BMJ-RB3-19770101-KF08-A004.htm
Die Anlage D (Gemeinsame Richtlinien der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren der Länder über die Inanspruchnahme von Informanten sowie über den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) und Verdeckten Ermittlern im Rahmen der Strafverfolgung) wurde nicht durch den Bund in Kraft gesetzt.
Von einer Einstellung wurde daher abgesehen.