BMUB-RSII4-20141103-SF-A010.htm
Anlage 10
Inhalt der Unterweisung bei Tätigkeiten im Kontrollbereich vor der Anwendung von radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung, der technischen Durchführung oder technischen Mitwirkung nach RöV oder StrlSchV
Die Unterweisung ersetzt nicht den Erwerb von Basiswissen im Strahlenschutz, das im Sinne dieser Richtlinie nur mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz oder den erforderlichen Kenntnissen im Strahlenschutz erworben wird.
Beispiele für Themen der Unterweisung
Allgemeines
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- Inhalt der Genehmigung und deren Nebenbestimmungen
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- wesentliche Inhalte der RöV und der StrlSchV
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- Strahlenschutzanweisung
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- Messung der Personendosis
Schutzmaßnahmen
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- Grundregeln beim Umgang mit ionisierender Strahlung
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- Maßnahmen bei bedeutsamen Ereignissen
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- Tätigkeitsverbot, Zutritt zu Strahlenschutzbereichen
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- Strahlenschutzmessgeräte, personendosimetrische Überwachung
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- Qualitätskontrollen
Spezielle Themen beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
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- Verhalten bei Personen-, Tier- und Sachkontamination
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- Arbeitsmethoden
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- Strahlenschutzmessgeräte und Durchführung von Messungen
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- Bestellung, Lieferung, Lagerung und Buchführung radioaktiver Stoffe
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- Rückgabe der Tiere mit Kontaminationen oder Inkorporationen
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- Abfallbeseitigung und Abgabe