BMUB-RSII4-20141103-SF-A008.htm
Anlage 8
Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Tierheilkunde für Personen nach § 92b Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 3 StrlSchV und für Personen nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 3 RöV
Dauer: | mindestens 24 Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten Dauer |
Kursinhalte:
- –
- Grundlagen des Strahlenschutzes in der Röntgendiagnostik und bei der Anwendung offener radioaktiver Stoffe in der Tierheilkunde
- –
- Physikalische Eigenschaften von ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen
- –
- Dosisgrößen, Einheiten, Messverfahren
- –
- Strahlenbiologische Grundlagen
- –
- Biologische Risiken
- –
- Strahlenschutz bei den Untersuchungsmethoden in der Tierheilkunde (insb.: Abschirmungen, Verhalten bei Personen-, Tier- und Sachkontamination; Strahlenschutzmessgeräte und Durchführung von Messungen; Dokumentation und Aufzeichnungen über radioaktive Stoffe; Rückgabe der Tiere)
- –
- Strahlenschutz des Personals, der Tierbegleitpersonen und der Umgebung (wesentliche Inhalte der RöV und der StrlSchV; Strahlenschutzanweisung; Messung der Personendosis; Maßnahmen bei bedeutsamen Ereignissen; Tätigkeitsverbot; Zutritt zu Strahlenschutzbereichen, Dosimetrie, Abfallbeseitigung und Abgabe)
- –
- Methoden der Qualitätssicherung
- –
- Verhalten bei Stör- und Unfällen
- –
- Rechtsvorschriften, Richtlinien, behördliche Verfahren und Überprüfungen