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BMJ-IB6-0008-Bodensonderung-A007.htm

Zum Hauptdokument : Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bodensonderung (Bodensonderungsvorschrift - VwVBoSoG)



Anlage 7






(Sonderungsbehörde)





Sonderungsbescheid

in dem Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz

Sonderungsplan Nr. _____/__





Auf Grund der Ergebnisse des oben angeführten Sonderungsverfahrens nach § 1 Nr. [zutreffende Nr. einsetzen] des Bodensonderungsgesetzes (BoSoG) wird folgendes angeordnet:



1.
Der anliegende Sonderungsplan, der Teil dieses Bescheids ist, wird verbindlich festgestellt.


2.
Die Grundstücke im Plangebiet haben den aus dem anliegenden Sonderungsplan ersichtlichen Umfang.


3.
Eigentümer der in dem Sonderungsplan bezeichneten Grundstücke sind die in der Grundstücksliste angegebenen Personen oder Stellen.*


4.
Die aus dem Lastenverzeichnis ersichtlichen beschränkten dinglichen Rechte werden aufgehoben, geändert oder zugunsten der darin bezeichneten Personen oder Stellen neu begründet. **


5.
Beschränkte dingliche Rechte werden aufgehoben.***


6.
Den in der anliegenden Entschädigungsliste bezeichneten Berechtigten werden die darin aufgeführten Entschädigungen gezahlt, soweit nicht Hinterlegung angeordnet ist.****


7.
Den in der anliegenden Ausgleichsliste bezeichneten Begünstigten wird aufgegeben, die Ihnen zugewiesenen Ausgleichsbeträge innerhalb von 2 Wochen auf das Konto der Sonderbehörde [Kontoangaben einsetzen] zu zahlen.****


8.
Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz bestehen mit dem Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheids nicht mehr.*****


Begründung:



In der Gemeinde ....................................., Gemarkung ........................................, Flur........... .................................., Flurstück ...................................... ist ein Verfahren nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215), durchgeführt worden. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen stellen sich die Grenzen der Grundstücke im Plangebiet wie aus dem anliegenden Sonderungsplan ersichtlich dar.



[Entweder:] Mit diesem Sonderungsplan haben sich sämtliche Beteiligten einverstanden erklärt.



[Oder:] Die Festlegungen des anliegenden Sonderungsplans werden in folgenden Punkten seitens der Beteiligten angegriffen. [Im einzelnen darlegen]. Diesen Einwänden war aus folgenden Erwägungen nicht zu folgen. [Argumente einsetzen]. [Ggf.:] Der Einwand des Beteiligten war aufzugreifen.





Hinweis zum Erlaß dieses Bescheids



Dieser Bescheid wird gemäß § 9 Abs. 2 BoSoG durch Auslegung in den Diensträumen der Sonderungsbehörde bekannt gegeben. Er gilt nach Ablauf der Auslegungsfrist als zugestellt (§ 9 Abs. 2 Satz 5 BoSoG).



Der Sonderungsbescheid liegt in der Zeit vom ........................ bis ......................... in den Diensträumen ..............................................................des ........................./der ..........................

.....................................................................................................................................................während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt:



........................................................................

........................................................................

........................................................................



Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache möglich.





Rechtsmittelbelehrung



Gegen diesen Sonderungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der oben angeführten Sonderungsbehörde unter der oben angeführten Anschrift schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von dem Widerspruchsführer Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden dem Planbetroffenen zugerechnet werden.



Im Auftrag



Hinweis:

Der in dem obigen Bescheidmuster vorgesehene Bekanntgabe darüber, wo und wann in den Sonderungsbescheid Einsicht genommen werden kann, ist nach § 9 Abs. 2 Satz 4 BoSoG ein Kartenausschnitt im Maßstab 1:10.000 beizufügen, der erkennen läßt, wo das Sonderungsgebiet liegt.