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BMU-IGI2-20210818-SF-A010.htm

Zum Hauptdokument : Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft)



Anhang 10 

Dokumentation und Massenbilanzierung bei nährstoffreduzierter Mehrphasenfütterung bei Nutztieren



Dokumentation



Folgende Unterlagen sind für die Erfüllung der Dokumentationspflicht zur nachvollziehbaren Umsetzung der einzelbetrieblichen N- und P-reduzierten Mehrphasenfütterung geeignet:



1.
Verbrauchte Futtermengen: Lieferscheine, geeignete Aufzeichnungen von Fütterungscomputern;


2.
Nährstoffgehalte im Futter: Angaben zum Gehalt an N und P von Eigen- und Zukauffutter durch Laboranalysen, wobei auf repräsentative Probenahmen aus dem Futter sowie auf geeignete Analyseeinrichtungen zu achten ist, oder gleichwertige Deklarationen von Futtermittellieferungen und Zukaufsfuttermitteln;


3.
Futterplanung: Unterlagen zur Rationsberechnung der Fütterung nach Leistung und Fütterungsphasen von sachkundigem Personal;


4.
Tierzahlen und Tiergewichte: Belege für Ein- und Verkauf, Belege über Abgabe bei Tierverlust, Planungsdaten und Daten aus der Betriebszweigabrechnung, eigenen Aufzeichnungen oder aus beauftragten Auswertungen;


5.
Tierleistungen: Planungsdaten für Sauen, Ferkel und Mastschweine sowie für Geflügel;


6.
Tierplätze: Planungsdaten mit Auswertungen der Leistungsdaten, Stallgenehmigungen.


Massenbilanzierung



Zu bilanzieren sind Leistungen (Nährstoffaufnahme, Zuwachs an Lebendmasse, Nährstoffgehalt und Ansatz im Zuwachs), Nährstoffabgabe (Nährstoffe in den Produkten) und Nährstoffausscheidung mit den Bilanzierungsgliedern:



Nährstoffaufnahme = Verbrauchte Futtermengen x Nährstoffgehalte im Futter auf Elementbasis;


Ansatz im Zuwachs = Zuwachs an Lebendmasse in kg x Gehalt im Zuwachs auf Elementbasis


Gehalt im Zuwachs: zum Beispiel 25,6g N/kg, 5,1 g P/kg bei Schweinen;


Nährstoffabgabe (Elementbasis) im Produkt (Fleisch, Eier, Milch) x Gehalt im Produkt;


Angabe der Nährstoffausscheidung (Elementbasis oder Oxidbasis).


Grundprinzip der Massenbilanz:



Nährstoffaufnahme (Input) minus Nährstoffansatz (Retention) = Nährstoffausscheidung



Anerkennung gleichwertiger Nachweise



Entsprechen nach dem Düngerecht erforderliche Aufzeichnungen und Bilanzen den beschriebenen Anforderungen an die Dokumentation und Massenbilanzierung, sind sie als Nachweis anzuerkennen.