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BMVBS-B-20060331-KF-A002.htm

Zum Hauptdokument : Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes -RÜV-



Anlage 2
zur Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes




Hinweise für die Überwachung



1 Gründungen

Die baulichen Anlagen sind auch im Hinblick auf eingetretene Setzungen, Kippungen, Risse, Unterspülungen und Auskolkungen zu prüfen. Bei Verdacht auf chemische Einwirkungen durch aggressives Grundwasser sind entsprechende Untersuchungen einzuleiten.





2 Massive Bauteile

Mauerwerk, Beton, Stahlbeton- und Spannbetonbauteile sind auf Risse, Ausbauchungen, Durchfeuchtungen, Ausblühungen, Rostverfärbungen, Hohlstellen und Abplatzungen zu prüfen. Auflagerbereichen sowie früher sanierten Bereichen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.



Stellen mit Rostverfärbung sind auch auf Hohlstellen abzuklopfen. Der Zustand des Oberflächenschutzes ist zu prüfen. Auf freiliegende Bewehrung ist zu achten. Risse, die den Verdacht auf gefahrenrelevante Schäden begründen, sind auf weitere Bewegungen zu kontrollieren.



Bei bedenklichem Zustand des Betons sind u.a. Karbonatisierungstiefe, Betondeckung und Rostgrad der Bewehrung festzustellen und Materialproben zu entnehmen.



Das Mauerwerk ist auf einwandfreien Gesamtzustand zu prüfen. Gegebenenfalls ist eine Prüfung der Verankerung der Vormauerschalen zu veranlassen.





3 Stahl- und andere Metallkonstruktionen

Stahlkonstruktionen sind auf Risse und Verformungen (Verbiegungen, Verbeulungen) zu prüfen.

Alle Stahlteile, auch die Anschlüsse von Seilen, Kabeln und Hängern sind auf sichtbare Korrosion zu untersuchen, Grad und Umfang sind anzugeben. Insbesondere bei korrosionsempfindlichen Bauteilen wie z.B. Verankerungen von Zuggliedern und Kontaktstellen zwischen Beton und Stahl, ist der Zustand des Korrosionsschutzes stichprobenweise zu prüfen.



Anschlüsse (Schrauben, Niete) sind stichprobenweise auf festen Sitz, Schweißnähte auf offensichtliche Risse, zu prüfen. Ein Abklopfen ist erforderlich, wenn durch Risse in der Beschichtung am Rande des Niet-/Schraubenkopfes oder durch Rosterscheinung an diesen Stellen anzunehmen ist, dass der Niet/die Schraube lose ist.



Bei geschweißten Konstruktionen sind alle Schweißnähte auf Risse und Unterrostungen zu prüfen, verschmutzte Nähte sind zu reinigen. An verdächtig erscheinenden Stellen ist die Beschichtung zu beseitigen und die Prüfung mit geeigneten Mitteln durchzuführen



Alle losen oder mangelhaften Niete und Schrauben, alle Risse in den Schweißnähten und alle Schäden an den einzelnen Teilen sind deutlich zu kennzeichnen.





4 Holzbauwerke

Bei Holzbauwerken sind insbesondere zu prüfen:

o
Schrauben, Nagelplatten und sonstige Verbindungen auf festen Sitz
o
Druckbeanspruchte Stoßflächen auf sattes Aufeinandersitzen
o
Oberflächenschutz
o
Klaffen der Leimfugen (Formschlüssigkeit)
o
alle Teile auf etwaige Bildung von Wassersäcken und Feuchtigkeitsschäden
(Fäulniserscheinungen)
o
Befall durch tierische oder pflanzliche Holzschädlinge.




5 Wand- und Deckenbekleidungen



Es ist zu überprüfen, ob Wand- und Deckenbekleidungen Mängel/Schäden (z.B. Risse, Verformungen, Hohlstellen, Durchfeuchtungen Ausblühungen, Korrosion) aufweisen. Insbesondere sind deren Befestigungen stichprobenweise auf Korrosionserscheinungen und auf festen Sitz zu überprüfen.