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BMU-RS-20051222-KF02-A011.htm

Zum Hauptdokument : Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin



Dauer – einschl. Prüfung und praktischer Unterweisung:

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4 Stunden für Personen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 RöV, in Abschnitt 6.3, 3. Absatz genanntes Personal, Zahnarzthelfer/-innen und zahnmedizinische Fachangestellte,
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8 Stunden für sonstige Personen nach § 24 Abs. 2 Nr. 4 RöV und für Personen, die unter die Übergangsvorschrift des § 45 Abs. 9 RöV fallen.


Thema / Inhalte



Stand der Technik im Strahlenschutz

Neue Entwicklungen der Gerätetechnik

Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung

Erfahrungen der ärztlichen / zahnärztlichen Stellen

Geänderte Rechtsvorschriften und Empfehlungen



Hinweis: Der Kurs soll die wesentlichen neuen Erkenntnisse und Aspekte des Strahlenschutzes in der Röntgendiagnostik in Anlehnung an die Inhalte der Anlagen 7 bis 10 vermitteln.