BMUV-CI2-20230731-SF-A009.htm
Anhang I
- I
- Anforderungen an Mess- sowie Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen für Anlagen i.S.d. 44. BImSchVI 1 Bildung und Klassierung der Mittelwerte(§ 30 Absatz 1 i. V. m. § 29 Absatz 3 und 8, § 21 Absatz 2 und 3 sowie § 23 Absatz 8 der 44. BImSchV)I 1.1 Die Bildung der zu klassierenden Mittelwerte ist gemäß Anhang C 1 durchzuführen.I 1.2 Die Kurzzeitmittelwerte werden analog zu Anhang C 2 und C 3 klassiert.I 1.3 Die Tagesmittelwerte werden analog nach Anhang C 4 klassiert (siehe Bild D 1).Zusätzlich zu den Klassen TS1 und TS2 werden folgende Klassen eingeführt:
TS3:
Tagesmittelwerte, an denen die Messeinrichtung mehr als sechs Halbstundenmittelwerte wegen Störung oder Wartung nicht in Betrieb war (Verfügbarkeit nicht eingehalten, vgl. 2.2.1.3).
Anmerkung: Die Klasse TS3 entfällt bei der Klassierung der Rußzahl.I 1.4 Für die Auswertung von qualitativ kontinuierlich Messungen von Gesamtstaub gilt sinngemäß Anhang F 3.3.I 2 An- /Abfahrzeiten(§ 30 Absatz 1 der 44. BImSchV)An- und Abfahrzeiten, bei denen das Zweifache des Emissionsgrenzwertes aus technischen Gründen überschritten wird, sind entsprechend Anhang C 3 zu klassieren.I 3 Abgasreinigung(§ 20 Absatz 3 und 4 der 44. BImSchV)I 3.1 Ausfallzeiten der Abgasreinigungseinrichtung sind entsprechend Anhang D 1.4 zu klassieren.I 4 Datenspeicherung(§ 7, Absatz 2 der 44. BImSchV)Die Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtung muss in der Lage sein, Daten im permanenten Datenspeicher über mindestens sechs Jahre aufzubewahren.I 5 DatenausgabeZusätzlich zu den Ereignismeldungen entsprechend Anhang B 1.16 bzw. B 2.5 sind folgende Ereignismeldungen auszugeben:- –
- Sonderklasse S12 (wenn ≥ 49 Einträge in Folge):
- –
- „ARE-Ausfall > 24 h“ mit Ausgabe des Zählerstandes
- –
- Sonderklasse S13 (wenn Zählerstand ≥ 801):
- –
- „ARE-Ausfall > 400 h“ (Ausgabe einmalig je Tag)
Beträgt bei Sonderklasse S12 der Zählerstand < 49 sowie bei Sonderklasse S13 der Zählerstand < 801 erfolgt keine Ereignismeldung.