BMUV-CI2-20230731-SF-A003.htm
Anhang C
C Anforderungen an Mess- sowie Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen für Anlagen i.S.d. TA Luft
C 1 Bildung der zu klassierenden Mittelwerte
Die Bildung der zu klassierenden Mittelwerte ist in Bild C 1 am Beispiel der Halbstunden- und Tagesmittelwerte schematisch dargestellt.
Bild C 1: Bildung der zu klassierenden Mittelwerte
C 2 Klassierung der Kurzzeitmittelwerte (HMW; 3-min-MW der Rußzahl)
Die gültigen Kurzzeitmittelwerte werden wie folgt klassiert (siehe Bild C 2):
- –
- Klassen M1 bis M20 gleicher Breite für Werte bis zum Doppelten des Grenzwertes für den Tagesmittelwert, dieser Wert liegt auf der oberen Klassengrenze der Klasse M20.
- –
- In die Klasse S1 sind die Überschreitungen zu klassieren, ausgenommen KMW der Sonderklassen S14 oder S17
Anmerkung: Für die Auswertung bei Messeinrichtungen zur Überwachung von Staubabscheidern (siehe auch Kapitel 2.2.2) gemäß TA Luft Nummer 5.3.3.2 Absatz 1 gilt sinngemäß Anhang F 3.3.
C 3 Sonderklassen
Es sind folgende Sonderklassen vorzusehen (siehe Bild C 2):
S1 Grenzwertüberschreitung (gültiger Mittelwert; vgl. Anhang B 1.4)
S2 ungültig aus sonstigen Gründen (vgl. Anhang B 1.12)
S3 mit Ersatzwert für Bezugsgrößen berechnet (gültiger Mittelwert; vgl. Anhang B 1.7)
S4 ungültig wegen Störung der Messeinrichtung (vgl. Anhang B 1.9)
S5 ungültig wegen Wartung der Messeinrichtung (vgl. Anhang B 1.10)
S6 Betriebszeitzähler (überwachungspflichtiger Betrieb; vgl. Anhang B 1.2)
S7 ungültig anlagenbedingt (vgl. Anhang B 1.8)
S8 nicht beurteilungspflichtig (vgl. Anhang B 1.3) sowie unplausible Werte (vgl. Anhang B 1.11)
S9 außerhalb Kalibrierbereich, Kurzzeitspeicher (gültiger Mittelwert; vgl. Anhang B 1.6)
S10 außerhalb Kalibrierbereich, Langzeitspeicher (vgl. Anhang B 1.6)
S11 ARE-Ausfall (vgl. Anhang B 1.13)
Anmerkung: Bei Messung der Rußzahl werden die Sonderklassen S3 sowie S9 bis S11 nicht belegt.
S14 Grenzwertüberschreitung bei An-/Abfahrbetrieb (gültiger Mittelwert; keine Berücksichtigung bei der Tagesmittelwertbildung)
oder
S17 Grenzwertüberschreitung bei An-/Abfahrbetrieb (gültiger Mittelwert; Berücksichtigung bei der Tagesmittelwertbildung)
Anmerkung: In die Klasse S14 oder S17 erfolgt die Klassierung gültiger Kurzzeitmittelwerte, bei denen während des An- und Abfahrbetriebes das Zweifache des Emissionsgrenzwertes für den Tagesmittelwert aus technischen Gründen nicht verhindert werden kann. Die zuständige Behörde muss festlegen, ob die gültigen Mittelwerte, die bei An- oder Abfahrbetrieb den Grenzwert für den Kurzzeitmittelwert überschreiten, bei der Tagesmittelwertbildung nicht zu berücksichtigen sind (S14) oder zu berücksichtigen sind (S17).
S18 Messbereichsüberschreitung (vgl. Anhang B 1.15)
C 4 Klassierung der Tagesmittelwerte (TMW)
C 4.1 Die Kurzzeitmittelwerte in Sonderklasse S14 werden bei der Bildung der Tagesmittelwerte nicht berücksichtigt.
C 4.2 Die Tagesmittelwerte werden entsprechend Anhang B 2.2 bis B 2.5 klassiert (siehe Bild C 2).
Anmerkung: Für Anlagen, bei denen der Schwefelemissionsgrad zu überwachen ist, gilt sinngemäß Anhang D 3.4.
TS4: Tagesmittelwerte, an denen der Schwefelemissionsgrad eingehalten wird.
TS5: Tagesmittelwerte, an denen der Schwefelemissionsgrad nicht eingehalten wird.
Bild C 2: Klassierung am Beispiel von Halbstunden- und Tagesmittelwerten
M1 | M2 | .......... | M20 | S1 | S2 | S3 | S4 | S5 | S6 | S7 | S8 | S9 | S10 | S11 | S141) oder | S18 |
gültig, Überschreitung Grenzwert für HMW | ungültig aus sonstigen Gründen | gültig, mit Ersatzwert berechnet | ungültig wegen Störung der Messeinrichtung | ungültig wegen Wartung der Messeinrichtung | Betriebszeitzähler | ungültig, anlagenbedingt | nicht beurteilungspflichtig sowie unplausibel | gültig, außerhalb Kalibrierbereich, Kurzzeitspeicher | gültig, außerhalb Kalibrierbereich, Langzeitspeicher | ARE- | S172) | gültig, Messbereichsüberschreitung | ||||
gültig, Sonderregelung: Überschreitung Grenzwert für HMW bei An- |
- 1)
- HMW ist bei Tagesmittelwertbildung nicht zu berücksichtigen
- 2)
- HMW ist bei Tagesmittelwertbildung zu berücksichtigen
T1 | T2 | .................... | T10 | TS1 | TS2 | TS4*) | TS5*) |
gültig, TGW eingehalten | gültig, Überschreitung TGW | kein gültiger TMW | ≤ SEG | > SEG |
*) Einzelfallregelung