Logo jurisLogo Bundesregierung

BMJ-IB6-0008-Bodensonderung-A008.htm

Zum Hauptdokument : Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bodensonderung (Bodensonderungsvorschrift - VwVBoSoG)



Anlage 8



(Diese Anlage entspricht Nr. 1 der Anlage zu den Hinweisen der Bundesministerien für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau und der Finanzen „Vollzugsfragen der Vermögenszuordnung im kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbau“ in Infodienst Kommunal Nr. 96 vom 7. Oktober 1994)



Der Zuordnungsplan besteht aus Bestandskarte und Bestandsverzeichnis sowie aus Zuordnungskarte und Zuordnungsliste, die die neuen Eigentumsverhältnisse angeben sollen.



Die Bestandskarte enthält:



-
die Umringsgrenze des Zuordnungsplangebiets, die nach den Vorschriften des Landesrechts über Katastervermessung vermessungstechnisch bestimmt ist. Abweichend davon reicht es aus, wenn die Umringsgrenze aus den Grenzen von Flurstücken nach ihrer Darstellung in der Liegenschaftskarte gebildet wird;


-
die von der Zuordnung erfaßten bestehenden Flur- bzw. Grundstücke innerhalb der Umringsgrenze;


-
die für die Bestimmung der neuen Flur- bzw. Grundstücksgrenzen erforderlichen topographischen Gegebenheiten.


Das Bestandsverzeichnis enthält:



-
die kataster- und grundbuchmäßigen Bezeichnungen der Flur- bzw. Grundstücke vor Zuordnung;


-
die aus dem Grundbuch ersichtlichen oder beim Grundbuchamt sonst bekannten Eigentümer sowie lnhaber von Nutzungsrechten der Flur- bzw. Grundstücke vor Zuordnung; § 1 Abs. 3 SachenRBerG ist zu beachten;


-
die vor Zuordnung bestehenden dinglichen Rechte und Belastungen an den Flur- bzw. Grundstücken.


Die Zuordnungskarte enthält:



-
die gleiche Umringsgrenze wie die Bestandskarte;


-
die grafische, das heißt ohne Vermessung in die Karte eingetragene Darstellung der neuen Flur- bzw. Grundstücksgrenzen und die Lagebezeichnungen entsprechend der vorzunehmenden Vermögenszuordnung bzw. der beantragten Vermögensübertragung (z. B. von Kommunen auf kommunaleigene Wohnungsgesellschaften);


-
bei Anwendung des § 11 BoSoG soweit zutreffend die Festlegung von Grundstücksgrenzen für die ergänzende Bodenneuordnung.


Die Zuordnungsliste enthält:



-
die kataster- und grundbuchmäßigen Bezeichnungen der Flur- bzw. Grundstücke nach Zuordnung (Lagebezeichnung, Nutzungsart, Flächengröße der Flur- bzw. Grundstücke). Soweit Flächengrößen grafisch ermittelt wurden, ist darauf hinzuweisen;


-
die Eigentümer der neu gebildeten Grundstücke;


-
die zu löschenden, die auf neue Grundstücke zu übertragenden und die neu einzutragenden Rechte.


Bestandskarte und Zuordnungskarte können - soweit dies nach landesrechtlichen Vorschriften möglich ist - auch in einer Karte dargestellt werden. Bestandsverzeichnis und Zuordnungsliste können ebenfalls in geeigneter Weise auf
e i n e m Blatt geführt werden.