BMU-RS-20050117-KF-A002.htm
Anhang 3
Dokumentation zur Gewährleistung des Strahlenschutzes bei der Durchführung von Tätigkeiten während des Betriebs oder der Stilllegung einer Anlage oder Einrichtung
- (1)
- Strahlenschutzanweisung nach§ 34 StrlSchV für das in der Anlage oder Einrichtung tätige Eigen- und Fremdpersonal, aus der u. a. zu entnehmen ist:
- –
- Organisation des Strahlenschutzes unter Angabe der Aufgaben- und innerbetrieblichen Entscheidungsbereiche, die der Leitung und Beaufsichtigung durch Strahlenschutzbeauftragte unterliegen;
- –
- Vorkehrungen, um den Strahlenschutz vor Aufnahme von Tätigkeiten, die mit Strahlenexpositionen verbunden sind, angemessen planen und während der Durchführung der Tätigkeiten gewährleisten zu können;
- –
- Festlegungen für die Aufzeichnung und Auswertung von Daten und Vorgängen, die für den Strahlenschutz wesentlich sind (z. B. Unterweisungen, physikalische Strahlenschutzkontrollen und ärztliche Überwachung des Personals; Kontrolle und anlagenbezogene Führung von Strahlenpässen des Fremdpersonals; Raumluftkontaminationen und Flächenkontaminationen an Arbeitsplätzen; Dekontaminationen von Personen sowie Arbeits- und Verkehrsflächen; Funktionsprüfung und Wartung von Strahlenmessgeräten und sonstigen für den Strahlenschutz wesentlichen Geräten und Vorrichtungen (nach § 67 StrlSchV); für den Strahlenschutz wesentliche Betriebsvorgänge, wie Beginn, Art, Umfang, Dauer von Tätigkeiten, die mit Strahlenexpositionen verbunden sind sowie Höhe der von den beteiligten Personen während dieser Tätigkeiten akkumulierten Körperdosen).
- (2)
- Listen des für den Aufbau von beweglichen Abschirmungen verfügbaren Gerätes unterAngabe des Aufbewahrungsortes.
- (3)
- xListen der für wiederkehrende Tätigkeiten verfügbaren Einrichtungen zur Fernbedienung und Fernbeobachtung sowie Sonderwerkzeuge unter Angabe des Aufbewahrungsortes.
- (4)
- Listen der Modelle und Computersimulationen, die für die Planung von wiederkehrenden Tätigkeiten verfügbar sind, unter Angabe des Aufbewahrungsortes.
- (5)
- Listen der Komponenten und Bauelemente von Systemen, von denen außer Konstruktionszeichnungen auch Bildaufzeichnungen vorliegen, die für die Planung von wiederkehrenden Tätigkeiten oder Änderungsarbeiten verfügbar sind, unter Angabe des Aufbewahrungsortes.
- (6)
- Listen der vorausberechneten Ortsdosisleistungen für Stellen, an denen wiederkehrende Tätigkeiten durchzuführen sind, und an denen der Strahlenschutz des mit der Durchführung beauftragten Personals einer Detailplanung bedarf.
- (7)
- Listen der vorausberechneten mittleren Ortsdosisleistungen in den Räumen des Kontrollbereiches sowie zu den Dosisleistungen für die in den Räumen aufgestellten Komponenten.