BMFSFJ-505-20160929-SF-A004.htm
Anlage 4
Höhe der Förderbeträge nach den Richtlinien des KJP | |||
Die Festbeträge betragen: | |||
– | nach Nr.VI.2.1 (3) a) (Kurse) und (Arbeitstagungen) pro TN/Tag sowie nach Nr.VI.2.2 (4) a) (internat. Begegnungen in D*)) pro TN/Tag | 40 Euro | |
* für intern. Begegnungen von Kinder- und Jugendgruppen sowie Workcamps nach VI.2.2 (2) wird ein Anteil von 60 % des Betrages nicht überschritten | |||
– | nach Nr. VI.2.1 (3) b), VI.2.2 (4) c) (Honorare bei Kursen, Arbeitstagungen und intern. Begegnungen) und VI.2.1 (3) d) (Honorare für Sprachmittelnde/Dolmetschende) | 305 Euro | |
– | nach Nr. VI.2.1 (3) c) (Fahrtkosten bei Kursen und Arbeitstagungen) | 60 Euro | |
– | nach Nr. VI.2.2 (4) b) (Fahrtkosten bei intern. Begegnungen im Ausland) | ||
a) | für Maßnahmen im europäischen Ausland1 | 12 Eurocent/km | |
b) | für Maßnahmen im außereuropäischen Ausland | 8 Eurocent/km | |
Die ermittelten Zuwendungsbeträge für die Gruppe werden auf volle Euro abgerundet. | |||
Zuschlag für Teilnehmende aus Deutschland an Veranstaltungen im Ausland [höchstens 500 Euro je Maßnahme] | 50 Euro | ||
* für intern. Begegnungen von Kinder- und Jugendgruppen sowie Workcamps nach VI.2.2 (2) wird ein Anteil von 60 % des Betrages nicht überschritten |