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BMI-DII1-20020801-KF-A003.htm

Zum Hauptdokument : Rundschreiben zum Versorgungsrücklagengesetz; hier: Hinweise zum Verfahren der Mittelzuführung nach § 6 VersRücklG



Anlage 3
zum Rundschreiben
D II 1 – 221 145 / 1
D II 3 – 223 100 – 4 / 1
vom 1. August 2002



Bestimmung der Berechnungsfaktoren





Dynamisierungsfaktoren



für das Haushalts- /
Wirtschaftsjahr:

dn
– Beamte, Richter usw.
(Aktive)

dn
– Versorgungsempfänger

dn
– Soldaten


Alle
(außer BMVg)

BMVg

Alle

BMVg

1999

0,8890

0,8877

0,8890

0,8634

vorläufig 2000

0,8908

0,8959

0,8908

0,8720

endgültig 2000

0,8675

0,8959

0,9161

0,8720

einmalig für 2001

0,8631

0,9173

0,8242

2001 für zukünftige Berechnungen des Basiseffektes

0,8686

0,9173

0,8297

2002

0,8698

0,9186

0,8254

für den Zeitraum der auf
den 31.12.2002 folgenden acht Anpassungen

entfällt, nicht notwendig

entfällt nicht notwendig

entfällt nicht notwendig



Anmerkungen:



Die im Haushaltsjahr 2001 kassenwirksam gewordene Einmalzahlung für den Zeitraum September bis Dezember 2000 wird in den Dynamisierungsfaktoren (außer Versorgungsempfänger) für das Jahr 2001 einmalig mit einem mindernden Anteil von 0,55% (pauschal) berücksichtigt. Bei der Berechnung zukünftiger "Basiseffekte" ist diese einmalige Minderung nicht zu berücksichtigen.


Die Entwicklung der Dynamisierungsfaktoren in den Jahren 1999 und 2000 zeigt, dass sich die Dynamisierungsfaktoren des aktiven Personals und die der Versorgungsempfänger tendenziell unterschiedlich entwickeln. Dieser Entwicklung wird durch entsprechende Festsetzungen der Dynamisierungsfaktoren ab dem Jahr 2000ff. Rechnung getragen.


Abschlagsfaktoren



für das Haushalts- /
Wirtschaftsjahr:

dn
– Beamte, Richter usw.
(Aktive)

dn
– Versorgungsempfänger

dn
– Soldaten


Alle
(außer BMVg)

BMVg

Alle

BMVg

1999

0,00097071

0,000969314

0,00097071

0,00094316

2000

0,00173331

0,00173084

0,00173331

0,00168462

2001

0,003367331

0,003470417

0,003245425

2002

0,005056365

0,005241458

0,004850120

für den Zeltraum der auf
den 31.12.2002 folgenden acht Anpassungen

0,005056365

0,00534843

0,004850120



Anmerkungen:

Der Abschlagsfaktor 1999 berücksichtigt nur den "Basiseffekt" für das Jahr 1999; sie sind gegenüber den endgültigen Berechnungsfaktoren um 5% gemindert. Die Auswirkungen des Besoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1999 sind hierin noch nicht enthalten.


Die Entwicklung der Dynamisierungsfaktoren in den Jahren 1999 und 2000 zeigt, dass sich die Dynamisierungsfaktoren des aktiven Personals und die der Versorgungsempfänger tendenziell unterschiedlich entwickeln. Dieser Entwicklung wird durch entsprechende Festsetzungen der Abschlagsfaktoren ab dem Jahr 2000ff. Rechnung getragen.


Die Abschlagsfaktoren 2001 und 2002 werden aufgrund der Dynamisierungsfaktoren für die Jahre 2001 und unter Berücksichtigung des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2000 festgesetzt; sie sind gegenüber den endgültigen Berechnungsfaktoren um 2% gemindert.


Für den Zeitraum 31.12.2002 und folgende Jahre der acht allgemeinen Anpassungen der Besoldung und Versorgung werden zur Berechnung der Zuführung des "Basiseffektes" nach § 6 Abs. 1 und 3 VersRücklG i.V.m. § 14a Abs. 2a BBesG für die Bereiche Beamte, Richter, Soldaten usw. (Aktive) die Abschlagsfaktoren des Jahres 2002 festgeschrieben; für den Bereich Versorgungsempfänger wird zunächst als Abschlagsfaktor der Berechnungsfaktor für das Jahr 2002 festgesetzt (berücksichtigt nur den zuzuführenden "Basiseffekt" der Jahre 1999 bis 2002 nach § 14a Abs. 2 Bundesbesoldungsgesetz i. d. F. des Versorgungsänderungsgesetzes 2002 vom 20. Dezember 2001).


Festsetzung der Berechnungsfaktoren



für das Haushalts- /
Wirtschaftsjahr:

dn
– Beamte, Richter usw.
(Aktive)

dn
– Versorgungsempfänger

dn
– Soldaten


Alle
(außer BMVg)

BMVg

Alle

BMVg

1999

0,0010218

0,00102033

0,0010218

0,0009928

2000

0,00173331

0,00173084

0,00173331

0,00168462

2001

0,00343605

0,00354124

0,00331166

2002

0,00515956

0,00534843

0,00494910

für den Zeitraum der auf
den 31.12.2002 folgenden acht Anpassungen

0,00515956

wird noch bekanntgegeben

0,00494910



Anmerkungen:

Die Entwicklung der Dynamisierungsfaktoren in den Jahren 1999 und 2000 zeigt, dass sich die Dynamisierungsfaktoren des aktiven Personals und die der Versorgungsempfänger tendenziell unterschiedlich entwickeln. Dieser Entwicklung wird durch entsprechende Festsetzungen der Berechnungsfaktoren ab dem Jahr 2000ff. Rechnung getragen.


Die Berechnungsfaktoren 2000 berücksichtigen die endgültigen Dynamisierungsfaktoren für das Jahr 2000 und die Auswirkungen des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2000.


Die Berechnungsfaktoren 2001 und 2002 berücksichtigen die Dynamisierungsfaktoren für die Jahre 2001 und 2002 sowie die Auswirkungen des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2000.


Für den Zeitraum 31.12.2002 und folgende Jahre der acht allgemeinen Anpassungen der Besoldung und Versorgung werden zur Berechnung der Zuführung des "Basiseffektes" nach § 6 Abs. 1 und 3 VersRücklG i.V.m. § 14a Abs. 2a BBesG die Berechnungsfaktoren des Jahres 2002 festgeschrieben.