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BMVBS-B10-20130131-SF-A001.htm

Zum Hauptdokument : Bekanntmachung der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013)



Anlage I



Liste der notwendigen Angaben in der Auslobung von Wettbewerben



Die Auslobung soll im Einzelnen folgende Angaben enthalten:



1.
Anlass und Zweck des Wettbewerbs;


2.
die Bezeichnung des Auslobers und seiner Vertretung;


3.
die Angabe der Registriernummer bei der zuständigen Architekten- und Ingenieurkammer der jeweiligen Bundesländer;


4.
Gegenstand und Art des Wettbewerbs;


5.
den Zulassungsbereich;


6.
die Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe;


7.
bei interdisziplinären Wettbewerben die erforderlichen Fachbeiträge mit ihren jeweiligen Anforderungen;


8.
die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Wettbewerbs;


9.
die Teilnahmeberechtigung;


10.
die Namen von außerhalb des Zulassungsbereiches eingeladenen Teilnehmern, ggf. die Namen aller Teilnehmer;


11.
die Namen der Preisrichter, stellvertretenden Preisrichter, Vorprüfer und Sachverständigen unter Angabe des Geschäfts- oder Dienstsitzes;


12.
die Schutzgebühr und die Frist, bis zu deren Ablauf die unbeschädigten Wettbewerbsunterlagen zur Erstattung der Schutzgebühr zurückgegeben sein müssen;


13.
den Einlieferungstermin; die Art der Kennzeichnung der Wettbewerbsarbeit und die Anschrift für die Ablieferung der Wettbewerbsarbeit;


14.
die Termine für Rückfragen; Antworten und Kolloquien;


15.
die geforderten Wettbewerbsleistungen;


16.
die als bindend bezeichneten Vorgaben sowie die Anregungen des Auslobers;


17.
die für das Preisgericht bindenden Beurteilungskriterien;


18.
die Anzahl und Höhe der Preise, Anerkennungen und ggf. Aufwandsentschädigungen;


19.
die Wettbewerbsbedingungen mit dem Hinweis darauf, dass die Auslobung nach dieser Richtlinie erfolgt;


20.
den Inhalt der Erklärung der Wettbewerbsteilnehmer;


21.
die Sprache, in welcher der Wettbewerb durchgeführt wird und in der ggf. die weitere Planung erfolgt;


22.
die für die Lösung der Wettbewerbsaufgabe maßgeblichen Rechtsgrundlagen und technischen Regelwerke;


23.
Art, Umfang und allgemeine Bedingungen der vorgesehenen Beauftragung einer oder mehrerer Preisträger sowie die Honorarzone, wie sie sich nach der jeweils geltenden Honorarordnung auf der Grundlage der Anforderungen der Auslobung ergibt, es sei denn, die Honorarzone lässt sich danach nicht eindeutig ermitteln;


24.
die Gewichtung des Wettbewerbsergebnisses im Falle eines anschließenden Verhandlungsverfahrens.