Logo jurisLogo Bundesregierung

BMUB-BI7-20171208-SF-A001.htm

Zum Hauptdokument : Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes - VHB 2017



Dokumentation der Änderungen

Nummer
Formblatt/
Richtlinie

Änderung in / bei

Art der Änderung

Begründung

1 Formblätter


1.1 Teil 1 Vorbereitung der Vergabe

111

Vergabeart

Neue Vergabeart: Verhandlungsvergabe

Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)


121/122     

Buchstabe c

Form der Vergabeunterlagen verschoben zu Buchstabe k

Systematisch bessere Zuordnung


Ergänzung elektronische Siegel

Umsetzung Vertrauensdienstegesetz

Buchstabe k

Ergänzung „Bereitstellung“ in der Überschrift

Beschluss der AG „Vergabehandbuch“: bei elektronischer Vergabe erfolgt keine Anforderung von Vergabeunterlagen


Form der Vergabeunterlagen: elektronisch/schriftlich

Anpassung an VOB/A in der Fassung Juli 2016

Buchstabe l

entfällt

Beschluss der AG „Vergabehandbuch“, Stärkung der elektronischen Vergabe

Buchstabe m (FB 122)

Ersatz „Anschrift“ durch „Adresse“

redaktionell zur Anpassung an elektronische Übermittlung

Buchstaben n/q

Verschiebung des Ablaufs der Angebotsfrist zu Buchstabe n

redaktionelle Richtigstellung


124

Referenzen

Unterscheidung in 3/5 Jahre

Anpassung an die VOB 2016

Erklärungen zur Zuverlässigkeit     

Anpassung der §§-Verweise

Anpassung an die VOB 2016

Angaben zum Umsatz

Verzicht auf eine Bestätigung

Beschluss der AG „Vergabehandbuch“, Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen, Bürokratieabbau





124_LD

Neues Formblatt

Eigenerklärung für Liefer-/Dienstleistungsbereich

Beschluss der AG „Vergabehandbuch“ zur Vereinfachung der Verfahren


125

Nummer 1

Ergänzung „einschließlich Anlage“ hinter „VS-NfD-Merkblatt“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ im Zusammenhang mit der Erarbeitung der VS-Übersicht: übersichtlichere Gestaltung, teils redaktionelle Änderungen, teils nach Abstimmung mit BMI und BMWi

Nummer 2 bis 4

Neustrukturierung mit Zusammenfassung von Nummern 2 und 3 alt,
Nummer 4 alt wird Nummer 3 neu

Nummer 4.4 alt

wird Bestandteil von Nummer 2 neu

Nummer 3.1 neu

redaktionelle Anpassungen


126

Änderungen analog Formblatt 125


1.2 Teil 2 Vergabeunterlagen

211

Anlagen A und B

Entfall Formblätter 231 und 232

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B


Aktualisierung Teilnahmebedingungen auf Stand Ausgabe 2017

redaktionell

Nummer 2

Kommunikation

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“: Ausrichtung auf elektronische Vergabe, Umsetzung VOBA Juli 2016 (§ 11 ff)

Nummer 3.2

Aufnahme Urkalkulation

Folgeänderung zum Entfall der Nummer 1 aus den ZVB

Nummern 7 und 8

Ergänzung elektronische Siegel

Umsetzung Vertrauensdienstegesetz

Nummer 8

Ersatz „Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person“ durch „Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Gleichstellung mit den anderen Aufforderungen zur Angebotsabgabe

211EU


analog 211



211VS


analog 211



213

Anlagen

Unterteilung in Anlagen, die Vertragsbestandteil werden und solche, die nur der Angebotserläuterung dienen

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Klarstellung der Angebotsbestandteile, Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B; auch in den Formblättern 613, 633, 653

Nummer 4

Ergänzung Nachtragspreise

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ mit Klarstellung, für welche Nachträge der Nachlass gilt, Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B

Nummer 8, letztes Tiret

Pauschaler Schadensersatz bei unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung,   
Übernahme aus ZVB

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ zum Festhalten an diesem Teil der Antikorruptionsklausel; auch in den Formblättern 613, 633, 653


214

1.1, 4. Option

Ergänzung der Unberührtheit des Auskunftsrechts

Klarstellung, Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B

1.3

entfällt

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B

2.1/2.1

Ersatz „v.H.“ durch „Prozent“

redaktionell

2.2

Ergänzung „in Satz 1 genannten Prozentsatz des“ vor „der Auftragssumme“

Klarstellung zur Höhe der Vertragsstrafe, Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B und Erhöhung der AGB-Festigkeit der Vertragsstrafenklausel

Nummer 3 (alt)

entfällt

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B – die VOB enthält keine Regelung zur Anzahl von Rechnungsexemplaren, einzelvertragliche Vereinbarungen mit dem AN sollten angestrebt werden

Nummer 3 (neu)

Ergänzung der Begründung für die Verlängerung der Schlusszahlungsfrist

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B

Nummer 5 (alt)

Verzicht auf alle Regelungen, die in der VOB/B bereits enthalten sind, Verlagerung der Regelungen zu Bürgschaften in die ZVB

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B, Vermeidung von Widersprüchen

Nummer 4 und 5 neu

Neustrukturierung und „Schalter“ für Vereinbarung von Sicherheitsleistungen; Regelungen zur Höhe in den ZVB (neu)

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“

Nummern 6 und 7

Verlagerung in ZVB

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ alle Regelungen, die auftragsunabhängig sind, werden in die ZVB, nicht die BVB aufgenommen

Nummer 10

Entfall Hinweis

keine Vertragsbedingung, sondern Hinweis an den Ersteller der Vergabeunterlagen


215


Verzicht auf §§-Bezeichnungen

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“, Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B, bei Nummer 1: Übernahme der Urkalkulation als vorbehaltene Unterlage im Vergabeverfahren

Nummer 1

Entfall der Regelungen

Nummer 2

Nummer 4

Nummer 5

Entfall der Regelungen

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“, Umgestaltung zu einer aktiven Erklärung im Formblatt 248

Nummern 6, 7

Entfall der Regelungen

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B, Nummer 8: Übernahme der Schadensersatzregelung aus Nummer 8.2 als aktive Erklärung in die Angebotsschreiben

Nummer 8

Nummer 9

Entfall der Regelungen

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“, im Rahmen der Kooperationspflicht beider Vertragsparteien abgedeckt

Nummern 10, 11

Entfall der Regelungen

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B, Nummer 10: Ergänzung in der Richtlinie 400, Abnahmeverlangen ist nach Fertigstellung der Leistung zu stellen

Nummer 12

Entfall der Regelungen

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“, Erhöhung der Transparenz durch Verlagerung in die Angebotsschreiben

Nummern 13-17

Entfall der Regelungen

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“, Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B, Nummer 15: Ergänzung im Formblatt 234, Nummer 16 verzichtbar, tritt nur selten auf, Berufung auf Wegfall der Bereicherung ist eher bei Privatpersonen denkbar; Nummer 17: kann nach internationalem Privatrecht ausgelegt werden

Nummer 2 (neu)

Sicherheitsleistungen

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ auftragsunabhängige Regelungen sollten in den ZVB enthalten sein

Nummer 3 neu

Bürgschaften

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“ zur Aufnahme in die ZVB, Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B durch Streichung einzelner Teile, Verzicht auf bereits in VOB/B enthaltene Regelungen

Nummer 4

Technische Spezifikationen

aus BVB, Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“: auftragsunabhängige Regelungen sollten in den ZVB enthalten sein

Nummer 5 neu

Steuerabzug


221/222

Nummer 2.3 bzw.3.3

Aufteilung W+G in die Anteile Gewinn, unternehmensbezogenes Wagnis, leistungsbezogenes Wagnis

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Umsetzung des BGH-Urteils vom 24.03.2016 VII ZR 201/15


231/232

entfällt


Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B


234


„zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Vergaberegeln“, Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B, Übernahme aus ZVB (Nummer 15.2 alt)


241

Nummer 2.2

Ersatz „des Standes der Technik“ durch „der anerkannten Regeln der Technik“

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B





244

Nummer 1

Neustrukturierung

Folgeregelung nach Entfall der Nummer 2

Nummer 1.2

Einfügen „Schnittstelle“ hinter „GAEB“

Redaktioneller Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Klarstellung

Nummer 1.3 alt

Ersatz „mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes“ durch „über eine Vergabeplattform“

Anpassung an die Möglichkeit zur Abgabe von elektronischen Angeboten in Textform

Nummer 2 alt

entfällt

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B, Form der Abrechnung ist ggf. mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren


246

Nummer 2.3

entfällt

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B


247

Nummer 1, 4. Option

Einfügen „personellen“ vor „Sabotageschutzes“

redaktionell, Abstimmungen mit BMI im Rahmen der Erarbeitung der „VS-Übersicht“ (Anhang 13)

Nummern 2.1 und 2.2

Ergänzung „einschließlich Anlage“ nach „VSA“

Nummer 3.1

Ergänzung:“ ; dies gilt nicht, wenn die Ursache der Verzögerung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt.“

Klarstellung, dass keine Risikoverlagerung auf den Auftragnehmer erfolgt für Umstände, die   
er nicht beeinflussen kann

Nummer 3.3, Satz 2

Ergänzung „an den Auftraggeber“ nach „ohne besondere Aufforderung“; Rest der Regelung entfällt

Abstimmung mit BMI und BMWi, Auferlegung von Pflichten an Stellen in anderen Ländern nur über Verträge möglich

Nummer 3.5, 1. Absatz

entfällt

Abstimmung mit BMI und BMWi; Formblatt kommt für viele Fallkonstellationen zur Anwendung, in denen die Regelung dem Auftraggeber eine willkürliche Anwendung ermöglichen würde; in Aufträgen, in denen vom Nutzer Vorgaben zur Beschränkung der Herkunft von Personen/Produkten gemacht werden, muss sich diese Beschränkung bereits aus der Bekanntmachung/Leistungsbeschreibung ergeben

Nummer 3.5, 2. Absatz

neu: „Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte Beschäftigte seines Unternehmens und seiner Nachunternehmer/Unterauftragnehmer von der Weiterbeschäftigung bei der Ausführung der Leistung ausschließt, wenn diese sich im Umgang mit Verschlusssachen als ungeeignet erwiesen oder gegen Verpflichtungen zur Geheimhaltung verstoßen haben.“

4.2.3/5.2.3 jeweils 3. Absatz und 4.6

entfällt

4.4./5.4

Ersatz „müssen entsprechende Sicherheitsunbedenklichkeitserklärungen der zuständigen Behörde seines Heimatstaates auf dem diplomatischen Wege rechtzeitig beigebracht“ durch „muss rechtzeitig über den Auftraggeber bei der zuständigen Behörde die Einholung entsprechender Sicherheitsunbedenklichkeitserklärungen (Personal Security Clearance (PSC)) der zuständigen Behörde seines Heimatstaates beantragt“

Hinweis des BMWi auf das einzuhaltende Verfahren

4.7 /5.10 jeweils 2. Tiret

(vertraglich vereinbarte Zugangszeit)

Klarstellung, dass es nicht um arbeitsrechtliche sondern vertragsrechtliche Verletzungen geht

5.7

Ersatz „mit Verweis auf Belange des Geheim- und Sabotageschutzes“ durch „bei Risiken für die nationale Sicherheit“

Klarstellung, dass es nicht um eine willkürliche Forderung handelt


248

Neugestaltung


Anpassung an den Gemeinsamer Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten


1.3 Teil 3 Durchführen der Vergabe

313

Vergabegrundlage

Ersatz „VOL“ durch „UVgO“

Einführung UVgO

Nummer 1

Aufnahme „Verhandlungsvergabe“

Einführung UVgO

Nummer 2

Aufnahme „elektronische Siegel“

Umsetzung Vertrauensdienstegesetz

III Nachträge

Ergänzung „Name des Bieters“ in Begründungsspalte

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“

Fußnoten Seite 2

Anpassung an VOB/A vom Juli 2016

redaktionell


315

Neues Formblatt

Durchsicht der Angebote

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“





340


Entfall „schriftlich, mündlich, fernmündlich“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, durch Aufhebung des Erlasses vom 13.02.2002 ist keine Unterscheidung der Angebotsform erforderlich


341

Überschrift, Buchstabe f

Verweisanpassung an UVgO, Buchstabe f

Einführung der UVgO


351

Bereich Liefer-/Dienstleistungen, 1. Option

Aufnahme Teilnahmeantrag

Einführung der UVgO


352

Aufhebung Verfahren Liefer-/Dienstleistung

Ergänzung „Teilnahmeantrag bzw.“ bei 1. Option

Einführung der UVgO

Beabsichtigtes Vorgehen

Ergänzung „Verhandlungsvergabe“

1.4 Teil 4 Baudurchführung

411

entfällt


Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“


421


Verzicht auf Kombibürgschaft

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B, Erhöhung der AGB-Festigkeit

Einredeverzichtserklärung des Bürgen

Streichung „Aufrechenbarkeit“ und „Anfechtbarkeit“


422-423

Einredeverzichtserklärung des Bürgen

Streichung „Aufrechenbarkeit“ und „Anfechtbarkeit“

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B


1.5 Teil 6 Sonstiges

611.1/611.2

Formblattbezeichnung (betrifft alle 610er Formblätter)

Redaktionelle Anpassung an VOB Ausgabe Juli 2016

Aufnahme von Regelungen zu Rahmenvereinbarungen in den ersten Abschnitt

Anlagen

Verzicht auf Tariftreuerklärungen

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B

Verzeichnis Auftraggeber

Aufnahme von Regelungen zu Rahmenvereinbarungen in den ersten Abschnitt





611.1/611.2

Nummer 1

Ersatz „Rahmenvertrag“ durch „Rahmenvereinbarung“,

Aufnahme von Regelungen zu Rahmenvereinbarungen in den ersten Abschnitt

Entfall „bzw. jeweils eigene Rahmenverträge“

Ersatz „Rahmen-Leistungsverzeichnung“ durch „Rahmen-Leistungsbeschreibung“

Ersatz „Bedarfsträger“ durch „Auftraggeber“

Wahlmöglichkeit mit nur einem Auftragnehmer/mit mehreren Auftragnehmern

Nummer 2

Klarstellende Definition der Rahmenvereinbarung

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“


Beschränkung der Abrufberechtigung auf die Auftraggeber, die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung sind

Aufnahme von Regelungen zu Rahmenvereinbarungen in den ersten Abschnitt

Nummer 3

Ersatz: „Der geschätzte Jahreswert“ durch „Das geschätzte Auftragsvolumen pro Jahr“

redaktionell, Anpassung an geänderte VOB/A

Nummer 4

Neufassung der Auskunftserteilung

Gleichstellung mit Bauleistungen (211), Stärkung der elektronischen Vergabe

Nummern 6 und 7

Reihenfolgetausch zur Gleichstellung mit 211

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“

Nummer 8

Ergänzung elektronische Siegel

Umsetzung Vertrauensdienstegesetz


613.1 / 613.2

Anlagen

Unterteilung in Anlagen, die Vertragsbestandteil werden und solche, die nur der Angebotserläuterung dienen

Siehe Begründung der Änderungen im Formblatt 213

Nummer 7/Nummer 5

Pauschaler Schadensersatz bei unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung


614


Neue Struktur

Folgeänderung wegen Entfall/Übertragung der Regelungen der alten Nummern 2-4

Nummer 1.1


redaktionelle Anpassung an die Regelung des § 4a VOB/A

Nummer 1.2

Verlängerungsoption für Rahmenvereinbarung bis max. 4 Jahre

Umsetzung § 4a VOB/A

Nummer 2

vorher 1.2: Klarstellung der Abrufberechtigung

Anpassung an § 4a, nur in Rahmenvereinbarung benannte Auftraggeber dürfen Einzelaufträge abrufen

Nummer 2 (alt)

entfällt

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B, Gleichstellung mit Besonderen Vertragsbedingungen bei den Bauleistungen (Bereich 210)

Nummer 3 (neu)

Streichung der Angabe zur Wertgrenze

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, die Wertgrenze für Kleinstaufträge wurde erhöht auf einheitlich 500 Euro und in den ZVB festgelegt.

Nummern 3 und 4 (alt)

in ZVB überführt

Gleichstellung mit ZVB für Bauleistungen (215)


615

Nummer 1.1

Übernahme der Definition incl. Leistungspflicht aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, vertragliche Vereinbarung der Regelung zur Klarstellung

Nummer 1.2

Ersatz „schriftlich“ durch „Textform“

Klarstellung, dass es nur um die Dokumentation und Belegbarkeit der Beauftragung geht

Nummer 1.3

Ersatz „Fachzweige“ durch „Fachlose (Gewerke)“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, redaktionell, gebräuchliche Begrifflichkeiten

Streichung „auf der Grundlage von § 4 Abs. 4 VOB/A“

Grundlage für das Zustandekommen der (Rahmen)vereinbarung bildet der neu geschaffene § 4a VOB/A; § 4 Absätze 3 und 4 regeln (eigentlich) nur die Art der Angebotsabgabe und wurden bis zur Einführung der VOB/A im Juli 2016 hilfsweise herangezogen

Nummer 2.1

Ersatz „eine in den Besonderen Vertragsbedingungen 614 Nr. 1.3 festgelegte Höhe“ durch „500 Euro“

siehe Formblatt 614 Nummer 3 (neu)

Nummer 2.6

entfällt

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B, Angleichung an Formblatt 215

Nummer 3 (alt)

Nummern 6-15

Nummern 5 und 6 neu

Technische Spezifikationen, Steuerabzug

Übernahme aus Formblatt 614





616

Kopfbereich

Verzicht auf „Maßnahmennummer“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ keine Maßnahmennummer erforderlich, da Rahmenvereinbarung nicht zu Leistungsaustausch führt


Ersatz „Rahmenauftrag“ durch „Rahmenvereinbarung“

Anpassung an Terminologie VOB/A

Blattmitte Seite 1

Ersatz „Auftrag“ durch „Rahmenvereinbarung“ und Anfügen „folgender Auftraggeber“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Terminologie VOB 2016

Hinweis

Einfügung „des jeweiligen Auftraggebers“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Klarstellung

Seite 2

Ersatz „Rahmenauftrag“ durch „Rahmenvereinbarung“

Anpassung an Terminologie VOB/A

Seite 2

Verzicht auf Unterschrift

Angleichung an Formblatt Auftrag (338)


617

Kopfbereich

Verzicht auf „Maßnahmennummer“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Zuordnung erfolgt zur Nummer der Rahmenvereinbarung


Ersatz „Rahmenauftrag“ durch „Rahmenvereinbarung“

Anpassung an Terminologie VOB/A


Einfügen Vertretungsformel bei

VHB, VOB, Spezifizierung des Auftraggebers des Einzelauftrages, erforderlich bei Rahmenvereinbarung mit mehrere Auftraggebern


618

Kopfzeile

„Rahmenvereinbarung im Auf- und Abgebotsverfahren“ statt „Rahmenvertrag § 4 Absatz 4“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Anpassung an Terminologie VOB/A


621

Nummer 11

Ersatz „Zuschlagsfrist“ durch „Bindefrist“

Anpassung an Terminologie VOB/A, Vorgabe BMVg


623

Nummern 6-8 und 13

Ersatz „Bewerber“ durch „Unternehmen“

Anpassung an Terminologie VOB/A, Vorgabe BMVg


631, 631 EU

Nummer 2

Neufassung der Auskunftserteilung

Gleichstellung mit Bauleistungen (211), Stärkung elektronische Kommunikation

Nummern 7 und 8

Elektronische Siegel

Umsetzung Vertrauensdienstegesetz


Kennzeichnung des Umschlags Ersatz „Baumaßnahme“ durch „Maßnahme“

redaktionell





631


Umstellung der Verweise auf UVgO

Einführung UVgO

Anlagen C

Aufnahme Formblatt 124_LD Eigenerklärungen zur Eignung für Liefer- /Dienstleistungsbereich

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Einführung UVgO

Nummern 7 und 8

Aufnahme Textform

Einführung UVgO


632


Aktualisierung der Verweise auf UVgO

Einführung UVgO

Nummer 6

Aufnahme Regelung zum Eignungsnachweis


633

Anlagen

Aufteilung analog 213

Siehe Begründung Formblatt 213

Nummer 6

Entfall der ersten beiden Tirets

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, verlagert in Formblatt 124 LD


634


Ersatz „Baumaßnahme“ durch „Maßnahme“

redaktionell

Nummer 6.2

Angleichung an Bürgschaftsabrede in den ZVB 215 Nummer 3

Anpassung erforderlich, da keine gesonderten Bürgschaftsformulare für Liefer-/Dienstleistungen vorgesehen sind


635

Nummer 3

entfällt

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, alle Unterlagen, die dem Auftragnehmer übergeben werden, müssen für die Ausführung bestimmt sein, Sicherung gleichen Verwaltungshandelns (BRH hat Unterschiede in der (Nicht)Kennzeichnung festgestellt)

Nummer 5

entfällt

Als aktive Erklärung in das Formblatt zur Verwendung von Holzprodukten übernommen

Nummer 6

entfällt, Pauschalierungsversprechen in 633

Gleichstellung mit Bauleistungen

Nummern 11-13

entfallen

Gleichstellung mit Bauleistungen


636

Neues Formblatt

Unterrichtung über die Zuschlagserteilung

Einführung UVgO


637


Weitgehende Überarbeitung

Einführung UVgO


651

Anlagenverzeichnis

Entfall Tariftreueerklärungen

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B

Nummer 4

Neugestaltung Kommunikation

analog Formblatt 211

Nummern 9 und 10

Ergänzung „elektronische Siegel“

Umsetzung Vertrauensdienstegesetz



653

Anlagen

Aufteilung

analog Formblatt 213

Nummer 8

Pauschalierungsversprechen



654

Nummer 2

entfällt

analog Formblatt 214

Nummer 3

Sicherungsabrede, Neuregelung analog Formblätter 214/215

analog Formblätter 214/215

Nummern 4 und 5

Verlagerung in Formblatt 655



655

Nummern 2, 3, 5 bis 18

entfallen

analog Formblatt 215

Nummer 3 neu

Rechnungsstellung bei dem Auftraggeber, der den Einzelauftrag erteilt hat

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Klarstellung

Nummern 4 und 5

Sicherungsabrede, Bürgschaften

analog Formblatt 215

Nummern 6 und 7

aus 654 übernommen



2 Richtlinien


2.1 Teil 1 Vorbereitung der Vergabe


100

Nummern 1.3 und 5.3

Ersatz „VOL“ durch „UVgO“

Einführung der UVgO

Nummer 2.6

Hinweis, dass keine die VOB/B ändernden Regelungen aufgenommen werden sollen

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B


101

Nummer 1, 5. Absatz

Hinweis auf „Übersicht VS-Vergabeverfahren“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“


111

Nummer 1.1

Hinweis auf Änderung der BHO (Entfall Vorrang der öffentlichen Ausschreibung)

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Änderung der BHO

Nummer 2.4

Aufnahme Hinweis auf beispielhafte Ermittlung der Losverteilung im Anhang

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“


121-122

Nummer 1.1

Aktualisierung Link zum Internetportal der Bundesverwaltung

redaktionell

Nummer 3

entfällt

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Stärkung der e-Vergabe

Nummer 3 (neu)

Umstellung auf elektronische Bereitstellung

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Stärkung der e-Vergabe


123EU

Nummer 3

Aktualisierung Link zum Internetportal der Bundesverwaltung

redaktionell


123VS

Anleitung

Neuaufnahme

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, übersichtlicher nach Einführung neuer Bekanntmachungsmuster für klassische Auftraggeber


-


Muster Bekanntmachung EU entfällt

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nummer 2015/1986


2.2 Teil 2 Vergabeunterlagen

211EU

Nummer 3

Angabe max. Anzahl an Losen im Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Angabe im Formblatt weil keine Bekanntmachung erfolgt

214

Nummer 2, 3. Absatz

Ersatz „soll“ durch „darf“

Erhöhung der AGB-Festigkeit der Vertragsstrafenklausel

Nummer 3

entfällt

Folgeänderung Streichung Nummer 3 im Formblatt

Nummer 4(neu)

Neugliederung aus Nummer 5.1 wird Nummer 4, aus Nummer 5.2 wird Nummer 5

analog Formblatt 214


2. Absatz entfällt

Folgeänderung zur Festlegung der Höhe der Sicherheitsleistung im Formblatt 215

Nummer 5 (neu)

2. Absatz entfällt

Nummer 5.3 (alt)

entfällt

Folgeänderung zum Entfall der Möglichkeit, eine längere Rückgabefrist zu vereinbaren; Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B

Nummer 6 (alt)

Entfall folgender Regelungen: 6.1-6.4 und 6.6

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B

Textbausteine

Weitgehende Reduzierung zur Erhaltung der Privilegierung der VOB/B

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B


224

Richtlinie und Beispiel

Aktualisierung der Tariflöhne



246

Übersicht, Anlage 2

Verweisaktualisierung, Anpassung an Änderung im Formblatt

Redaktionell, Folgeänderung


247

Nummer 2.1.3

Anforderung von Sicherheitsbescheiden bei ausländischen AN

analog Formblatt 247 Nummer 4.5


2.3 Teil 3 Durchführen der Vergabe


311-312

Nummer 5 (alt)

entfällt

VOB/A Juli 2016, aber Beteiligung am Wettbewerb nur, wenn gewerblich mit Leistungen der ausgeschriebenen Art befasst (§ 6 Absatz 3), bei sozialen Hauptzwecken bleibt es bei Direktbeauftragung im Einzelfall


321

Nummer 2

Streichung „sich in qualitativer (technischer) Hinsicht voneinander unterscheiden“ und „Mehrere Angebote eines Bieters, die sich ausschließlich im Angebotspreis unterscheiden, sind unzulässig und auszuschließen (sog. Doppelangebot).“ und Einfügung „Die VOB/A enthält keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für den Angebotsausschluss bei Vorlage mehrerer Hauptangebote, die sich nur im Preis unterscheiden.“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, entsprechend BGH, Urteil vom 29.11.2016 X ZR 122/14 ist nicht abschließend entschieden, dass zwei Hauptangebote, die sich nur im Preis unterscheiden, zwingend auszuschließen sind


340


Neuregelung

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ unter Berücksichtigung der Regelungen zum Direktkauf und der Konjunkturlage


2.4 Teil 4 Bauausführung


400

Nummer 3.4.1, 2. Absatz, letzter Satz

entfällt

Folgeänderung zur Überarbeitung der ZVB

Nummer 12.1

Einfügen von „Rechnung prüfbar ist und alle“ vor „zur Beurteilung des Leistungsumfangs“ und Streichung letzter Halbsatz

Nummer 13.2, 1. Absatz

Streichung „sowie den namentlichen und funktionellen Personaleinsatz eindeutig“

Nummer 14.2.2

Verzicht auf ausschließliche Möglichkeit der Absicherung durch Bürgschaft bei Vorauszahlung

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B

Nummer 14.4

Ersatz „des Verlangens des Auftragnehmers auf Austausch der Sicherheit“ durch „der Abnahme“

Folgeänderung aus Verzicht auf Kombibürgschaft

Nummer 15.1

Streichung letzter Satz

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B

Nummer 15.3

Ersatz „der nach Austausch“ durch „einer“

Folgeänderung aus Verzicht auf Kombibürgschaft


411

Nummer 2

Einfügung „Angaben, Meldungen und Berichte zu Tatsachen, die hinsichtlich der Vergütung, der Ausführungsart oder der Ausführungszeit von Bedeutung und daher immer zu erfassen sind:“ vor der Aufzählung

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, auch die regelmäßigen Angaben können bei Streitigkeiten von Bedeutung sein

Nummer 1, letzter Satz

Ersatz „der Vordruck bzw. das DV-Programm muss den nachfolgenden Anforderungen genügen.“ durch „Das Bautagebuch in schriftlicher oder elektronischer Form muss die nachfolgenden Angaben enthalten.“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Folgeänderung zur Entscheidung, auf ein Formblatt zu verzichten

Nummer 2, 3. Tiret

Streichung

Teilweise Verzicht: der Name des Bauleiters des AN wird im Auftragsschreiben angegeben, der SiGeKo wird vom AG beauftrag, die Namen sind daher bekannt; Teilweise Verschiebung zu Nummer 3: Personalwechsel des Bauleiters erfolgen nicht regelmäßig

Nummer 2, 5. und 6. Tiret

Streichung „arbeitstäglich“ und „täglich“

Auflösung Widerspruch zur möglichst täglichen Führung des Bautagebuches in Nummer 1

Nummer 2, vorletztes Tiret

Satzumstellung

redaktionell, Verbesserung der Lesbarkeit

Nummer 2

Übernahme der Regelung „Vorlage der Prüfungsergebnisse vorgeschriebener Baustoff-, Boden- und Wasserprüfungen“ (redaktionell überarbeitet) aus den Besonderen Angaben

von der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ als regelmäßig eingestufte Angabe

Nummer 3

Änderung der Reihenfolge entsprechend der Häufigkeit/Priorität der besonderen Angaben

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“


421


Streichung „und Mängelansprüche“

Folgeänderung aus Verzicht auf Kombibürgschaft


422

Nummer 1

Streichung „und Mängelansprüche“

Folgeänderung aus Verzicht auf Kombibürgschaft

Nummer 2

Streichung „sofern kein anderer Rückgabezeitpunkt nach Formblatt Besondere Vertragsbedingungen 214 (analog Besondere Vertragsbedingungen 634 u

nd 654) vereinbart ist.“

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B


423

Nummer 3

Streichung



441

Nummer 1

Neuformulierung mit Klarstellung, dass ein Verlangen nach Zustandsfeststellung dem AN mitgeteilt werden muss

Folgeänderung Streichung Nummer 10 alt aus ZVB, Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B


442-443

Nummer 3

entfällt

Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B


2.5 Teil 5 Nachtragsmanagement

510

Nummer 1.5, 1. Satz

Ersatz „schriftlich, ggf.“ durch „mit Datum in Textform“ und Streichung „mit Datum und Unterschrift kurz“

Folgeänderung Richtlinie 411

Nummer 2.2.1, 2. Satz

Einfügung „ leistungsbezogenen“ vor Wagnisanteil

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Umsetzung des BGH-Urteils vom 24.03.2016 VII ZR 201/15

Nummer 2.10, 4. Absatz

Streichung „entsprechend Nummer 1.1 Formblatt 215“

Folgeänderung zur Kürzung der ZVB

Nummer 3.1.2

Ersatz „bei Erteilung des Auftrages durch „vor Zuschlagserteilung“

3.1.3, vorletzter Satz

Streichung Klammerzusatz

3.2.1, 3. Satz

Streichung

3.2.2

Streichung „nach Nummer 1.2 des Formblattes 215 bzw. Nummer 2.6 Formblatt 615 bzw. Nummer 2.2 Formblatt 655“

3.2.5

Streichung

Auflösung des Widerspruchs zur Richtlinie 617, Regelung erfolgt in Richtlinie 617

4.8, 4. Absatz + neuer 5. Absatz

Aufnahme Unterscheidung leistungsbezogenes und unternehmensbezogenes Wagnis

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Umsetzung des BGH-Urteils vom 24.03.2016 VII ZR 201/15

Nummer 7.3.1, 9. Zeile

Einfügung „Unternehmensbezogenes Wagnis +“ vor Gewinn

Nummer 7.3.2, 7. Zeile

Einfügung „uW +“ vor „G“ im Klammerzusatz

Nummer 7.3, Fußnote 1

neue Aufteilung der Kostenfaktoren von Wagnis und Gewinn für die Berechnungsbeispiele

7.6.2 Nummer 1, 3. Zeile

Einfügung „leistungsbezogenes“ vor „Wagnis“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ zur Umsetzung des BGH-Urteils vom 24.03.2016 VII ZR 201/15

Anmerkung zu 7.6.1 und 7.6.2, vorletzter Satz

neue Aufteilung der Kostenfaktoren von Wagnis und Gewinn für die Berechnungsbeispiele


2.6 Teil 6 Sonstiges

611


Ersatz „Rahmenvertrag“ durch „Rahmenvereinbarung“, Ersatz „Jahreswert“ durch Auftragsvolumen“

Anpassung an die Terminologie der VOB/A 2016, redaktionell


Verzicht auf Paragrafenverweise

Rahmenvereinbarungen sind in der VOB/A 2016 in § 4a geregelt, so dass es der hilfsweisen Heranziehung der Absätze 3 und 4 des § 4 nicht mehr bedarf

Nummer 3.2

Ersatz „Bedarfsträger“ durch „Auftraggeber“ und Neufassung der Regelung

Anpassung an die Regelungen des § 4a VOB/A 2016 (mehrere Auftragnehmer, mehrere Auftraggeber)

Nummer 3.3

neue Regelung zur Ermittlung des voraussichtlichen Auftragsvolumens bei Rahmenvereinbarungen mit mehreren Auftraggebern

Anpassung an die Regelungen des § 4a VOB/A 2016


614

Nummer 1.1

Neuregelung zur Laufzeit mit (weiterhin) regelmäßiger Vereinbarung von 12 Monaten, aber „automatischer“ Verlängerung bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren

Umsetzung § 4a VOB/A Juli 2016

Nummer 3

Neufestlegung der Wertgrenze und der Zuschläge für Kleinstaufträge

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Fortschreibung der Wertgrenzenhöhe


617


Ersatz „Rahmenvertrag“ durch „Rahmenvereinbarung“

Anpassung an die Terminologie der VOB/A 2016

Nummer 1, 4. Absatz

Ersatz „als dem/mit dem der Rahmenvertrag geschlossen wurde“ durch „als dem/denen, der/die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung sind“

Nummer 2

„Ersatz „im Einzelauftrag“ durch „in der Rahmenvereinbarung“

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“, Richtigstellung: eine Nachtragsvereinbarung ist erforderlich, wenn Preise zu vereinbaren sind


620

gesamt

Überarbeitung durch BMVg mit Neuregelung von Zuständigkeiten, Anpassung von Behördenbezeichnungen und Begriffen, Korrektur bzw. Anpassung von Verweisen, Ergänzung von Regelungen



640


Austausch der Statistikerlasse



3 Anhang

Anhang 11


Austausch der AVV zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen



Anhang 13

neu

Übersicht über Vergabeverfahren bei schutzbedürftigen Baumaßnahmen

Beschluss der Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“ als Arbeitshilfe bei Vergabeverfahren mit Anforderungen an Geheim- und/oder Sabotageschutz