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BMI-DII4-0005A-A001.htm

Zum Hauptdokument : 2. Erlass zur Änderung des Erlasses zur Anwendung der Handlungshilfe D II 4 -211 470-1/67b vom 01. Juni 2001 i.d.F. der Änderung vom 13. März 2004 vom 1. Juli 2004 (2. Änderungserlass zur Anwendung der Handlungshilfe CD-ROM Version 3.0)





DATUM: 1. Juli 2004

AZ: D II 4 - 211 470-1/72





Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung



HIER

2. Erlass zur Änderung des Erlasses zur Anwendung der Handlungshilfe D II 4 - 211 470-1/67b vom 1. Juni 2001 i.d.F. der Änderung D II 4 - 211 470-1/72 vom 13. März 2004
vom 1. Juli 2004 (2. Änderungserlass zur Anwendung an der Handlungshilfe Version 3.0)

BEZUG

Ressortbesprechungen vom 15. Januar 1997 und 18. März 1998;
meine Schreiben vom 1. Juli 1997, 1. Juni 1999 und 1. Juni 2001 sowie mein Anschreiben vom 13. März 2004 zur Änderung des Erlasses vom 1. Juni 2001

ANLAGE

1 CD-ROM Version 3.0





Seit Inkrafttreten des Arbeitschutzgesetzes sind Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit durchzuführen. Um es den Dienstherren zu erleichtern, ihren Pflichten nach §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes nachzukommen und um gleichzeitig ein einheitliches Vorgehen im Bundesdienst zu gewährleisten, wurde die Handlungshilfe "Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung" unter Leitung der Zentralstelle für Arbeitsschutz und der Unfallkasse des Bundes durch Fachleute aus der gesamten Bundesverwaltung erarbeitet.



Es liegt Ihnen mit der Version 3.0 wiederum eine wesentlich weiterentwickelte Version vor. Schwerpunkt der Weiterentwicklung war besonders die Erweiterung der Software um eine Maßnahmenverwaltung, die es ermöglicht, dass automatisch eine Gesamtübersicht über alle dokumentierten Gefährdungen und Mängel mit den dazugehörenden Maßnahmevorschlägen und Terminen erstellt wird. Ein weiterer Schwerpunkt war die Erweiterung der Möglichkeiten des Arbeitsplaners, des zentralen Instruments zur Strukturierung und zum Aufbau der Gefährdungsbeurteilung in den Dienststellen und Betrieben und eines effektiven Arbeitsschutzmanagements. Es ist außerdem gewährleistet, dass alle bereits angelegten Arbeitsplaner und die dokumentierten Inhalte bei der Konvertierung in die Version 3.0 erhalten bleiben.



Alle bisherigen Prüflisten und Bausteine wurden überarbeitet und aktualisiert und der Bestand auf Wunsch der Dienststellen um 38 weitere Prüflisten und 5 Bausteine erweitert. Die Handlungshilfe umfasst jetzt insgesamt 80 Prüflisten und 14 Bausteine. Der Baustein "Psychische Belastungen" ist zwischenzeitlich als orientierendes Verfahren zur Mitarbeiterbefragung vom Institut für Arbeit, Organisation und Sozialpsychologie der TU Dresden mit sehr positivem Ergebnis evaluiert und auf dieser Grundlage nochmals überarbeitet worden.



Erstmalig bietet die Handlungshilfe dem Anwender ein elektronisches Schulungsprogramm an. Dadurch werden sowohl das Benutzerhandbuch als auch die Standardseminare weitgehend entbehrlich.



Ansonsten verweise ich auf die Rubrik "Was ist neu?" auf der CD-ROM.



Auch dieses Mal wird für technische Fragen eine Hotline unter der bereits bekannten Telefonnummer (0611) 50 50 90 eingerichtet.



Es wird erneut ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch die Version 3.0 im gesamten Bundesdienst aus Gründen der Vergleichbarkeit und zur Erreichung eines einheitlichen Arbeitsschutzniveaus ab 1. Juli 2004 anzuwenden ist.



Aus diesem Grund sollte dafür Sorge getragen werden, dass auch die nachgeordneten Bereiche den IT-Zugang zu dieser CD-ROM erhalten.