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BMUB-RSII4-20141103-SF-A010.htm

Zum Hauptdokument : Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Röntgenverordnung (RöV); hier: Strahlenschutz in der Tierheilkunde



Anlage 10



Inhalt der Unterweisung bei Tätigkeiten im Kontrollbereich vor der Anwendung von radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung, der technischen Durchführung oder technischen Mitwirkung nach RöV oder StrlSchV



Die Unterweisung ersetzt nicht den Erwerb von Basiswissen im Strahlenschutz, das im Sinne dieser Richtlinie nur mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz oder den erforderlichen Kenntnissen im Strahlenschutz erworben wird.



Beispiele für Themen der Unterweisung



Allgemeines



Inhalt der Genehmigung und deren Nebenbestimmungen


wesentliche Inhalte der RöV und der StrlSchV


Strahlenschutzanweisung


Messung der Personendosis


Schutzmaßnahmen



Grundregeln beim Umgang mit ionisierender Strahlung


Maßnahmen bei bedeutsamen Ereignissen


Tätigkeitsverbot, Zutritt zu Strahlenschutzbereichen


Strahlenschutzmessgeräte, personendosimetrische Überwachung


Qualitätskontrollen


Spezielle Themen beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen



Verhalten bei Personen-, Tier- und Sachkontamination


Arbeitsmethoden


Strahlenschutzmessgeräte und Durchführung von Messungen


Bestellung, Lieferung, Lagerung und Buchführung radioaktiver Stoffe


Rückgabe der Tiere mit Kontaminationen oder Inkorporationen


Abfallbeseitigung und Abgabe