BMUB-BI7-20171208-SF-A001.htm
Dokumentation der Änderungen | |||
Nummer | Änderung in / bei | Art der Änderung | Begründung |
1 Formblätter | |||
1.1 Teil 1 Vorbereitung der Vergabe | |||
111 | Vergabeart | Neue Vergabeart: Verhandlungsvergabe | Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) |
121/122 | Buchstabe c | Form der Vergabeunterlagen verschoben zu Buchstabe k | Systematisch bessere Zuordnung |
Ergänzung elektronische Siegel | Umsetzung Vertrauensdienstegesetz | ||
Buchstabe k | Ergänzung „Bereitstellung“ in der Überschrift | Beschluss der AG „Vergabehandbuch“: bei elektronischer Vergabe erfolgt keine Anforderung von Vergabeunterlagen | |
Form der Vergabeunterlagen: elektronisch/schriftlich | Anpassung an VOB/A in der Fassung Juli 2016 | ||
Buchstabe l | entfällt | Beschluss der AG „Vergabehandbuch“, Stärkung der elektronischen Vergabe | |
Buchstabe m (FB 122) | Ersatz „Anschrift“ durch „Adresse“ | redaktionell zur Anpassung an elektronische Übermittlung | |
Buchstaben n/q | Verschiebung des Ablaufs der Angebotsfrist zu Buchstabe n | redaktionelle Richtigstellung | |
124 | Referenzen | Unterscheidung in 3/5 Jahre | Anpassung an die VOB 2016 |
Erklärungen zur Zuverlässigkeit | Anpassung der §§- | Anpassung an die VOB 2016 | |
Angaben zum Umsatz | Verzicht auf eine Bestätigung | Beschluss der AG „Vergabehandbuch“, Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen, Bürokratieabbau | |
124_LD | Neues Formblatt | Eigenerklärung für Liefer- | Beschluss der AG „Vergabehandbuch“ zur Vereinfachung der Verfahren |
125 | Nummer 1 | Ergänzung „einschließlich Anlage“ hinter „VS- | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ im Zusammenhang mit der Erarbeitung der VS- |
Nummer 2 bis 4 | Neustrukturierung mit Zusammenfassung von Nummern 2 und 3 alt, | ||
Nummer 4.4 alt | wird Bestandteil von Nummer 2 neu | ||
Nummer 3.1 neu | redaktionelle Anpassungen | ||
126 | Änderungen analog Formblatt 125 | ||
1.2 Teil 2 Vergabeunterlagen | |||
211 | Anlagen A und B | Entfall Formblätter 231 und 232 | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B |
Aktualisierung Teilnahmebedingungen auf Stand Ausgabe 2017 | redaktionell | ||
Nummer 2 | Kommunikation | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“: Ausrichtung auf elektronische Vergabe, Umsetzung VOBA Juli 2016 (§ 11 ff) | |
Nummer 3.2 | Aufnahme Urkalkulation | Folgeänderung zum Entfall der Nummer 1 aus den ZVB | |
Nummern 7 und 8 | Ergänzung elektronische Siegel | Umsetzung Vertrauensdienstegesetz | |
Nummer 8 | Ersatz „Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person“ durch „Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt“ | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Gleichstellung mit den anderen Aufforderungen zur Angebotsabgabe | |
211EU | analog 211 | ||
211VS | analog 211 | ||
213 | Anlagen | Unterteilung in Anlagen, die Vertragsbestandteil werden und solche, die nur der Angebotserläuterung dienen | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Klarstellung der Angebotsbestandteile, Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B; auch in den Formblättern 613, 633, 653 |
Nummer 4 | Ergänzung Nachtragspreise | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ mit Klarstellung, für welche Nachträge der Nachlass gilt, Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B | |
Nummer 8, letztes Tiret | Pauschaler Schadensersatz bei unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung, | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ zum Festhalten an diesem Teil der Antikorruptionsklausel; auch in den Formblättern 613, 633, 653 | |
214 | 1.1, 4. Option | Ergänzung der Unberührtheit des Auskunftsrechts | Klarstellung, Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B |
1.3 | entfällt | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B | |
2.1/2.1 | Ersatz „v.H.“ durch „Prozent“ | redaktionell | |
2.2 | Ergänzung „in Satz 1 genannten Prozentsatz des“ vor „der Auftragssumme“ | Klarstellung zur Höhe der Vertragsstrafe, Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B und Erhöhung der AGB- | |
Nummer 3 (alt) | entfällt | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B – die VOB enthält keine Regelung zur Anzahl von Rechnungsexemplaren, einzelvertragliche Vereinbarungen mit dem AN sollten angestrebt werden | |
Nummer 3 (neu) | Ergänzung der Begründung für die Verlängerung der Schlusszahlungsfrist | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B | |
Nummer 5 (alt) | Verzicht auf alle Regelungen, die in der VOB/B bereits enthalten sind, Verlagerung der Regelungen zu Bürgschaften in die ZVB | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B, Vermeidung von Widersprüchen | |
Nummer 4 und 5 neu | Neustrukturierung und „Schalter“ für Vereinbarung von Sicherheitsleistungen; Regelungen zur Höhe in den ZVB (neu) | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ | |
Nummern 6 und 7 | Verlagerung in ZVB | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ alle Regelungen, die auftragsunabhängig sind, werden in die ZVB, nicht die BVB aufgenommen | |
Nummer 10 | Entfall Hinweis | keine Vertragsbedingung, sondern Hinweis an den Ersteller der Vergabeunterlagen | |
215 | Verzicht auf §§- | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“, Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B, bei Nummer 1: Übernahme der Urkalkulation als vorbehaltene Unterlage im Vergabeverfahren | |
Nummer 1 | Entfall der Regelungen | ||
Nummer 2 | |||
Nummer 4 | |||
Nummer 5 | Entfall der Regelungen | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“, Umgestaltung zu einer aktiven Erklärung im Formblatt 248 | |
Nummern 6, 7 | Entfall der Regelungen | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B, Nummer 8: Übernahme der Schadensersatzregelung aus Nummer 8.2 als aktive Erklärung in die Angebotsschreiben | |
Nummer 8 | |||
Nummer 9 | Entfall der Regelungen | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“, im Rahmen der Kooperationspflicht beider Vertragsparteien abgedeckt | |
Nummern 10, 11 | Entfall der Regelungen | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B, Nummer 10: Ergänzung in der Richtlinie 400, Abnahmeverlangen ist nach Fertigstellung der Leistung zu stellen | |
Nummer 12 | Entfall der Regelungen | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“, Erhöhung der Transparenz durch Verlagerung in die Angebotsschreiben | |
Nummern 13- | Entfall der Regelungen | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“, Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B, Nummer 15: Ergänzung im Formblatt 234, Nummer 16 verzichtbar, tritt nur selten auf, Berufung auf Wegfall der Bereicherung ist eher bei Privatpersonen denkbar; Nummer 17: kann nach internationalem Privatrecht ausgelegt werden | |
Nummer 2 (neu) | Sicherheitsleistungen | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ auftragsunabhängige Regelungen sollten in den ZVB enthalten sein | |
Nummer 3 neu | Bürgschaften | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ zur Aufnahme in die ZVB, Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B durch Streichung einzelner Teile, Verzicht auf bereits in VOB/B enthaltene Regelungen | |
Nummer 4 | Technische Spezifikationen | aus BVB, Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“: auftragsunabhängige Regelungen sollten in den ZVB enthalten sein | |
Nummer 5 neu | Steuerabzug | ||
221/222 | Nummer 2.3 bzw.3.3 | Aufteilung W+G in die Anteile Gewinn, unternehmensbezogenes Wagnis, leistungsbezogenes Wagnis | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Umsetzung des BGH- |
231/232 | entfällt | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B | |
234 | „zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist“ | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“, Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B, Übernahme aus ZVB (Nummer 15.2 alt) | |
241 | Nummer 2.2 | Ersatz „des Standes der Technik“ durch „der anerkannten Regeln der Technik“ | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B |
244 | Nummer 1 | Neustrukturierung | Folgeregelung nach Entfall der Nummer 2 |
Nummer 1.2 | Einfügen „Schnittstelle“ hinter „GAEB“ | Redaktioneller Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Klarstellung | |
Nummer 1.3 alt | Ersatz „mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes“ durch „über eine Vergabeplattform“ | Anpassung an die Möglichkeit zur Abgabe von elektronischen Angeboten in Textform | |
Nummer 2 alt | entfällt | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B, Form der Abrechnung ist ggf. mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren | |
246 | Nummer 2.3 | entfällt | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B |
247 | Nummer 1, 4. Option | Einfügen „personellen“ vor „Sabotageschutzes“ | redaktionell, Abstimmungen mit BMI im Rahmen der Erarbeitung der „VS- |
Nummern 2.1 und 2.2 | Ergänzung „einschließlich Anlage“ nach „VSA“ | ||
Nummer 3.1 | Ergänzung:“ ; dies gilt nicht, wenn die Ursache der Verzögerung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt.“ | Klarstellung, dass keine Risikoverlagerung auf den Auftragnehmer erfolgt für Umstände, die | |
Nummer 3.3, Satz 2 | Ergänzung „an den Auftraggeber“ nach „ohne besondere Aufforderung“; Rest der Regelung entfällt | Abstimmung mit BMI und BMWi, Auferlegung von Pflichten an Stellen in anderen Ländern nur über Verträge möglich | |
Nummer 3.5, 1. Absatz | entfällt | Abstimmung mit BMI und BMWi; Formblatt kommt für viele Fallkonstellationen zur Anwendung, in denen die Regelung dem Auftraggeber eine willkürliche Anwendung ermöglichen würde; in Aufträgen, in denen vom Nutzer Vorgaben zur Beschränkung der Herkunft von Personen/Produkten gemacht werden, muss sich diese Beschränkung bereits aus der Bekanntmachung/Leistungsbeschreibung ergeben | |
Nummer 3.5, 2. Absatz | neu: „Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte Beschäftigte seines Unternehmens und seiner Nachunternehmer/Unterauftragnehmer von der Weiterbeschäftigung bei der Ausführung der Leistung ausschließt, wenn diese sich im Umgang mit Verschlusssachen als ungeeignet erwiesen oder gegen Verpflichtungen zur Geheimhaltung verstoßen haben.“ | ||
4.2.3/5.2.3 jeweils 3. Absatz und 4.6 | entfällt | ||
4.4./5.4 | Ersatz „müssen entsprechende Sicherheitsunbedenklichkeitserklärungen der zuständigen Behörde seines Heimatstaates auf dem diplomatischen Wege rechtzeitig beigebracht“ durch „muss rechtzeitig über den Auftraggeber bei der zuständigen Behörde die Einholung entsprechender Sicherheitsunbedenklichkeitserklärungen (Personal Security Clearance (PSC)) der zuständigen Behörde seines Heimatstaates beantragt“ | Hinweis des BMWi auf das einzuhaltende Verfahren | |
4.7 /5.10 jeweils 2. Tiret | (vertraglich vereinbarte Zugangszeit) | Klarstellung, dass es nicht um arbeitsrechtliche sondern vertragsrechtliche Verletzungen geht | |
5.7 | Ersatz „mit Verweis auf Belange des Geheim- und Sabotageschutzes“ durch „bei Risiken für die nationale Sicherheit“ | Klarstellung, dass es nicht um eine willkürliche Forderung handelt | |
248 | Neugestaltung | Anpassung an den Gemeinsamer Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten | |
1.3 Teil 3 Durchführen der Vergabe | |||
313 | Vergabegrundlage | Ersatz „VOL“ durch „UVgO“ | Einführung UVgO |
Nummer 1 | Aufnahme „Verhandlungsvergabe“ | Einführung UVgO | |
Nummer 2 | Aufnahme „elektronische Siegel“ | Umsetzung Vertrauensdienstegesetz | |
III Nachträge | Ergänzung „Name des Bieters“ in Begründungsspalte | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ | |
Fußnoten Seite 2 | Anpassung an VOB/A vom Juli 2016 | redaktionell | |
315 | Neues Formblatt | Durchsicht der Angebote | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ |
340 | Entfall „schriftlich, mündlich, fernmündlich“ | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, durch Aufhebung des Erlasses vom 13.02.2002 ist keine Unterscheidung der Angebotsform erforderlich | |
341 | Überschrift, Buchstabe f | Verweisanpassung an UVgO, Buchstabe f | Einführung der UVgO |
351 | Bereich Liefer- | Aufnahme Teilnahmeantrag | Einführung der UVgO |
352 | Aufhebung Verfahren Liefer- | Ergänzung „Teilnahmeantrag bzw.“ bei 1. Option | Einführung der UVgO |
Beabsichtigtes Vorgehen | Ergänzung „Verhandlungsvergabe“ | ||
1.4 Teil 4 Baudurchführung | |||
411 | entfällt | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ | |
421 | Verzicht auf Kombibürgschaft | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B, Erhöhung der AGB- | |
Einredeverzichtserklärung des Bürgen | Streichung „Aufrechenbarkeit“ und „Anfechtbarkeit“ | ||
422- | Einredeverzichtserklärung des Bürgen | Streichung „Aufrechenbarkeit“ und „Anfechtbarkeit“ | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B |
1.5 Teil 6 Sonstiges | |||
611.1/611.2 | Formblattbezeichnung (betrifft alle 610er Formblätter) | Redaktionelle Anpassung an VOB Ausgabe Juli 2016 | Aufnahme von Regelungen zu Rahmenvereinbarungen in den ersten Abschnitt |
Anlagen | Verzicht auf Tariftreuerklärungen | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B | |
Verzeichnis Auftraggeber | Aufnahme von Regelungen zu Rahmenvereinbarungen in den ersten Abschnitt | ||
611.1/611.2 | Nummer 1 | Ersatz „Rahmenvertrag“ durch „Rahmenvereinbarung“, | Aufnahme von Regelungen zu Rahmenvereinbarungen in den ersten Abschnitt |
Entfall „bzw. jeweils eigene Rahmenverträge“ | |||
Ersatz „Rahmen- | |||
Ersatz „Bedarfsträger“ durch „Auftraggeber“ | |||
Wahlmöglichkeit mit nur einem Auftragnehmer/mit mehreren Auftragnehmern | |||
Nummer 2 | Klarstellende Definition der Rahmenvereinbarung | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ | |
Beschränkung der Abrufberechtigung auf die Auftraggeber, die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung sind | Aufnahme von Regelungen zu Rahmenvereinbarungen in den ersten Abschnitt | ||
Nummer 3 | Ersatz: „Der geschätzte Jahreswert“ durch „Das geschätzte Auftragsvolumen pro Jahr“ | redaktionell, Anpassung an geänderte VOB/A | |
Nummer 4 | Neufassung der Auskunftserteilung | Gleichstellung mit Bauleistungen (211), Stärkung der elektronischen Vergabe | |
Nummern 6 und 7 | Reihenfolgetausch zur Gleichstellung mit 211 | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ | |
Nummer 8 | Ergänzung elektronische Siegel | Umsetzung Vertrauensdienstegesetz | |
613.1 / 613.2 | Anlagen | Unterteilung in Anlagen, die Vertragsbestandteil werden und solche, die nur der Angebotserläuterung dienen | Siehe Begründung der Änderungen im Formblatt 213 |
Nummer 7/Nummer 5 | Pauschaler Schadensersatz bei unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung | ||
614 | Neue Struktur | Folgeänderung wegen Entfall/Übertragung der Regelungen der alten Nummern 2- | |
Nummer 1.1 | redaktionelle Anpassung an die Regelung des § 4a VOB/A | ||
Nummer 1.2 | Verlängerungsoption für Rahmenvereinbarung bis max. 4 Jahre | Umsetzung § 4a VOB/A | |
Nummer 2 | vorher 1.2: Klarstellung der Abrufberechtigung | Anpassung an § 4a, nur in Rahmenvereinbarung benannte Auftraggeber dürfen Einzelaufträge abrufen | |
Nummer 2 (alt) | entfällt | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B, Gleichstellung mit Besonderen Vertragsbedingungen bei den Bauleistungen (Bereich 210) | |
Nummer 3 (neu) | Streichung der Angabe zur Wertgrenze | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, die Wertgrenze für Kleinstaufträge wurde erhöht auf einheitlich 500 Euro und in den ZVB festgelegt. | |
Nummern 3 und 4 (alt) | in ZVB überführt | Gleichstellung mit ZVB für Bauleistungen (215) | |
615 | Nummer 1.1 | Übernahme der Definition incl. Leistungspflicht aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, vertragliche Vereinbarung der Regelung zur Klarstellung |
Nummer 1.2 | Ersatz „schriftlich“ durch „Textform“ | Klarstellung, dass es nur um die Dokumentation und Belegbarkeit der Beauftragung geht | |
Nummer 1.3 | Ersatz „Fachzweige“ durch „Fachlose (Gewerke)“ | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, redaktionell, gebräuchliche Begrifflichkeiten | |
Streichung „auf der Grundlage von § 4 Abs. 4 VOB/A“ | Grundlage für das Zustandekommen der (Rahmen)vereinbarung bildet der neu geschaffene § 4a VOB/A; § 4 Absätze 3 und 4 regeln (eigentlich) nur die Art der Angebotsabgabe und wurden bis zur Einführung der VOB/A im Juli 2016 hilfsweise herangezogen | ||
Nummer 2.1 | Ersatz „eine in den Besonderen Vertragsbedingungen 614 Nr. 1.3 festgelegte Höhe“ durch „500 Euro“ | siehe Formblatt 614 Nummer 3 (neu) | |
Nummer 2.6 | entfällt | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B, Angleichung an Formblatt 215 | |
Nummer 3 (alt) | |||
Nummern 6- | |||
Nummern 5 und 6 neu | Technische Spezifikationen, Steuerabzug | Übernahme aus Formblatt 614 | |
616 | Kopfbereich | Verzicht auf „Maßnahmennummer“ | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ keine Maßnahmennummer erforderlich, da Rahmenvereinbarung nicht zu Leistungsaustausch führt |
Ersatz „Rahmenauftrag“ durch „Rahmenvereinbarung“ | Anpassung an Terminologie VOB/A | ||
Blattmitte Seite 1 | Ersatz „Auftrag“ durch „Rahmenvereinbarung“ und Anfügen „folgender Auftraggeber“ | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Terminologie VOB 2016 | |
Hinweis | Einfügung „des jeweiligen Auftraggebers“ | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Klarstellung | |
Seite 2 | Ersatz „Rahmenauftrag“ durch „Rahmenvereinbarung“ | Anpassung an Terminologie VOB/A | |
Seite 2 | Verzicht auf Unterschrift | Angleichung an Formblatt Auftrag (338) | |
617 | Kopfbereich | Verzicht auf „Maßnahmennummer“ | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Zuordnung erfolgt zur Nummer der Rahmenvereinbarung |
Ersatz „Rahmenauftrag“ durch „Rahmenvereinbarung“ | Anpassung an Terminologie VOB/A | ||
Einfügen Vertretungsformel bei | VHB, VOB, Spezifizierung des Auftraggebers des Einzelauftrages, erforderlich bei Rahmenvereinbarung mit mehrere Auftraggebern | ||
618 | Kopfzeile | „Rahmenvereinbarung im Auf- und Abgebotsverfahren“ statt „Rahmenvertrag § 4 Absatz 4“ | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Anpassung an Terminologie VOB/A |
621 | Nummer 11 | Ersatz „Zuschlagsfrist“ durch „Bindefrist“ | Anpassung an Terminologie VOB/A, Vorgabe BMVg |
623 | Nummern 6- | Ersatz „Bewerber“ durch „Unternehmen“ | Anpassung an Terminologie VOB/A, Vorgabe BMVg |
631, 631 EU | Nummer 2 | Neufassung der Auskunftserteilung | Gleichstellung mit Bauleistungen (211), Stärkung elektronische Kommunikation |
Nummern 7 und 8 | Elektronische Siegel | Umsetzung Vertrauensdienstegesetz | |
Kennzeichnung des Umschlags Ersatz „Baumaßnahme“ durch „Maßnahme“ | redaktionell | ||
631 | Umstellung der Verweise auf UVgO | Einführung UVgO | |
Anlagen C | Aufnahme Formblatt 124_LD Eigenerklärungen zur Eignung für Liefer- /Dienstleistungsbereich | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Einführung UVgO | |
Nummern 7 und 8 | Aufnahme Textform | Einführung UVgO | |
632 | Aktualisierung der Verweise auf UVgO | Einführung UVgO | |
Nummer 6 | Aufnahme Regelung zum Eignungsnachweis | ||
633 | Anlagen | Aufteilung analog 213 | Siehe Begründung Formblatt 213 |
Nummer 6 | Entfall der ersten beiden Tirets | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, verlagert in Formblatt 124 LD | |
634 | Ersatz „Baumaßnahme“ durch „Maßnahme“ | redaktionell | |
Nummer 6.2 | Angleichung an Bürgschaftsabrede in den ZVB 215 Nummer 3 | Anpassung erforderlich, da keine gesonderten Bürgschaftsformulare für Liefer- | |
635 | Nummer 3 | entfällt | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, alle Unterlagen, die dem Auftragnehmer übergeben werden, müssen für die Ausführung bestimmt sein, Sicherung gleichen Verwaltungshandelns (BRH hat Unterschiede in der (Nicht)Kennzeichnung festgestellt) |
Nummer 5 | entfällt | Als aktive Erklärung in das Formblatt zur Verwendung von Holzprodukten übernommen | |
Nummer 6 | entfällt, Pauschalierungsversprechen in 633 | Gleichstellung mit Bauleistungen | |
Nummern 11- | entfallen | Gleichstellung mit Bauleistungen | |
636 | Neues Formblatt | Unterrichtung über die Zuschlagserteilung | Einführung UVgO |
637 | Weitgehende Überarbeitung | Einführung UVgO | |
651 | Anlagenverzeichnis | Entfall Tariftreueerklärungen | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B |
Nummer 4 | Neugestaltung Kommunikation | analog Formblatt 211 | |
Nummern 9 und 10 | Ergänzung „elektronische Siegel“ | Umsetzung Vertrauensdienstegesetz | |
653 | Anlagen | Aufteilung | analog Formblatt 213 |
Nummer 8 | Pauschalierungsversprechen | ||
654 | Nummer 2 | entfällt | analog Formblatt 214 |
Nummer 3 | Sicherungsabrede, Neuregelung analog Formblätter 214/215 | analog Formblätter 214/215 | |
Nummern 4 und 5 | Verlagerung in Formblatt 655 | ||
655 | Nummern 2, 3, 5 bis 18 | entfallen | analog Formblatt 215 |
Nummer 3 neu | Rechnungsstellung bei dem Auftraggeber, der den Einzelauftrag erteilt hat | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Klarstellung | |
Nummern 4 und 5 | Sicherungsabrede, Bürgschaften | analog Formblatt 215 | |
Nummern 6 und 7 | aus 654 übernommen | ||
2 Richtlinien | |||
2.1 Teil 1 Vorbereitung der Vergabe | |||
100 | Nummern 1.3 und 5.3 | Ersatz „VOL“ durch „UVgO“ | Einführung der UVgO |
Nummer 2.6 | Hinweis, dass keine die VOB/B ändernden Regelungen aufgenommen werden sollen | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B | |
101 | Nummer 1, 5. Absatz | Hinweis auf „Übersicht VS- | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ |
111 | Nummer 1.1 | Hinweis auf Änderung der BHO (Entfall Vorrang der öffentlichen Ausschreibung) | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Änderung der BHO |
Nummer 2.4 | Aufnahme Hinweis auf beispielhafte Ermittlung der Losverteilung im Anhang | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ | |
121- | Nummer 1.1 | Aktualisierung Link zum Internetportal der Bundesverwaltung | redaktionell |
Nummer 3 | entfällt | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Stärkung der e- | |
Nummer 3 (neu) | Umstellung auf elektronische Bereitstellung | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Stärkung der e- | |
123EU | Nummer 3 | Aktualisierung Link zum Internetportal der Bundesverwaltung | redaktionell |
123VS | Anleitung | Neuaufnahme | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, übersichtlicher nach Einführung neuer Bekanntmachungsmuster für klassische Auftraggeber |
- | Muster Bekanntmachung EU entfällt | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nummer 2015/1986 | |
2.2 Teil 2 Vergabeunterlagen | |||
211EU | Nummer 3 | Angabe max. Anzahl an Losen im Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Angabe im Formblatt weil keine Bekanntmachung erfolgt |
214 | Nummer 2, 3. Absatz | Ersatz „soll“ durch „darf“ | Erhöhung der AGB- |
Nummer 3 | entfällt | Folgeänderung Streichung Nummer 3 im Formblatt | |
Nummer 4(neu) | Neugliederung aus Nummer 5.1 wird Nummer 4, aus Nummer 5.2 wird Nummer 5 | analog Formblatt 214 | |
2. Absatz entfällt | Folgeänderung zur Festlegung der Höhe der Sicherheitsleistung im Formblatt 215 | ||
Nummer 5 (neu) | 2. Absatz entfällt | ||
Nummer 5.3 (alt) | entfällt | Folgeänderung zum Entfall der Möglichkeit, eine längere Rückgabefrist zu vereinbaren; Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B | |
Nummer 6 (alt) | Entfall folgender Regelungen: 6.1- | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B | |
Textbausteine | Weitgehende Reduzierung zur Erhaltung der Privilegierung der VOB/B | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B | |
224 | Richtlinie und Beispiel | Aktualisierung der Tariflöhne | |
246 | Übersicht, Anlage 2 | Verweisaktualisierung, Anpassung an Änderung im Formblatt | Redaktionell, Folgeänderung |
247 | Nummer 2.1.3 | Anforderung von Sicherheitsbescheiden bei ausländischen AN | analog Formblatt 247 Nummer 4.5 |
2.3 Teil 3 Durchführen der Vergabe | |||
311- | Nummer 5 (alt) | entfällt | VOB/A Juli 2016, aber Beteiligung am Wettbewerb nur, wenn gewerblich mit Leistungen der ausgeschriebenen Art befasst (§ 6 Absatz 3), bei sozialen Hauptzwecken bleibt es bei Direktbeauftragung im Einzelfall |
321 | Nummer 2 | Streichung „sich in qualitativer (technischer) Hinsicht voneinander unterscheiden“ und „Mehrere Angebote eines Bieters, die sich ausschließlich im Angebotspreis unterscheiden, sind unzulässig und auszuschließen (sog. Doppelangebot).“ und Einfügung „Die VOB/A enthält keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für den Angebotsausschluss bei Vorlage mehrerer Hauptangebote, die sich nur im Preis unterscheiden.“ | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, entsprechend BGH, Urteil vom 29.11.2016 X ZR 122/14 ist nicht abschließend entschieden, dass zwei Hauptangebote, die sich nur im Preis unterscheiden, zwingend auszuschließen sind |
340 | Neuregelung | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ unter Berücksichtigung der Regelungen zum Direktkauf und der Konjunkturlage | |
2.4 Teil 4 Bauausführung | |||
400 | Nummer 3.4.1, 2. Absatz, letzter Satz | entfällt | Folgeänderung zur Überarbeitung der ZVB |
Nummer 12.1 | Einfügen von „Rechnung prüfbar ist und alle“ vor „zur Beurteilung des Leistungsumfangs“ und Streichung letzter Halbsatz | ||
Nummer 13.2, 1. Absatz | Streichung „sowie den namentlichen und funktionellen Personaleinsatz eindeutig“ | ||
Nummer 14.2.2 | Verzicht auf ausschließliche Möglichkeit der Absicherung durch Bürgschaft bei Vorauszahlung | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B | |
Nummer 14.4 | Ersatz „des Verlangens des Auftragnehmers auf Austausch der Sicherheit“ durch „der Abnahme“ | Folgeänderung aus Verzicht auf Kombibürgschaft | |
Nummer 15.1 | Streichung letzter Satz | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B | |
Nummer 15.3 | Ersatz „der nach Austausch“ durch „einer“ | Folgeänderung aus Verzicht auf Kombibürgschaft | |
411 | Nummer 2 | Einfügung „Angaben, Meldungen und Berichte zu Tatsachen, die hinsichtlich der Vergütung, der Ausführungsart oder der Ausführungszeit von Bedeutung und daher immer zu erfassen sind:“ vor der Aufzählung | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, auch die regelmäßigen Angaben können bei Streitigkeiten von Bedeutung sein |
Nummer 1, letzter Satz | Ersatz „der Vordruck bzw. das DV- | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Folgeänderung zur Entscheidung, auf ein Formblatt zu verzichten | |
Nummer 2, 3. Tiret | Streichung | Teilweise Verzicht: der Name des Bauleiters des AN wird im Auftragsschreiben angegeben, der SiGeKo wird vom AG beauftrag, die Namen sind daher bekannt; Teilweise Verschiebung zu Nummer 3: Personalwechsel des Bauleiters erfolgen nicht regelmäßig | |
Nummer 2, 5. und 6. Tiret | Streichung „arbeitstäglich“ und „täglich“ | Auflösung Widerspruch zur möglichst täglichen Führung des Bautagebuches in Nummer 1 | |
Nummer 2, vorletztes Tiret | Satzumstellung | redaktionell, Verbesserung der Lesbarkeit | |
Nummer 2 | Übernahme der Regelung „Vorlage der Prüfungsergebnisse vorgeschriebener Baustoff- | von der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ als regelmäßig eingestufte Angabe | |
Nummer 3 | Änderung der Reihenfolge entsprechend der Häufigkeit/Priorität der besonderen Angaben | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ | |
421 | Streichung „und Mängelansprüche“ | Folgeänderung aus Verzicht auf Kombibürgschaft | |
422 | Nummer 1 | Streichung „und Mängelansprüche“ | Folgeänderung aus Verzicht auf Kombibürgschaft |
Nummer 2 | Streichung „sofern kein anderer Rückgabezeitpunkt nach Formblatt Besondere Vertragsbedingungen 214 (analog Besondere Vertragsbedingungen 634 u nd 654) vereinbart ist.“ | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B | |
423 | Nummer 3 | Streichung | |
441 | Nummer 1 | Neuformulierung mit Klarstellung, dass ein Verlangen nach Zustandsfeststellung dem AN mitgeteilt werden muss | Folgeänderung Streichung Nummer 10 alt aus ZVB, Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B |
442- | Nummer 3 | entfällt | Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B |
2.5 Teil 5 Nachtragsmanagement | |||
510 | Nummer 1.5, 1. Satz | Ersatz „schriftlich, ggf.“ durch „mit Datum in Textform“ und Streichung „mit Datum und Unterschrift kurz“ | Folgeänderung Richtlinie 411 |
Nummer 2.2.1, 2. Satz | Einfügung „ leistungsbezogenen“ vor Wagnisanteil | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Umsetzung des BGH- | |
Nummer 2.10, 4. Absatz | Streichung „entsprechend Nummer 1.1 Formblatt 215“ | Folgeänderung zur Kürzung der ZVB | |
Nummer 3.1.2 | Ersatz „bei Erteilung des Auftrages durch „vor Zuschlagserteilung“ | ||
3.1.3, vorletzter Satz | Streichung Klammerzusatz | ||
3.2.1, 3. Satz | Streichung | ||
3.2.2 | Streichung „nach Nummer 1.2 des Formblattes 215 bzw. Nummer 2.6 Formblatt 615 bzw. Nummer 2.2 Formblatt 655“ | ||
3.2.5 | Streichung | Auflösung des Widerspruchs zur Richtlinie 617, Regelung erfolgt in Richtlinie 617 | |
4.8, 4. Absatz + neuer 5. Absatz | Aufnahme Unterscheidung leistungsbezogenes und unternehmensbezogenes Wagnis | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Umsetzung des BGH- | |
Nummer 7.3.1, 9. Zeile | Einfügung „Unternehmensbezogenes Wagnis +“ vor Gewinn | ||
Nummer 7.3.2, 7. Zeile | Einfügung „uW +“ vor „G“ im Klammerzusatz | ||
Nummer 7.3, Fußnote 1 | neue Aufteilung der Kostenfaktoren von Wagnis und Gewinn für die Berechnungsbeispiele | ||
7.6.2 Nummer 1, 3. Zeile | Einfügung „leistungsbezogenes“ vor „Wagnis“ | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Umsetzung des BGH- | |
Anmerkung zu 7.6.1 und 7.6.2, vorletzter Satz | neue Aufteilung der Kostenfaktoren von Wagnis und Gewinn für die Berechnungsbeispiele | ||
2.6 Teil 6 Sonstiges | |||
611 | Ersatz „Rahmenvertrag“ durch „Rahmenvereinbarung“, Ersatz „Jahreswert“ durch Auftragsvolumen“ | Anpassung an die Terminologie der VOB/A 2016, redaktionell | |
Verzicht auf Paragrafenverweise | Rahmenvereinbarungen sind in der VOB/A 2016 in § 4a geregelt, so dass es der hilfsweisen Heranziehung der Absätze 3 und 4 des § 4 nicht mehr bedarf | ||
Nummer 3.2 | Ersatz „Bedarfsträger“ durch „Auftraggeber“ und Neufassung der Regelung | Anpassung an die Regelungen des § 4a VOB/A 2016 (mehrere Auftragnehmer, mehrere Auftraggeber) | |
Nummer 3.3 | neue Regelung zur Ermittlung des voraussichtlichen Auftragsvolumens bei Rahmenvereinbarungen mit mehreren Auftraggebern | Anpassung an die Regelungen des § 4a VOB/A 2016 | |
614 | Nummer 1.1 | Neuregelung zur Laufzeit mit (weiterhin) regelmäßiger Vereinbarung von 12 Monaten, aber „automatischer“ Verlängerung bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren | Umsetzung § 4a VOB/A Juli 2016 |
Nummer 3 | Neufestlegung der Wertgrenze und der Zuschläge für Kleinstaufträge | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Fortschreibung der Wertgrenzenhöhe | |
617 | Ersatz „Rahmenvertrag“ durch „Rahmenvereinbarung“ | Anpassung an die Terminologie der VOB/A 2016 | |
Nummer 1, 4. Absatz | Ersatz „als dem/mit dem der Rahmenvertrag geschlossen wurde“ durch „als dem/denen, der/die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung sind“ | ||
Nummer 2 | „Ersatz „im Einzelauftrag“ durch „in der Rahmenvereinbarung“ | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Richtigstellung: eine Nachtragsvereinbarung ist erforderlich, wenn Preise zu vereinbaren sind | |
620 | gesamt | Überarbeitung durch BMVg mit Neuregelung von Zuständigkeiten, Anpassung von Behördenbezeichnungen und Begriffen, Korrektur bzw. Anpassung von Verweisen, Ergänzung von Regelungen | |
640 | Austausch der Statistikerlasse | ||
3 Anhang | |||
Anhang 11 | Austausch der AVV zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen | ||
Anhang 13 | neu | Übersicht über Vergabeverfahren bei schutzbedürftigen Baumaßnahmen | Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ als Arbeitshilfe bei Vergabeverfahren mit Anforderungen an Geheim- und/oder Sabotageschutz |