BMI-V5a-0003-A004.htm
Anlage 4
(Muster 4)
Muster einer
Rechtsbehelfsbelehrung
bei einem schriftlich erlassenen anfechtbaren (belastenden) Verwaltungsakt, gegen den nach § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO oder § 68 Abs. 2 in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO unmittelbar die Anfechtungsklage oder die Verpflichtungsklage gegeben ist, sofern nicht nach §§ 50, 190 bis 192 VwGO besondere Vorschriften gelten.
Gegen diesen (diese) ... (Bescheid, Verfügung, Anordnung oder Entscheidung) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht in ... (Anschrift des nach § 52 VwGO zuständigen Verwaltungsgerichts) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Die Klage muß den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.
Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, daß alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
GMBl 1997, S. 282
