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BMUB-RSII4-20141103-SF-A001.htm

Zum Hauptdokument : Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Röntgenverordnung (RöV); hier: Strahlenschutz in der Tierheilkunde



Anlage 1



Grundkurs für den Erwerb der erforderlichen
Fachkunde im Strahlenschutz nach StrlSchV/Lehrinhalte
für die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
nach RöV für Tierärzte



Der Grundkurs soll das Basiswissen im Strahlenschutz für alle medizinischen Anwendungen von radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung vermitteln, auf das die Spezialkurse inhaltlich aufbauen können.



Dauer:

mindestens 24 Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten Dauer



Kursinhalte:



1

Grundlagen der Strahlenphysik



1.1

Entstehung und Eigenschaften ionisierender Strahlung



1.2

Wirkungen der Strahlung auf die Materie



1.3

Grundbegriffe der Radioaktivität



2

Strahlenbiologische Grundlagen einschließlich Wirkungen kleiner Strahlendosen



2.1

Lineares Energietransfervermögen (LET) und relative biologische Wirksamkeit (RBW)



2.2

Strahlenwirkungen auf DNA, Zellen, Zellzyklus, Zellüberlebenskurven und Reparaturmechanismen



2.3

Strahlenwirkungen auf Gewebe und Organe; Tumorgewebe



2.4

Strahlenschäden; stochastische, deterministische und teratogene Strahlenschäden



3

Dosisbegriffe und Dosimetrie



3.1

Dosisgrößen und Dosiseinheiten



3.2

Grundbegriffe der Dosimetrie



3.3

Dosismessverfahren



3.4

Dosimetrie und Messgeräte in der Röntgendiagnostik



3.5

Messung oder Abschätzung der Einfalldosis



3.6

Messung der Dosis am bilderzeugenden System



3.7

Strahlenschutzmessungen, Personendosimetrie



3.8

Strahlenschutzmessungen an Geräten, Ortsdosismessungen



4

Grundlagen und Grundprinzipien des Strahlenschutzes für die Beschäftigten, die Bevölkerung und in veterinärmedizinischen Anwendungsbereichen (Indikation, Alternativmethoden, Optimierung der Anwendung, Minimierung der Exposition)



4.1

Risiko und Risikobetrachtung (Definition, Abschätzung der Strahlenexposition und deren Bedeutung, sonstige Risiken)



4.2

Strahlenschutz des Personals (Aufgaben und Zuständigkeiten des Strahlenschutzverantwortlichen und -beauftragten, Kontroll- und Überwachungsbereiche, Vorschriften über die Strahlenexposition, Dosisgrenzwerte, besondere Vorschriften für das Arbeiten einschl. Tätigkeitsverbote, Unterweisung)



4.3

Baulicher Strahlenschutz



4.4

Apparativer Strahlenschutz



4.5

Aufzeichnungen und Aufzeichnungspflicht (Beschäftigte, Tierbegleitpersonen, Dosismessungen, Qualitätskontrollen)



4.6

Ärztliche Überwachung (Prinzip – Erfordernis, Bewertung, Aufzeichnungen)



5

Natürliche und zivilisatorische Strahlenexposition des Menschen



5.1

Natürliche Strahlung



5.2

Künstlich erzeugte Strahlung



5.2.1

Anwendung in der Medizin



5.2.2 

Anwendung in der Technik und Wissenschaft



5.2.3 

Fallout von nuklearen Testexplosionen



5.2.4

Nutzung der Kernenergie



5.2.5 

Zivilisatorische Exposition durch natürliche Radionuklide



6

Röntgeneinrichtungen und Störstrahler



6.1

Erzeugung von Röntgenstrahlen (Anlagen, Generatoren, Röhren)



6.2

Röntgeneinrichtungen für die Diagnostik einschl. Störstrahler



6.3

Detektoren (Filme, Verstärkungsfolien, Röntgenbildverstärker, sonstige Detektoren)



6.4

Röntgenbilder (Qualitätskriterien, Röntgenbild-Beurteilung bei speziellen Untersuchungsverfahren)



6.5

Behördliche Verfahren und Prüfungen (Genehmigung, Anzeige des Betriebs von Röntgenanlagen, Bauartzulassung/Kennzeichnung als Medizinprodukt)



7

Störfallsituation (Sofortmaßnahmen, Messverfahren, Meldewesen, Folgerungen für die Weiterbeschäftigung)



8

Rechtsvorschriften und Empfehlungen auf dem Gebiet des Strahlenschutzes, Regeln der Technik



8.1

Atomgesetz, Strahlenschutzverordnung, Röntgenverordnung



8.2

Richtlinien zur StrlSchV und zur RöV



8.3

ICRP- und ICRU-Empfehlungen



8.4

Normen des Normenausschusses Radiologie



8.5 

Medizinproduktegesetz, Arzneimittelgesetz, Arbeitsschutzgesetz