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BMU-RS-20050202-KF-A003.htm

Zum Hauptdokument : Strahlenschutz in der Tierheilkunde - Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und zur Röntgenverordnung (RöV)



Anlage 3





Nach den Richtlinien Strahlenschutz in der Medizin und Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin anerkannte Aktualisierungskurse können auch zur Aktualisierung von Fachkunden und Kenntnissen im Strahlenschutz in der Tierheilkunde herangezogen werden.



3.1
Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz nach StrlSchV und RöV in der Tierheilkunde


Die Lehrinhalte der Kurse sollen unter besonderer Berücksichtigung neuer Regelungen und neuer Entwicklungen der Auffrischung des Strahlenschutzwissens dienen. Am Ende des Kurses ist eine Erfolgskontrolle durchzuführen.
Folgende Themengebiete sollen – je nach Geltungsbereich RöV oder StrlSchV – einbezogen werden:
Strahlenbiologische Grundlagen, Konzepte und Größen des Strahlenschutzes
Verordnungen, behördliche Verfahren und Regelungen
Qualitätssicherung (Indikation, Alternativmethoden, Optimierung der Anwendung, Einstell- und Lagerungstechnik, Strahlenschutzmaßnahmen)
Strahlenschutz bei ortsveränderlichen Geräten (Anwendungsbereich RöV)
Strahlenschutz des Personals und sonstiger Personen (Tier-Betreuungspersonen); Strahlenrisiko; Strahlenunfälle
Qualitätskriterien für Röntgenbilder (Bild-Beurteilung bei speziellen Untersuchungsverfahren)
Spezielle Themen beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen (Arbeitsmethoden; Verhalten bei Personen- und Sachkontamination; Strahlenschutzmessgeräte und Durchführung von Messungen; Bestellung, Lieferung, Lagerung und Buchführung radioaktiver Stoffe; Freigabe, Abfallbeseitigung und Abgabe radioaktiver Stoffe)


3.1.1
Aktualisierungskurs im Anwendungsbereich nach StrlSchV
(mindestens 8 Unterrichtsstunden von 45 Minuten Dauer)


3.1.2
Aktualisierungskurs im Anwendungsbereich nach RöV
(mindestens 8 Unterrichtsstunden von 45 Minuten Dauer)


3.1.3
Aktualisierungskurs in Anwendungsbereichen nach StrlSchV/RöV (Kombi-Kurs)
(mindestens 10 Unterrichtsstunden von 45 Minuten Dauer)


3.2
Aktualisierung der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach StrlSchV und RöV in der Tierheilkunde
(mindestens 4 Unterrichtsstunden von 45 Minuten Dauer)


Die Lehrinhalte der Kurse nach Anlage 7 sollen unter Berücksichtigung neuer Regelungen und neuer Entwicklungen der Auffrischung des Strahlenschutzwissens dienen. Am Ende des Kurses ist eine Erfolgskontrolle durchzuführen.