BMJ-RB3-19770101-KF08-A005.htm
Die Anlage E (Gemeinsame Richtlinien der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren der Länder über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität) wurde nicht durch den Bund in Kraft gesetzt.
Von einer Einstellung wurde daher abgesehen.