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BMFSFJ-505-20160929-SF-A004.htm

Zum Hauptdokument : Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)



Anlage 4



Höhe der Förderbeträge nach den Richtlinien des KJP


Die Festbeträge betragen:


–  

nach Nr.VI.2.1 (3) a) (Kurse) und (Arbeitstagungen) pro TN/Tag sowie nach Nr.VI.2.2 (4) a) (internat. Begegnungen in D*)) pro TN/Tag

40 Euro





* für intern. Begegnungen von Kinder- und Jugendgruppen sowie Workcamps nach VI.2.2 (2) wird ein Anteil von 60 % des Betrages nicht überschritten






nach Nr. VI.2.1 (3) b), VI.2.2 (4) c) (Honorare bei Kursen, Arbeitstagungen und intern. Begegnungen) und VI.2.1 (3) d) (Honorare für Sprachmittelnde/Dolmetschende)


305 Euro




nach Nr. VI.2.1 (3) c) (Fahrtkosten bei Kursen und Arbeitstagungen)

60 Euro




nach Nr. VI.2.2 (4) b) (Fahrtkosten bei intern. Begegnungen im Ausland)






a)  

für Maßnahmen im europäischen Ausland1

   12 Eurocent/km






b)

für Maßnahmen im außereuropäischen Ausland

8 Eurocent/km






Die ermittelten Zuwendungsbeträge für die Gruppe werden auf volle Euro abgerundet.






Zuschlag für Teilnehmende aus Deutschland an Veranstaltungen im Ausland [höchstens 500 Euro je Maßnahme]    

50 Euro





* für intern. Begegnungen von Kinder- und Jugendgruppen sowie Workcamps nach VI.2.2 (2) wird ein Anteil von 60 % des Betrages nicht überschritten