BMI-IS-20060329-KF01-A002.htm
Anlage 2 zur VS-Anweisung
Hinweise und Beispiele zur VS-Kennzeichnung
Anmerkung: Die nachfolgenden Hinweise gelten vorzugsweise für Schriftgut. Bei anderen Darstellungsformen der VS sind vergleichbare Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
1. Allgemeines
1.1 Bei STRENG GEHEIM oder GEHEIM eingestuften VS wird der Geheimhaltungsgrad mit dem Zusatz "amtlich geheim gehalten" in roter Farbe durch Stempel oder Druck am oberen und unteren Rand jeder beschriebenen Seite angebracht. Die beschriebenen Seiten sind zu nummerieren; ihre Gesamtzahl ist auf der ersten Seite anzugeben. Die VS sind mit Geschäftszeichen und Datum zu versehen. Das Geschäftszeichen ist am Schluss durch die Abkürzung str.geh. bzw. geh. zu ergänzen; bei STRENG GEHEIM eingestuften VS ist es auf jeder beschriebenen Seite anzubringen.
1.2 Bei VS-VERTRAULICH eingestuften VS wird der Geheimhaltungsgrad mit dem Zusatz "amtlich geheim gehalten" in schwarzer oder blauer Farbe durch Stempel, Druck oder Maschinenschrift am oberen Rand jeder beschriebenen Seite angebracht. Die beschriebenen Seiten sind zu nummerieren. Die VS sind mit Geschäftszeichen und Datum zu versehen. Das Geschäftszeichen ist am Schluss durch die Abkürzung VS-Vertr. zu ergänzen.
1.3 Bei VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuften VS wird der Geheimhaltungsgrad in schwarzer oder blauer Farbe durch Stempel, Druck oder Maschinenschrift am oberen Rand jeder beschriebenen Seite angebracht. Die VS sind mit Geschäftszeichen und Datum zu versehen. Das Geschäftszeichen ist am Schluss durch die Abkürzung VS-NfD zu ergänzen. Bei Büchern, Broschüren u.Ä. genügt die Kennzeichnung auf dem Einband und dem Titelblatt.
1.4 Die äußeren Vorder- und Rückseiten sowie ggf. die Rücken von Schriftgutbehältern (Lauf-, Klebe-, Sammelmappen, Ordner, Hefter), in denen STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestufte VS befördert oder verwahrt werden, sind wie folgt zu kennzeichnen:
- 1.
- bei STRENG GEHEIM mit einem gelben und einem roten Diagonalstreifen (überkreuzt),
- 2.
- bei GEHEIM mit einem roten Diagonalstreifen,
- 3.
- bei VS-VERTRAULICH mit einem blauen Diagonalstreifen.
Von dieser äußeren Kennzeichnung sind VS-Transportbehälter ausgenommen.
1.5 VS-Bestandsverzeichnisse sind in derselben Weise zu kennzeichnen.
1.6 Bei Kryptosystemen können als VS eingestufte zum Ver- und Entschlüsseln nötige Kryptodaten (Schlüsselmittel), Beschreibungen, Bauteile und sonstige Dokumentation unabhängig vom Geheimhaltungsgrad mit dem Warnvermerk KRYPTO gekennzeichnet werden, um die Umsetzung des Prinzips "Kenntnis nur wenn nötig" zu erleichtern.
2. Beispiele
Die nachfolgenden Beispiele dienen als Anregung, bei der Umsetzung der Vorschrift zur Anwendung in den Dienststellen sind die Textpassagen maßgebend.
Entwurf einer Verschlusssache STRENG GEHEIM | |
Ausfertigung einer Verschlusssache STRENG GEHEIM | |
Vorlage eines Serienbriefs STRENG GEHEIM | |
1. Ausfertigung eines Serienbriefs STRENG GEHEIM nach Beispiel 1b | |
Entwurf einer Verschlusssache GEHEIM | |
Ausfertigung einer Verschlusssache GEHEIM | |
Beispiel 2b | Anlage zu einer Verschlusssache GEHEIM |
Entwurf einer Verschlusssache VS- | |
Ausfertigung einer Verschlusssache VS- | |
Entwurf einer Verschlusssache VS- | |
Verschlusssache mit unterschiedlich eingestuften Teilen | |
Verfügen und Vermerken von Vervielfältigungen (z.B. Kopien) | |
Kopie einer Verschlusssache GEHEIM | |
Kopie einer Kopie einer Verschlusssache GEHEIM | |
Umschläge für VS- | |
Kennzeichnung für VS- | |
Kennzeichnung der Hülle für VS- | |
Kennzeichnung für VS- |
