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BMU-RSII2-20130827-SF-A001.htm

Zum Hauptdokument : Kriterien für die Alarmierung der Katastrophenschutzbehörde durch die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen - Gemeinsame Empfehlung der Reaktor-Sicherheitskommission und der Strahlenschutzkommission



Anhang 1: Bezugswerte der Aktivitätsfreisetzung entsprechend einer effektiven Dosis von 10 mSv bzw. einer Schilddrüsendosis von 50 mSv ohne Berücksichtigung des Ingestionspfades



In den Tabellen A1-1 und A1-2 sind Bezugswerte der Aktivitätsfreisetzung zusammengestellt, die bei Daueraufenthalt (kritische Bevölkerungsgruppe) von sieben Tagen im Freien aufgrund von Wolkenstrahlung, Bodenstrahlung und Inhalation zu einer Strahlenexposition von 10 mSv effektive Dosis oder 50 mSv Schilddrüsendosis am ungünstigsten Aufpunkt führen können. Tabellen A1-1 und A1-2 gelten für Brennelemente eines Reaktorkerns nach 0 h bzw. 240 h Abklingzeit. Die Bezugswerte der Aktivitätsfreisetzung sind für verschiedene effektive Emissionshöhen und drei Nuklidgruppen angegeben. Die Auswahl der Nuklidgruppen orientiert sich an der in Kernkraftwerken üblichen Kamininstrumentierung, die die Gruppen Edelgase, Iod und Schwebstoffe kontinuierlich oder quasikontinuierlich erfasst. Zur Berücksichtigung der möglichen Aktivitätsfreisetzung mehrerer Nuklidgruppen ist grundsätzlich die weiter unten angegebene Summenformel anzuwenden.



Tabelle A1-1:

Bezugswerte der Aktivitätsfreisetzung nach 0 h Abklingzeit in Bq für verschiedene Freisetzungshöhen. Die Werte entsprechen einer effektiven Dosis von 10 mSv bzw. einer Schilddrüsendosis von 50 mSv für die kritische Bevölkerungsgruppe innerhalb von 7 Tagen.



Nuklidgruppe

Dosisgröße

Bezugswerte Mi der Freisetzung [Bq]

Freisetzungshöhe

H=20m

H=50m

H=100m

H=150m

Iod

Effektive Dosis

8.4E+13

3.5E+14

1.6E+15

2.5E+15

Edelgase

Effektive Dosis

1.0E+16

2.4E+16

7.7E+16

1.4E+17

Schwebstoffe

Effektive Dosis

1.0E+13

4.2E+13

2.0E+14

2.3E+14

Iod

Schilddrüsendosis

2.6E+13

1.2E+14

7.4E+14

1.1E+15



Tabelle A1-2:

Bezugswerte der Aktivitätsfreisetzung nach 240 h Abklingzeit in Bq für verschiedene Freisetzungshöhen. Die Werte entsprechen einer effektiven Dosis von 10 mSv bzw. einer Schilddrüsendosis von 50 mSv für die kritische Bevölkerungsgruppe innerhalb von 7 Tagen.



Nuklidgruppe

Dosisgröße

Bezugswerte Mi der Freisetzung [Bq]

Freisetzungshöhe

H=20m

H=50m

H=100m

H=150m

Iod

Effektive Dosis

2.4E+13

1.1E+14

5.6E+14

8.2E+14

Edelgase

Effektive Dosis

5.1E+16

1.2E+17

3.9E+17

7.1E+17

Schwebstoffe

Effektive Dosis

4.1E+12

1.8E+13

9.2E+13

1.3E+14

Iod

Schilddrüsendosis

6.8E+12

3.2E+13

1.9E+14

3.0E+14



Sämtliche in den Tabellen A1-1 und A1-2 aufgeführten Nuklidgruppen sind messtechnisch zu erfassen. Die messtechnische Erfassung erfolgt nach der „Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen“ (GMBl. 1993, S. 501 – 527). Falls zum Entscheidungszeitpunkt über eine Alarmierung nicht von allen diesen Nuklidgruppen Messwerte zur Verfügung stehen, sind sie auf der Grundlage anderer vorliegender Messwerte abzuschätzen und zu berücksichtigen. Wird nur I-131 messtechnisch erfasst, so sind zur pauschalen Berücksichtigung anderer Iodisotope die Bezugswerte für Iod in der Tabelle A1 -1 durch den Faktor 3 zu dividieren. Dies gilt nicht für die Iodwerte in Tabelle A1-2, da nach 240 h Abklingzeit die kurzlebigen Iodisotope keine wesentlichen Beiträge zur Dosis mehr liefern.



Die Alarmierung aufgrund des „Emissionskriteriums“ ist demnach erforderlich, wenn abzusehen ist oder festgestellt wurde, dass die Summe der radioaktiven Anteile der drei Nuklidgruppen – jeweils für die effektive Dosis oder die Schilddrüsendosis – den Wert 1 erreicht:




3





Σ

Ai

=

1


Mi


i=1






Ai = freigesetzte Aktivität der i-ten Nuklidgruppe



Mi = Bezugswert der Aktivitätsfreisetzung der i-ten Nuklidgruppe nach Tabelle A1-1 bzw. A1-2.



Als praktikable Näherung kann festgelegt werden, dass dieses Kriterium insbesondere auch dann erfüllt ist, wenn bei gleichzeitiger Emission 1/3 des Bezugswerts für die Edelgase, Iod oder die Schwebstoffe erreicht wird:




Ai

=

1



Mi

3




Der Berechnung der Bezugswerte der Aktivitätsfreisetzung nach der Tabelle liegen folgende weitere Annahmen zugrunde:



Zur Berechnung der Quellstärke wurden zwei Nuklidvektoren angenommen: Unmittelbare Aktivitätsfreisetzung (0 h) und Aktivitätsfreisetzung nach 240 h. In beiden Fällen wird Kernschmelzen unterstellt.


In Anlehnung an die Rahmenempfehlungen wurde der Ermittlung der effektiven Dosis eine Expositionszeit von sieben Tagen gegenüber externer Strahlung (ungeschützter Aufenthalt) und eine Integrationszeit von 50 Jahren (bei Kleinkindern 70 Jahre) für inhalierte Radionuklide zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für die Berechnung der Schilddrüsendosis.


Für die Summe der betrachteten Expositionspfade Wolkenstrahlung, Bodenstrahlung und Inhalation sind die jeweiligen 95-Perzentil-Werte aufgrund von statistischen Auswertungen realer Wetteraufzeichnungen an einem ausgewählten Standort ermittelt worden.