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BMVBS-20051031-SF-A002.htm

Zum Hauptdokument : Präsidialverfügung zur "Freistellung von Bahnbetriebszwecken" (§ 23 Allgemeines Eisen-bahngesetz (AEG)) und zu Fragestellungen in Verbindung mit dem kommunalen Planungsrecht





Anlage 2 der Präsidialverfügung
„Freistellung von Bahnbetriebs-zwecken“ (§ 23 AEG)
vom 31.10.2005, Az.: Pr.2320 Paw 2005





Checkliste beizubringender Unterlagen im Verfahren auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken





1.
Schriftlicher formloser Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken
eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens
des Eigentümers des Grundstücks,
der Gemeinde, auf deren Gebiet sich das Grundstück befindet,
mit genauer Bezeichnung der Freistellungsfläche in Text und Lageplan und der darauf befindlichen Anlagen/Bauwerke, die von Bahnbetriebszwecken freigestellt werden sollen (insbesondere Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, Größe der Flächen; Streckennummer und Streckenkilometer, ehemalige / bisherige Nutzung der Anlage bzw. Anlagenteile, soweit bekannt).


Handelt es sich um bestimmte Teile eines Flurstücks oder mehrere Flurstücke, ist die genaue Bezeichnung der Freistellungsfläche durch Beschreibung und zeichnerische Darstellung auf einem Lageplan – in der Qualität eines Lageplanes im Planfeststellungsverfahren – festzustellen. Aus dem Plan muss eindeutig ersichtlich sein, welche Flächen von Bahnbetriebszwecken freigestellt werden sollen (farbliche Markierung, bspw. blau mit rotem Rand), wobei im Freistellungsverfahren i.d.R. ein Maßstab von 1:1000 ausreicht.
Hinweis: Wegen der Flächenbezogenheit der Freistellung sind grundsätzlich nur ganze Flurstücke freistellungsfähig. Soll nur ein Teil eines Flurstücks von Bahnbetriebszwecken




freigestellt werden, ist ein eigenes Flurstück zu bilden. Ist eine Teilung im Einzelfall nicht möglich, ist dem Eisenbahn-Bundesamt dies mit Begründung mitzuteilen.


2.
Sollte der Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken nicht in eigenem Namen beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt werden, ist der Nachweis einer Vertretungsberechtigung durch Vorlage einer Vollmacht zu führen.


3.
Darlegung und Nachweis der Eigentumsverhältnisse.


4.
Erklärung über die DB-interne Freistellbarkeit des Flurstücks / der Fläche vom Bahnbetrieb“ (soweit vorhanden), ggf. mit Erklärungen und Nachweisen zu §§ 11, 13 AEG.