BMUV-CI2-20230731-SF-A007.htm
Anhang G
G Anforderungen an Mess- sowie Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen für Anlagen i.S.d. 30. BImSchV
Die Auswertung ist in Bild G 1 skizziert.
G 1 Einsatzstoffe, Abgasreinigung
(§ 10 Absatz 2 und § 13 Absatz 2 und 3 der 30. BImSchV)
G 1.1 Die Masse der zugeführten Einsatzstoffe im Anlieferungszustand ist täglich zu erfassen.
G 1.2 Ausfallzeiten der Abgasreinigungseinrichtung sind entsprechend E 2.2 zu erfassen.
G 2 Bildung und Klassierung der Mittelwerte sowie weiterer Werte
(§§ 9, 10 und 13 der 30. BImSchV)
Die Bildung der zu klassierenden Halbstundenmittelwerte ist entsprechend Anhang C 1 durchzuführen.
G 2.1 Halbstundenmittelwerte für Staub, Gesamt-C, Distickstoffoxid und Volumenstrom
G 2.1.1 Die gültigen Halbstundenmittelwerte für Staub und Gesamt-C werden entsprechend E 3.1.3 klassiert.
G 2.1.2 Die gültigen Halbstundenmittelwerte für Distickstoffoxid und Volumenstrom sind in 20 Klassen gleicher Breite für Werte bis zum Ende des Messbereichs zu klassieren (analog Anhang B 1.5). Das Ende des Messbereichs liegt auf der oberen Klassengrenze der Klasse M20.
G 2.1.3 Zusätzlich zu den Sonderklassen nach Anhang C 3 werden folgende Sonderklassen eingeführt (vgl. G 1):
S12 | aktueller ARE- |
S15 | Staub bei ARE- |
S16 | Staub bei ARE- |
Für den Volumenstrom entfallen die Sonderklassen S9 und S10.
G 2.2 Tagesmittelwerte für Staub und Gesamt-C
G 2.2.1 Die Tagesmittelwerte werden gemäß Anhang C 4.2 klassiert.
G 2.2.2 Optional sollte die Klassierung der Tagesmittelwerte für Distickstoffoxid in die Klassen T1-T10 möglich sein (analog Anhang B 2.3). Der Messbereichsendwert liegt dann auf der oberen Klassengrenze der Klasse T10. Die Klasse TS1 entfällt. Ungültige Tagesmittelwerte sollen entsprechend Anhang B 2.4 erfasst werden.
G 2.3 Weitere zu bildende Werte
(§ 10 Absatz 2 der 30. BImSchV)
G 2.3.1 Für Gesamt-C und Distickstoffoxid sind die Tagesmassen (TM) aus den jeweiligen Tagesmittelwerten und der Abgasmenge (Tagessumme) zu bilden; dabei ist 2.3.2.5 zu beachten.
G 2.3.2 Durch jeweilige Summierung der Tagesmassen von Gesamt-C, von Distickstoffoxid sowie der Einsatzstoffe entsprechend G 1.1 sind täglich die kumulativen Monatsmassen (MM) zu bilden.
G 2.3.3 Aus den Monatsmassen sind das Massenverhältnis (MMV) von Gesamt-C und Einsatzstoffen sowie von Distickstoffoxid und Einsatzstoffen (jeweils in g/Mg) zu bilden.
G 3 Datenausgabe
G 3.1 Die tägliche Datenausgabe muss zusätzlich folgende Daten umfassen:
- –
- Tagesmassen Gesamt-C und Distickstoffoxid sowie der Einsatzstoffe nach G 2.3.1
- –
- aktuelle (kumulative) Monatsmasse von Gesamt-C und Distickstoffoxid sowie der Einsatzstoffe nach G 2.3.2
- –
- aktuelles Massenverhältnis von Gesamt-C/Einsatzstoffe sowie von Distickstoffoxid/Einsatzstoffe nach G 2.3.3
Zusätzlich zu den Ereignismeldungen entsprechend Anhang B 1.16 bzw. B 2.5 sind bei folgenden Ereignismeldungen auszulösen:
- –
- bei Sonderklasse S11 (wenn Zählerstand ≥ 193):
- –
- „ARE-Ausfall > 96 h“ (Ausgabe einmalig)
- –
- Sonderklasse S12 (wenn ≥ 17 Einträge in Folge): „ARE-Ausfall > 8 h“
Beträgt bei Sonderklasse S12 der Zählerstand < 17 erfolgt keine Ereignismeldung. Bei Sonderklasse S15 entfällt die Ereignismeldung.
G 3.2 Die Datenausgabe am Ende des Monats bzw. des Jahres soll es ermöglichen, auch die Massenverhältnisse von Gesamt-C/Einsatzstoffe sowie von Distickstoffoxid/Einsatzstoffe der vorangegangenen Monate des Jahres auszugeben.
Bild G 1 Auswertung 30. BImSchV