BMJ-RB3-19770101-KF08-A003.htm
Die Anlage C (Ausführungsvorschriften zum Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen) wurde nicht durch den Bund in Kraft gesetzt.
Von einer Einstellung wurde daher abgesehen.
Die Anlage C (Ausführungsvorschriften zum Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen) wurde nicht durch den Bund in Kraft gesetzt.
Von einer Einstellung wurde daher abgesehen.