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BMU-RS-20070112-KF-A004.htm

Zum Hauptdokument : Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen, Teil 2: Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition (Inkorporationsüberwachung) (§§ 40, 41 und 42 StrlSchV)



Anhang 4: Räumliche und technische Ausstattung von Inkorporationsmessstellen, einschließlich des Zeit- und Personalbedarfs für Analysen und Messungen





Die grundsätzliche Ausstattung der Inkorporationsmessstellen ist von der Art der eingesetzten Überwachungsverfahren abhängig.



Für alle ist jedoch für den Datenaustausch mit dem Strahlenschutzregister beim BfS eine geeignete EDV-Anlage zur Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe, Sicherung und Übermittlung von personenbezogenen Messdaten erforderlich.



Die folgende Aufzählung ist für jede Messstelle verbindlich, erhebt aber andererseits nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.



4.1
Messung der Körper- oder Organaktivität
4.1.1
Raumeinheiten und Verkehrsflächen
-
Eingangsbereich mit Warteraum, Umkleidekabine, Sanitärtrakt, Stellfläche für Kontaminationsmonitor, Büroarbeitsplatz,
-
Personenmessraum mit
-
niedrigem Strahlenpegel,
-
konstanten Raumklimaverhältnissen,
-
offenem (Labyrinth- oder anderes geeignetes System) oder verschließbarem und von innen zu öffnendem Zugang und
-
Platz für die Installation des Messsystems und ausreichender Verkehrsfläche,
-
Auswerteraum,
-
Stellfläche zur sicheren Aufbewahrung von Phantomen, radioaktiven Präparaten und Geräten.


4.1.2
Messsysteme
-
Detektorsystem(e) zur Erfassung der aus dem Körper austretenden Photonen-Strahlung einschließlich notwendiger Elektronik und Datenverarbeitung,
-
Probandenstuhl/-liege.


4.1.3
Zusatzausrüstung
-
Präparate für die innerbetriebliche Qualitätssicherung (Eigenkontrolle),
-
Personenwaage und Maßband,
-
Messgeräte zum Nachweis äußerer Kontaminationen von Körperoberflächen einschließlich Kopfhaar und/oder (Fuß)-Bekleidung,
-
verschließbarer Schrank (feuerfest) für die Aufbewahrung von Datenträgern,
-
Überwachung des Luftsauerstoffgehaltes bei Verwendung von Detektoren mit Flüssigstickstoffkühlung,
-
Klimatisierung der Messräume und Filterung der Raumluft,
-
Phantome zur Aktivitätskalibrierung,
-
Fernsehüberwachung/Sprechverbindung in die Abschirmkammer,
-
Ultraschallgerät zur Bestimmung der Gewebedicke beim Nachweis von nieder-energetischen Photonenstrahlern (E < 60 keV) oder gegebenenfalls zur Bestimmung von Organgrößen (optional).




4.2
Messung der Aktivität in den Ausscheidungen
4.2.1
Raumeinheiten
-
Chemisches Laboratorium nach den “Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz für Laboratorien” [GUV 98]; beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen oberhalb der Freigrenzen nach Anlage III Tabelle 1 Spalten 2 und 3 StrISchV entsprechend den Regeln für die Auslegung von Radionuklidlaboratorien nach DIN 25425 [DIN 95],
-
Räumlichkeiten für Aufbewahrung von Chemikalien und Geräten, Probenvorbereitung sowie belüftetes Lager zur Probenaufbewahrung,
-
Messraum mit niedrigem Strahlenpegel.


4.2.2
Messsysteme

Messsysteme zur Bestimmung der Aktivität von alpha-, beta- und gammastrahlenden Radionukliden, inklusive zugehöriger Elektronik und Datenverarbeitung.



4.2.3
Zusatzausrüstung
-
Übliche Ausstattung eines Chemielaboratoriums,
-
Einrichtung zur Trockenveraschung einschließlich Vorrichtungen gegen Geruchsbelästigung (z.B. Muffelofen mit integrierter Anlage zur katalytischen Nachverbrennung),
-
radioaktive Standards für die Qualitätssicherung,
-
verschließbarer Schrank (feuerfest) für die Aufbewahrung von Datenträgern,
-
Schutzbehälter und Sicherheitsschränke zur Aufbewahrung von radioaktiven und gefährlichen Arbeitsstoffen gemäß Strahlenschutz- bzw. Gefahrstoffverordnung.




4.3
Werte für den Zeit- und Personalbedarf der Analysen und Messungen


Art der Messung / Analyse

Anzahl der pro Person und Jahr durchführbaren Messungen / Analysen der jeweiligen Arta)

Zeitspanne (in Arbeitsta-gen) vom Untersuchungsbeginn bis zum Vorliegen des Messergebnisses

1. Körperaktivitätsmessungen:




Ganzkörpermessung

1200


1

Schilddrüsenmessung

1200


1

Lungenmessung

1000


4

Sonstige Teilkörpermessungen

500

3




2. Ausscheidungsmessungen:




α-Spektrometrie, Urin/Stuhl


200


5 – 20


ß-Messungen, Urin ohne bzw. mit einfacher Aufbereitungb)


1200


2 – 5


ß-Messungen,
Urin mit aufwändiger Aufbereitungc)


300


3 – 20


Massenspektrometrie (ICP-MS),
mit einfacher Aufbereitungb)


1000


2-10


Massenspektrometrie (ICP-MS),
Urin mit aufwändiger Aufbereitungc)


500


5-15


Neutronenaktivierung/Messung verzögerter Neutronen


1000


2-10


Ra-226 (Emanometrie)


400


15





3. Raumluftaktivitätsmessungen:




Aktiniden


d)


7

Radiojodisotope


d)


1

Übrige Nuklide


d)

1



a)
Bei dem Jahreswert sind durchschnittliche Aufwandszeiten für Kalibrierung, Gerätewartung, interne und externe Qualitätssicherung usw. berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich auf eine Vollzeitstelle und auf je ein Messverfahren und Radionuklid. Außerdem wird davon ausgegangen, dass ausreichend Labor- und Messkapazitäten vorhanden sind, um parallel laufende Probenaufbereitungen und Messungen zu ermöglichen.


Bei ungünstigen Messbedingungen und Vorhaltung und/oder Durchführung mehrerer Analysen/Messmethoden kann die Anzahl ca. um den Faktor 2 kleiner und die Zeitspanne bis zum Vorliegen des Ergebnisses bis um den Faktor 2 länger sein.


b)
Einfache Aufarbeitung: z.B. Destillation, Fällung, einfacher Aufschluss; die Angabe bezieht sich auf den Einsatz eines Messgerätes.


c)
Aufwändige Aufarbeitung: radiochemischer Trennungsgang, z.B. für Sr-90, Am-241.


d)
Da die Messungen weitgehend automatisierbar sind, ist die Anzahl der durchführbaren Messungen von der Anzahl der vorhandenen Messplätze sowie dem Sammel- und Messmodus (kontinuierlich/diskontinuierlich) abhängig.