individueller schriftlicher Beurteilung


c)
Festlegung der Rangfolge der Arbeiten


d)
Festlegung der Preise und Anerkennungen


e)
Beschlussfassung über Empfehlungen für die weitere Bearbeitung und zu sonstigen vom Auslober zu berücksichtigenden Fragen (evtl. nach Beschlussfassung über Empfehlungen für eine Überarbeitungsphase, nach Überarbeitung und erneuten Bericht der Vorprüfung)


5. Abschluss der Preisgerichtssitzung



a)
Abstimmung des schriftlichen Protokolls und Unterzeichnung des Protokolls durch alle Preisrichter


b)
Öffnung der Umschläge mit den Verfassererklärungen, Feststellung der Verfasser, Festhalten des Ergebnisses in einer Anlage zum Protokoll der Preisgerichtssitzung


c)
Entlastung der Vorprüfer


d)
Übergabe des Vorsitzes an den Auslober


e)
Schlusswort des Auslobers unter Bekanntgabe von Ort und Zeit der öffentlichen Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten