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BMI-D3-20121207-SF-A001.htm

Zum Hauptdokument : Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften; hier: Durchführungshinweise zu den §§ 27, 28, 38, 53 und 72 BBesG



Anlage 1 (zu Nummer 1.2)



Behörde / Aktenzeichen Ort, Datum



[Gegen Empfangsbekenntnis]



Frau / Herrn

Amtsbezeichnung, Vorname, Nachname,

Adresse





Betr.: Erstmalige Stufenfestsetzung nach § 27 Absatz 2 i. V. m. § 28 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) 1



Sehr geehrte Frau …/ Sehr geehrter Herr …,



Sie wurden mit Wirkung vom … zum … ernannt und haben ab diesem Tag Anspruch auf Grundgehalt der Besoldungsgruppe A … der Bundesbesoldungsordnung A.



oder



Sie wurden mit Wirkung vom … in den Dienst des Bundes versetzt / übernommen / Sie sind mit Wirkung vom … in den Dienst des Bundes übergetreten und haben ab diesem Tag Anspruch auf Grundgehalt der Besoldungsgruppe A … der Bundesbesoldungsordnung A.



Mit Wirkung vom 1. … [einsetzen: Monat und Jahr des Wirksamwerdens der Ernennung] wird für Sie nach § 27 Absatz 2 BBesG ein Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, da in Ihrem Fall keine berücksichtigungsfähigen Erfahrungszeiten nach § 28 Absatz 1 BBesG vorliegen. Die zum Erreichen der Stufe 2 erforderliche Erfahrungszeit beträgt zwei Jahre; die für die weiteren Stufenaufstiege erforderlichen Erfahrungszeiten entnehmen Sie bitte § 27 Absatz 3 BBesG.



oder



Mit Wirkung vom 1. … [einsetzen: Monat und Jahr des Wirksamwerdens der Ernennung / der Versetzung / der Übernahme / des Übertritts] wird für Sie nach § 27 Absatz 2 i. V. m. § 28 Absatz 1 BBesG aufgrund der in Ihrem Fall berücksichtigten Erfahrungszeiten von … Jahr/en und … Monat/en ein Grundgehalt der Stufe … festgesetzt. Die zum Erreichen der Stufe … [einsetzen: festgesetzte Stufe] insgesamt erforderliche Erfahrungszeit beträgt … Jahre, so dass Sie in dieser Stufe nunmehr bereits eine Erfahrungszeit von … Jahren und … Monaten zurückgelegt haben; die für die weiteren Stufenaufstiege erforderlichen Erfahrungszeiten entnehmen Sie bitte § 27 Absatz 3 BBesG.



Folgende Tätigkeitszeiten wurden als Erfahrungszeiten berücksichtigt. Soweit innerhalb dieser Zeiträume Unterbrechungszeiten liegen, die nicht als Erfahrungszeiten berücksichtigt werden können, wurden die Tätigkeitszeiten in die berücksichtigungsfähigen Zeiträume unterteilt:



Nr.

Beginn / Ende

tätig als … im …

öD

Monat/e

Jahr/e

1.

z. B.

15.09.2005-14.12.2009

SB’n im BMWi

ja

3

4

2.







Die Zeiten nach Nummer … werden gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer … [ggf.: i. V. m. Satz 5] BBesG als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 BBesG anerkannt. [ggf.: Bei den Zeiten nach Nummer … konnten … Jahr/e und … Monat/e nicht berücksichtigt werden, weil diese Zeiten Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn sind.]



und / oder



Die Zeiten nach Nummer ... werden nach § 28 Absatz 1 Satz 3 [ggf.: i. V m. Satz 5] BBesG als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 BBesG anerkannt. [ggf.: Bei den Zeiten nach Nummer … konnten … Jahr/e und … Monat/e nicht berücksichtigt werden, weil diese Zeiten Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn sind.]



und / oder



Der von Ihnen erbrachte Grundwehrdienst / anschließend freiwillig geleistete zusätzliche Wehrdienst / geleistete Zivildienst [ggf. andere Dienstart einsetzen] wird nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BBesG im Umfang von … Jahr/en und … Monat/en als Erfahrungszeit im Sinne des § 27 Absatz 3 BBesG anerkannt.



und / oder



Die Zeiten nach Nummer ... werden nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BBesG als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 BBesG anerkannt.



und / oder



Die Zeiten nach Nummer ... werden nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BBesG als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 BBesG anerkannt.



und / oder



Die Qualifikation zum … wird nach § 28 Absatz 1 Satz 6 BBesG mit einem Umfang von … Jahr/en und … Monat/en als Erfahrungszeit im Sinne des § 27 Absatz 3 BBesG anerkannt.



Weitere Zeiten / Qualifikationen konnten nicht berücksichtigt werden.



oder



Mit Beendigung Ihres früheren Dienstverhältnisses als Soldatin / Soldat mit Anspruch auf Dienstbezüge hatten Sie die Stufe … erreicht und darin bereits eine Erfahrungszeit von … Jahr/en und … Monat/en zurückgelegt. Mit Wirkung vom 1. … [einsetzen: Monat und Jahr des Wirksamwerdens der Ernennung] wird für Sie nach § 27 Absatz 2 i. V. m. § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BBesG aufgrund der im früheren Soldatenverhältnis erreichten Stufe ein Grundgehalt der Stufe … mit einer darin zurückgelegten Erfahrungszeit von … Jahr/en und … Monat/en festgesetzt.



oder2



Mit Beendigung Ihres früheren Dienstverhältnisses als Soldatin / Soldat mit Anspruch auf Dienstbezüge hätten Sie die Stufe … erreicht und darin … Jahr/e und … Monat/e absolviert. Mit Wirkung vom 1. … [einsetzen: Monat und Jahr des Wirksamwerdens der Ernennung] wird für Sie nach § 27 Absatz 2 i. V. m. § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und § 82 Absatz 1 BBesG aufgrund der im früheren Soldatenverhältnis erreichten Stufe ein Grundgehalt der Stufe … mit einer darin zurückgelegten Erfahrungszeit von … Jahr/en und … Monat/en festgesetzt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim … einzulegen.





Unterschrift