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BMI-DII4-0702-A001.htm

Zum Hauptdokument : Erlass zur Änderung des Erlasses zur Anwendung der Handlungshilfe D II 4-211 470-1/67 b vom 1. Juni 2001 vom 13. März 2004



Anlage 1



Berlin, 13. März 2004

D II 4/Zentralstelle 211 470-1/72



Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung



HIER

Erlass zur Anwendung der Handlungshilfe Version 2.0 vom 1. Juni 2001 i.d.F. der Änderung vom 13. März 2004

BEZUG

Ressortbesprechungen vom 15. Januar 1997 und 18. März 1998;
meine Schreiben vom 1. Juli 1997, 1. Juni 1999 und 1. Juni 2001 sowie mein Anschreiben vom 13. März 2004 zur Änderung des Erlasses vom 1. Juni 2001



Seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes sind Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit durchzuführen. Um es den Dienstherren zu erleichtern, ihren Pflichten nach §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes nachzukommen und um gleichzeitig ein einheitliches Vorgehen im Bundesdienst zu gewährleisten, wurde die Handlungshilfe „Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung" unter Leitung der Zentralstelle für Arbeitsschutz und der Unfallkasse des Bundes durch Fachleute aus der gesamten Bundesverwaltung erarbeitet.



Ihnen liegt jetzt die wesentlich weiterentwickelte Version 2.0 als CD-ROM vor. Unter Beibehaltung der bisherigen Grundkonzeption wurden insbesondere die Prüffragen so ausgebaut, dass der Bundesdienst weitgehend erfasst werden kann. Zu jeder Prüffrage kann man die Rechtsvorschrift und die mögliche Gefährdung bei Nichteinhaltung abrufen. Alle Prüflisten können am PC bearbeitet werden. Arbeitsplaner und Dokumentationsbelege dienen als Instrument für ein effektives Arbeitsschutzmanagement. Ein Benutzerhandbuch erleichtert den Einstieg. Es kann bei der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven angefordert werden.



Die für die Bearbeitung am PC geeignete Handlungshilfe „Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung" ist damit auch im papierlosen Büro voll einsetzbar. Eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Merkmale der Handlungshilfe 2.0 ist als Anlage (Information zur CD-ROM Handlungshilfe, Version 2.0, i.d.F. der Änderung vom 13. März 2004) beigefügt.



Es wird erneut ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch die Version 2.0 ebenso wie zuvor die Version 1.0 und die Papierversion im gesamten Bundesdienst aus Gründen der Vergleichbarkeit und zur Erreichung eines einheitlichen Arbeitsschutzniveaus anzuwenden ist. Aus diesem Grund sollte dafür Sorge getragen werden, dass auch die nachgeordneten Bereiche den IT-Zugang zu dieser CD-ROM erhalten.



Die Unfallkasse des Bundes bietet im Rahmen des laufenden Seminarprogramms Kurse zur Einführung in die Handlungshilfe an. Bei entsprechendem Bedarf können auch zusätzliche Kurse vor Ort durchgeführt werden.



Eine Hotline für technische Fragen ist unter der Telefonnummer (0611) 50 50 90 eingerichtet.





An die

Obersten Bundesbehörden

Bundesagentur für Arbeit