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BMI-OESII5-20220608-02-SF-A020.htm

Zum Hauptdokument : Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum personellen Geheimschutz und zum vorbeugenden personellen Sabotageschutz – SÜG-Ausführungsvorschrift (SÜG-AVV) vom 15. Februar 2018 (GMBl S. 270) i.d.F. der mit Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 8. Juni 2022 – ÖS II 5 – 54001/41#3 – bekanntgegebenen Änderungen



           

               

A n l a g e 20

(zu § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4

      SÜG - Ausführungsvorschrift)


In § 138 StGB und § 3 des Artikel 10-Gesetzes – G 10 genannte Straftaten1




1.

§ 80a.

Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression.

2.

§ 81.

Hochverrat gegen den Bund.

3.

§ 82.

Hochverrat gegen ein Land.

4.

§ 83.

Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens.

5.

§ 84.

Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei.

6.

§ 85.

Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot.

7.

§ 86.

Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger



Organisationen.

8.

§ 87.

Agententätigkeit zu Sabotagezwecken.

9.

§ 88.

Verfassungsfeindliche Sabotage.

10.

§ 89.

Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und



Sicherheitsorgane.

11.

§ 89a.

Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden



Gewalttat.

12.

§ 89b.

Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer



schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

13.

§ 89c Absatz 1

Terrorismusfinanzierung.


bis 4


14.

§ 94.

Landesverrat.

15.

§ 95.

Offenbaren von Staatsgeheimnissen.

16.

§ 96.

Landesverräterische Ausspähung; Auskundschaften von



Staatsgeheimnissen.

17.

§ 97a.

Verrat illegaler Geheimnisse.

18.

§ 97b.

Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses.

19.

§ 98.

Landesverräterische Agententätigkeit.

20.

§ 99.

Geheimdienstliche Agententätigkeit.

21.

§ 100.

Friedensgefährdende Beziehungen.

22.

§ 100a.

Landesverräterische Fälschung.

23.

§ 109e.

Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln.

24.

§ 109f.

Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst.

25.

§ 109g.

Sicherheitsgefährdendes Abbilden.

26.

§ 129a.

Bildung terroristischer Vereinigungen.

27.

§ 129b.

Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland.

28.

§ 130.

Volksverhetzung.

29.

§ 146.

Geldfälschung.

30.   

§ 151.   

Wertpapiere.

31.

§ 152.

Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden



Währungsgebiets.

32.

§ 152b Abs. 1 bis 3

Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks.

33.

§ 202a.

Ausspähen von Daten (soweit sich die Straftat gegen die



innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik



Deutschland, insbesondere gegen sicherheitsempfindliche



Stellen von lebenswichtigen Einrichtungen richtet).

34.

§ 202b.

Abfangen von Daten (soweit sich die Straftat gegen die



innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik



Deutschland, insbesondere gegen sicherheitsempfindliche



Stellen von lebenswichtigen Einrichtungen richtet).

35.

§ 211.

Mord.

36.

§ 212.

Totschlag.

37.

§ 232 Abs. 3

Menschenhandel (soweit es sich um Verbrechen handelt).


Satz 2


38.

§ 232a Abs. 3, 4 oder 5

Zwangsprostitution (soweit es sich um Verbrechen handelt).

39.

§ 232b Abs. 3

Zwangsarbeit (soweit es sich um Verbrechen handelt).


oder 4


40.

§ 233a Abs. 3 oder 4

Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung (soweit es sich um Verbrechen handelt).

41.

§ 234.

Menschenraub.

42.

§ 234a.

Verschleppung.

43.

§ 239a.

Erpresserischer Menschenraub.

44.

§ 239b.

Geiselnahme.

45.

§ 249.

Raub.

46.

§ 250.

Schwerer Raub.

47.

§ 251.

Raub mit Todesfolge.

48.

§ 255.

Räuberische Erpressung.

49.

§ 303a.

Datenveränderung (soweit sich die Straftat gegen die



innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik



Deutschland, insbesondere gegen



sicherheitsempfindliche Stellen von lebenswichtigen



Einrichtungen richtet).

50.

§ 303b.

Computersabotage (soweit sich die Straftat gegen die



innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik



Deutschland, insbesondere gegen



sicherheitsempfindliche Stellen von lebenswichtigen



Einrichtungen richtet).

51.

§ 306.

Brandstiftung.

52.

§ 306a.

Schwere Brandstiftung.

53.

§ 306b.

Besonders schwere Brandstiftung.

54.

§ 306c.

Brandstiftung mit Todesfolge.

55.

§ 307 Abs. 1

Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie.


bis 3,


56.

§ 308 Abs. 1

Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion.


bis 4


57.

§ 309 Abs. 1

Missbrauch ionisierender Strahlen.


bis 5


58.

§ 310.

Vorbereitung eines Explosions- oder



Strahlungsverbrechens.

59.

§ 313.

Herbeiführen einer Überschwemmung.

60.

§ 314.

Gemeingefährliche Vergiftung.

61.

§ 315 Abs. 3

Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und



Luftverkehr.

62.

§ 315b Abs. 3

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.

63.

§ 316a.

Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer.

64.

§ 316b Abs. 3

Störung öffentlicher Betriebe.

65.

§ 316c.

Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr.

66.

§ 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 VereinsG.

Zuwiderhandlung gegen Verbote.

67.

§ 95 Abs. 1

Strafvorschriften.


Nr. 8 AufenthG.


68.

§ 6 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)

Völkermord.

69.

§ 7 VStGB

Verbrechern gegen die Menschlichkeit.

70.

§ 8 VStGB

Kriegsverbrechen gegen Personen.

71.

§ 9 VStGB

Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte.

72.

§ 10 VStGB

Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen und



Embleme.

73.

§ 11 VStG

Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der



Kriegsführung.

74.

§ 12 VStGB

Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Mittel der



Kriegsführung.

75.

§ 13 VStGB

Verbrechen der Aggression.