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BMFSFJ-505-20160929-SF-A001.htm

Zum Hauptdokument : Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)



Anlage 1



Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
Leitbild



Inhalt



A.
Präambel


B.
Leitziele der Kinder- und Jugendhilfe


1.
Persönlichkeitsbildung


2.
Förderung demokratischen und rechtsstaatlichen Wertebewusstseins


3.
Chancengerechtigkeit


4.
Beteiligung


5.
Teilhabe


6.
Schutz von Kindern und Jugendlichen und Befähigung zum kritischen Umgang mit Risiken


7.
Stärkung jugendpolitischer Anliegen auf nationaler und europäischer Ebene


8.
Stärkung europäischer und internationaler Begegnungen und Erfahrungen


9.
Qualitätsentwicklung


10.
Entwicklung von innovativen Konzepten in der Kinder- und Jugendhilfe


C.
Zielstellungen und Anforderungen bei den Leistungen und anderen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe


I.
Kinder- und Jugendarbeit


1.
Politische Jugendbildung


2.
Kulturelle Jugendbildung


3.
Kinder- und Jugendarbeit im Sport


4.
Kinder- und Jugendverbandsarbeit


5.
Internationale Jugendarbeit


II.
Jugendsozialarbeit und Integration


1.
Jugendsozialarbeit


2.
Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund


III.
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege


IV.
Hilfen für Familien, junge Menschen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte


1.
Frühe Förderung und weitere Hilfen für Familien und Erziehungsberechtigte


2.
Hilfen zur Erziehung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft


3.
Schutz und Stärkung junger Menschen




A.
Präambel

Junge Menschen haben ein Recht auf Bildung und Erziehung, Beteiligung, Förderung und Schutz. Sie benötigen Freiräume, die sie selbst gestalten können. Eine kinder- und jugendgerechte Gesellschaft investiert in die Zukunft junger Menschen.



Politik für junge Menschen setzt auf rechtliche Rahmenbedingungen und auf eine angemessene Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Sie soll die Bedürfnisse und Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aktiv aufgreifen. Es gilt Politik für, mit und von jungen Menschen zu gestalten. Die umfassende Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (UN-Kinderrechtskonvention) ist in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene eine zentrale Vorgabe.



Außerschulische Lern- und Bildungsorte befähigen junge Menschen zu einer aktiven Beteiligung und Teilhabe, indem sie ausgehend von den Lebenslagen junger Menschen die Entwicklung sozialer, kultureller, interkultureller, politischer sowie Gender- und Medienkompetenzen fördern. Sie bieten im Zusammenspiel mit familiären und formalen Bildungsprozessen eine Voraussetzung dafür, dass junge Menschen eigene Standpunkte entwickeln und vertreten sowie ihre Verantwortung für eine demokratische Gesellschaft der Vielfalt und für deren Weiterentwicklung wahrnehmen können. Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) soll junge Menschen unterstützen Räume außerhalb formaler Bildung zu nutzen, die sie in ihren individuellen, sozialen und kulturellen Bedarfen anerkennen, in der Entwicklung ihrer Stärken fördern und ihnen Kompetenzen für ein selbstbestimmtes und gemeinschaftsfähiges Handeln vermitteln.



Kinder- und Jugendhilfe unterstützt die gesellschaftliche Teilhabe und Teilhabegerechtigkeit für alle jungen Menschen. Sie ist darauf ausgerichtet, dass junge Menschen befähigt werden, mit den Herausforderungen moderner Gesellschaften eigenständig und verantwortungsbewusst umzugehen und junge Menschen mit zeitgemäßen Konzepten vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Die Förderung aus dem KJP soll die dafür auf Bundesebene erforderlichen fachlichen Voraussetzungen schaffen und dazu beitragen, dass alle jungen Menschen gleiche Chancen erhalten, Benachteiligungen abgebaut werden und Risiken präventiv begegnet wird. Dies schließt die in Deutschland geborenen Kinder und Jugendlichen aus Familien mit Migrationshintergrund sowie alle nach Deutschland zugewanderte und geflohene junge Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus ein. Junge Menschen und ihre Familien, die vor Krieg und Terror geflohen sind, bedürfen einer besonderen Unterstützung.



Der Kinder- und Jugendplan des Bundes



Der Bund hat nach § 83 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe) – SGB VIII – die Aufgabe, die Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe anzuregen und zu fördern, soweit sie von überregionaler Bedeutung ist und ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden kann. Der Kinder- und Jugendplan (KJP) ist das zentrale Instrument des Bundes zur Erfüllung dieser Aufgaben auf dem gesamten Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe.



Aus dem KJP werden bundeszentrale Verbände und Fachorganisationen der Kinder- und Jugendhilfe gefördert, die ihre Aufgaben in ihren jeweiligen Strukturen und mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Einrichtungen sowie entsprechend ihres verbandlichen Auftrages und Selbstverständnisses umsetzen.



Die bundeszentrale Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe wird mit den hierfür vorgesehenen finanziellen Mitteln gesichert und gestärkt. Der Bund trägt damit dazu bei, dass in der Breite der Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe fachliche und fachpolitische Weiterentwicklungen erfolgen und umgesetzt werden können. Die bundeszentralen Verbände und Fachorganisationen übernehmen dabei Aufgaben vor allem im Bereich der Unterstützung, Weiterbildung und Anregung der regionalen Fachpraxis, der Herstellung verbandlicher Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit auf Bundesebene, der Vernetzung, der Umsetzung fachlicher Standards und der fachpolitischen Interessenvertretung auf Bundesebene.



Die Kinder- und Jugendhilfe basiert auf dem Subsidiaritätsprinzip sowie auf der Anerkennung der Autonomie ihrer freien Träger. Hierbei sind die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen zentrale Grundprinzipien der Bundesförderung in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Förderung der bundeszentralen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe dient vor diesem Hintergrund sowohl der Sicherung der Pluralität der Angebote wie auch dem Anliegen, angemessen und wirkungsvoll auf spezifische Situationen und sich verändernde Rahmenbedingungen des Aufwachsens von jungen Menschen reagieren zu können.



Der KJP trägt durch Förderung überregionaler Veranstaltungen, Strukturen und anderer Aufgaben zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe bei. In diesem Kontext wird die Tätigkeit gesetzlicher Gremien nach § 83 (Bundesjugendkuratorium) und § 84 (Jugendberichtskommission) SGB VIII nachhaltig gesichert.



Eine Förderung wird auf der Grundlage der §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften gewährt. Das Förderverfahren richtet sich nach den jeweils geltenden Richtlinien zum Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP).



Auf der Grundlage von Regierungsabkommen bzw. Absichtserklärungen werden Koordinierungszentren für die jugendpolitische Zusammenarbeit und den Jugendaustausch unterstützt.



Der KJP setzt in ausgewählten Bereichen Schwerpunkte, die von besonderer jugend(hilfe)politischer Bedeutung sind:



Erziehung zu Toleranz, Respekt und Demokratie,


Schutz vor Gefährdungen, Missbrauch und Gewalt,


Stärkung der Beteiligung und der Durchsetzung von Beteiligungsrechten junger Menschen,


Aufbau und Weiterentwicklung inklusiver Angebote und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe,


Gestaltung von positiven Bedingungen für das Aufwachsen junger Menschen mit Migrationshintergrund.


Die bundeszentralen Träger der Kinder- und Jugendhilfe gewährleisten auf Bundesebene die strukturellen und fachlichen Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Fachpraxis. Darüber hinaus stellen Bundesmodellprojekte und -programme zur Weiterwicklung der Fachpraxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie Forschungsvorhaben von bundesweiter Bedeutung wichtige Instrumente im Sinne der Anregungsfunktion dar.



Der KJP fördert Maßnahmen mit bundeszentralen Wirkungen in allen Bereichen und Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe:



Kinder- und Jugendarbeit und außerschulische Kinder- und Jugendbildung (politische Jugendbildung, kulturelle Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit im Sport, Kinder- und Jugendverbandsarbeit sowie internationale Jugendarbeit),


Jugendsozialarbeit und Integration,


Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege,


Hilfen für Familien, junge Menschen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte,


weitere bundeszentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe.


B.
Leitziele der Kinder- und Jugendhilfe

Über den KJP sollen die nachfolgenden handlungsfeldübergreifenden Ziele unterstützt und gestärkt werden:



1.
Persönlichkeitsbildung

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Zur Verwirklichung dieses Rechts fördern die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe die Persönlichkeitsbildung junger Menschen, indem sie Selbstbestimmung, Selbstorganisation sowie soziale, kulturelle und politische Beteiligung und Teilhabe unterstützen. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe schaffen Möglichkeiten nonformalen und informellen Lernens, die auf die Lebenslagen und Interessen junger Menschen eingehen und sozialräumliche Lebenswelten sowie Peer- und Familienkontexte berücksichtigen. Sie setzen bei den individuellen Stärken jedes einzelnen jungen Menschen an und befähigen junge Menschen zur gesellschaftlichen Teilhabe und zur Nutzung eigener Potenziale.



2.
Förderung demokratischen und rechtsstaatlichen Wertebewusstseins

Die Förderung eines demokratischen und rechtsstaatlichen Wertebewusstseins und Verhaltens befähigt junge Menschen zu Urteilsbildung über gesellschaftliche Vorgänge und Konflikte und stellt einen Beitrag zur Sicherung der demokratischen Grundlagen des Gemeinwesens dar. Sie regt zur Wahrnehmung eigener Rechte und Interessen ebenso wie der Pflichten und Verantwortung gegenüber Mitmenschen, Gesellschaft und Umwelt sowie zur Mitwirkung an der Gestaltung einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung an. Durch die Verbindung von Lernen und Handeln sollen junge Menschen befähigt werden, ihre Zukunft zu gestalten, selbstbestimmt zu leben, gesellschaftliche Mitverantwortung zu übernehmen und sich zu engagieren.



3.
Chancengerechtigkeit

Chancengerechtigkeit für junge Menschen ist eine prioritäre gesamtgesellschaftliche Aufgabe – und damit auch eine zentrale Herausforderung der Kinder- und Jugendhilfe. Ihr vorrangiger Beitrag besteht in der individuellen und sozialen Förderung sowie der Überwindung von Benachteiligungen junger Menschen. Durch die Eröffnung von Teilhabemöglichkeiten soll Chancengerechtigkeit gefördert sowie Toleranz und Vielfalt, auch in Bezug auf kulturelle Ausdrucksformen, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität, gelebt und selbstverständlich werden.



Noch immer wirkt sich die soziale Herkunft stark auf Bildung, Teilhabe und auf die spätere berufliche Entwicklung aus. Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, alle jungen Menschen auf dem Weg in eine gelingende Zukunft zu fördern, Zugänge zu ihren Leistungen und Angeboten zu gewährleisten und dabei besonders jene mit belastenden Biografien und aus benachteiligenden bzw. gefährdenden Rahmenbedingungen zu unterstützen.



4.
Beteiligung

Junge Menschen haben ein Recht auf Beteiligung. Zugleich sind Demokratie und Zivilgesellschaft auf die Beteiligung junger Menschen angewiesen. Möglichkeiten zu schaffen, sich einzumischen, aktiv an der Ausgestaltung der eigenen Lebenslagen und der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe mitzuwirken und sich ggf. beschweren zu können, ist ein zentraler fachlicher Standard der Kinder- und Jugendhilfe.



Das erfordert beteiligungsorientierte Strukturen und Verfahren vorzuhalten und zu entwickeln, die junge Menschen einladen, ihre Anliegen offensiv und wirksam zu vertreten. Möglichkeiten zur Beteiligung zu schaffen, bedeutet auch, junge Menschen zu ermutigen und zu befähigen, sich einzubringen und ihre Interessen zu vertreten. Verantwortungsübernahme und das dafür notwendige Selbstvertrauen wollen erfahren und gelernt sein, sodass es eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe darstellt, die hierfür unterstützenden, jeweils altersgerechten Angebote zur Verfügung zu stellen und – wo erforderlich – zu entwickeln oder auszubauen.



5.
Teilhabe

Neben dem Recht auf Beteiligung haben junge Menschen auch ein Recht auf aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Teilhabe von jungen Menschen bezieht sich dabei, über Teilhabe an formeller Bildung und den Zugang zum Arbeitsmarkt hinaus, insbesondere auf kulturelle, politische und sportliche Bildung sowie Teilhabe als Bürgerinnen und Bürger.



Im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet Teilhabe, neben dem Zugang zu ihren Angeboten, auch die gesellschaftlichen Teilhabebedingungen von jungen Menschen durch ihre Angebote zu verbessern und gesellschaftliche Exklusion abzubauen bzw. zu verhindern.



Besondere Aufmerksamkeit kommt der Inklusion junger Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, junger Menschen mit Migrationshintergrund und ggf. Fluchterfahrung sowie der Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit zu.



Inklusion junger Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen


Mit ihrem menschenrechtlichen Ansatz stärkt die UN-Behindertenrechtskonvention das Recht von Menschen mit Behinderung bzw. Beeinträchtigung auf Chancengerechtigkeit, gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe und Freiheit zur Selbstbestimmung. Dieser gesamtgesellschaftliche Auftrag stellt auch für die Kinder- und Jugendhilfe eine große Herausforderung dar und muss offensiv und gemeinsam mit den anderen beteiligten Rechtskreisen vorangetrieben werden. Die Teilhabe und Partizipation junger Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen sind durchgängige Aufgaben in allen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe.


Hierfür sind barrierefreie Bedingungen im weitesten Sinne erforderlich als auch ein Klima von Wertschätzung, Respekt und der Akzeptanz von Behinderung bzw. Beeinträchtigung als Teil der menschlichen Vielfalt. Bei der Umsetzung geförderter Maßnahmen gilt es zu berücksichtigen, dass Behinderung bzw. Beeinträchtigung keine Ausschlusskriterien darstellen und Zugang bzw. Teilhabe gewährleistet sind.


Inklusion junger Menschen mit Migrationshintergrund


Teilhabe und Anerkennung sind wichtige Voraussetzung für die Persönlichkeitsentwicklung sowie für eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensführung aller jungen Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft bzw. der Herkunft ihrer Eltern. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe haben die kulturelle Vielfalt unter jungen Menschen zu berücksichtigen. Notwendig sind der Abbau von Zugangshemmnissen, die interkulturelle Öffnung der Einrichtungen und Dienste und die Weiterentwicklung der Angebotsprofile. Dabei gilt es die besonderen Belange junger Menschen mit Migrationshintergrund und jener mit Fluchterfahrung zu berücksichtigen, das Erlernen der deutschen Sprache zu unterstützen, die Chancen von Mehrsprachigkeit und Transkulturalität zu fördern sowie interkulturelles Lernen zu ermöglichen.


Gender Mainstreaming


Die Berücksichtigung unterschiedlicher Belange der Geschlechter mit dem Ziel der tatsächlichen Gleichstellung ist Querschnittsaufgabe in allen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Der Abbau von Benachteiligungen aufgrund sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identität werden bei allen Maßnahmen besonders berücksichtigt. Es bedarf auch weiterhin starker Impulse zum Ausbau einer geschlechtergerechten, diskriminierungsfreien Kinder- und Jugendhilfe sowie der gezielten Berücksichtigung des Gender Mainstreaming in allen Angeboten.


6.
Schutz von Kindern und Jugendlichen und Befähigung zum kritischen Umgang mit Risiken

Das Aufwachsen junger Menschen ist begleitet durch eine Reihe von Risiken. Mit ihnen kompetent und konstruktiv umzugehen, gehört heute zu den wesentlichen Voraussetzungen eigenständiger Lebensführung. Deshalb gilt es nicht nur, Kinder und Jugendliche entsprechend ihres Alters vor den unterschiedlichen Risiken und Gefährdungen zu schützen, sondern sie auch zu befähigen, soweit zulässig, mit ihnen selbstständig und verantwortungsbewusst umzugehen.



In unserer Medien- und Wissensgesellschaft sind die Kompetenzen zur Erschließung und Bewertung von Informationen, zur Nutzung der medial verfügbaren Ressourcen sowie der kompetente Umgang mit den Angeboten speziell auch der digitalen Medien zentrale Schlüsselqualifikationen und für die Entwicklung der Persönlichkeit von großer Bedeutung. Die Vermittlung und Stärkung der Medienkompetenz ist deshalb eine durchgängige Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe.



Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Medieninhalten, die ihre Entwicklung beeinträchtigen, und vor den Gefahren des Missbrauchs von legalen und illegalen Suchtmitteln sind – ergänzend zu Anpassungen der gesetzlichen Bestimmungen – Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen notwendig.



Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist darüber hinaus, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor (sexualisierter) Gewalt mit wirksamen Schutzkonzepten als zentralem Qualitätsmerkmal zu gewährleisten und mit Maßnahmen der Prävention, Intervention und Aufarbeitung zu sichern und zu stärken.



7.
Stärkung jugendpolitischer Anliegen auf nationaler und europäischer Ebene

Eigenständige Jugendpolitik nimmt die Lebensphase Jugend als eigenständigen und prägenden Lebensabschnitt mit eigenen Herausforderungen, Interessen und Bedürfnissen in den Blick. Eigenständige Jugendpolitik bezweckt Perspektiven und Teilhabemöglichkeiten für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen, damit sie ihr Leben mit Zuversicht und selbstbestimmt gestalten können. Besondere Unterstützung bei erschwerten Bedingungen gehört ebenso dazu wie geeignete Verfahren und Strukturen, damit Jugendliche ihre Interessen wirksam geltend machen können. Eigenständige Jugendpolitik erfordert nicht nur ein Zusammenwirken mit der jungen Generation selbst, sondern z. B. auch mit Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft. Nicht zuletzt steht dieser Ansatz für eine bessere Darstellung und Wahrnehmung „der Jugend“ in Politik und Öffentlichkeit.



Unter dem Dach der Jugendstrategie „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ gehören die Eigenständige Jugendpolitik und die Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland zusammen. Beide Prozesse werden unter Wahrung der politischen Besonderheiten stärker aufeinander bezogen, um Synergieeffekte zu erzielen. Mit der EU-Jugendstrategie sollen europäische Identitäten gestiftet, die Lebenswelten und Perspektiven junger Menschen durch grenzüberschreitende Mobilität erweitert, Fachkräfte für europäisches Handeln gewonnen, Politik und Praxis durch europäische Impulse unterstützt und jugendpolitische Initiativen aus Deutschland auf die europäische Ebene transportiert werden.



8.
Stärkung europäischer und internationaler Begegnungen und Erfahrungen

Internationaler Austausch trägt dazu bei, Wissenshorizonte zu öffnen, Handlungskompetenzen in einer globalisierten Welt zu erweitern, Mitverantwortung für Frieden, Freiheit und soziale Gerechtigkeit zu stärken sowie für den Umgang mit Diversität zu befähigen. Die Träger sollen daher in allen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe jungen Menschen und Fachkräften Angebote unterbreiten, Europäisierungs- und Globalisierungsprozesse zu erfahren und sich differenziert mit ihnen auseinanderzusetzen.



Die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen ist eng verknüpft mit der Befähigung, auf die globalisierte und europäisierte Lebenswirklichkeit überzeugende Antworten in Bezug auf die eigene Lebensführung und das soziale Umfeld zu finden. Die europäische und internationale Jugendarbeit soll weiterentwickelt werden, um allen jungen Menschen den Zugang zu grenzüberschreitenden Lernerfahrungen zu ermöglichen. Die Erfahrung mit Andersartigkeit hilft, eigene Ansichten zu reflektieren, Fremdes kennenzulernen und Vorurteile abzubauen. Konzepte und Erfahrungen von internationalen Partnern sollen hierzu eingebunden werden.



9.
Qualitätsentwicklung

Qualitätsmaßstäbe für die Überprüfung und Weiterentwicklung der Praxis sollen in diskursiven beteiligungsorientierten Verfahren entwickelt, festgelegt und kontinuierlich überprüft und angepasst werden. Die Erarbeitung und Überprüfung von Qualitätsmaßstäben schließt Verfahren mit ein, durch die die Beteiligung von jungen Menschen und ihren Familien gewährleistet wird.



10.
Entwicklung von innovativen Konzepten in der Kinder- und Jugendhilfe

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Anforderungen und Ansprüche an die Kinder- und Jugendhilfe entwickeln sich stetig weiter. Durch die Implementierung eines Innovationsfonds werden künftig verstärkt bedarfsgerechte und anlassbezogene Anregungen zur fachpolitischen Weiterentwicklung gegeben. Über die Förderung von fachlich innovativen Projekten werden konkrete Konzeptentwicklungen für eine moderne Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland unterstützt, die örtliche und zielgruppenspezifische Bedarfe gezielt berücksichtigen.



C.
Zielstellungen und Anforderungen bei den Leistungen und anderen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

Zur Sicherung und Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe werden in allen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe bundeszentrale Verbände und Fachorganisationen gefördert, um deren fachliche und verbandliche Funktionen auf Bundesebene zu unterstützen. In allen Bereichen werden über geförderte Maßnahmen Anregungen für eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gegeben. Nachfolgend werden die handlungsfeldspezifischen Zielstellungen und Anforderungen festgelegt.



I.
Kinder- und Jugendarbeit

Kinder- und Jugendarbeit beinhaltet soziale, kulturelle, interkulturelle und politische Bildung sowie die Gestaltung von Freizeit, in selbst organisierter Form und in von jungen Menschen gewählten Zusammenschlüssen sowie in besonderen Formen offener Einrichtungen. Ihre Orte sind Plätze der non-formalen und informellen Bildung sowie der gezielten Jugendbildungsarbeit. Zugleich ist Kinder- und Jugendarbeit ein von unterschiedlichen Trägerinteressen und Angebotsformen geprägtes Arbeitsfeld, das inhaltlich, regional und trägerspezifisch vielseitig ausgestaltet ist. Als Bildungsort hat die Kinder- und Jugendarbeit eine Qualität entwickelt, die junge Menschen zusammenführt, ihnen Räume gibt, Gelegenheitsstrukturen eröffnet und sie in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit fördert.



Angesichts sich fortlaufend verändernder Rahmenbedingungen bei Bildungsorten und Zeitressourcen nimmt die Notwendigkeit der Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und Schule zu. Es gilt die Kooperation zu befördern.



Über den KJP werden insbesondere Maßnahmen in den folgenden Bereichen gefördert:



1.
Politische Jugendbildung

Die politische Jugendbildung vermittelt jungen Menschen durch vielfältige Themen und Angebote Kenntnisse über politische Zusammenhänge und zeigt ihnen Möglichkeiten der Mitwirkung an gesellschaftspolitischen Prozessen. Sie hat zum Ziel, demokratisches Bewusstsein und politische Teilhabe von jungen Menschen zu fördern und sie zu befähigen, einen Beitrag zur Weiterentwicklung der demokratischen Kultur zu leisten.



Die Pluralität und Vielfalt einer demokratischen Gesellschaft kommt in diesem Feld durch ein breites Spektrum von Organisationen und Einrichtungen zum Ausdruck, deren bundeszentrale Aufgaben aus Mitteln des KJP gefördert werden. Diese bundeszentral organisierte Praxis politischer Jugendbildung wird durch Dach- und Fachverbände, bildungsbezogene Initiativen und Vereine, Akademien und Bildungsstätten sowie thematisch spezialisierte Fachstellen gestaltet. Deren Aufgabenschwerpunkte liegen zum einen in Auf- und Ausbau bundesweiter Kommunikations- und Kooperationsstrukturen, zum anderen in der fachlichen und konzeptionellen Weiterentwicklung sowie einer fachlich qualifizierten Umsetzung politischer Jugendbildung.



2.
Kulturelle Jugendbildung

Angebote kultureller Bildung schaffen für junge Menschen aktive und rezeptive Zugänge zu ästhetischen, künstlerischen und kulturellen Ausdrucksformen, fördern ihre eigene ästhetisch-kulturelle Praxis und befähigen sie, sich die Welt über Kunst und Kultur differenziert zu erschließen sowie sich aktiv gesellschaftlich zu engagieren. Sie fördern die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen sowie gleichermaßen personale, soziale und methodische Kompetenzen. Die Landschaft der kulturellen Kinder- und Jugendbildung umfasst alle künstlerischen Sparten und Formen ästhetisch-kultureller Praxis. Die Kulturelle Jugendbildung zeichnet sich durch vielfältige Angebotsformen, Bildungsorte, Zugangsformen und Zielgruppen aus.



Neben bundesweiten Angeboten der kulturellen Teilhabe von jungen Menschen (Festivals, Wettbewerbe, Preise, Jugendorchester etc.) werden über den KJP die bundeszentralen Fachverbände, Akademien und Fachzentren sowie deren Dachverband gefördert. Die Fachorganisationen sollen fachliche Unterstützung, Qualifizierung und Weiterentwicklung in den jeweiligen Sparten bieten. Die kulturelle Jugendbildung wird auf der Bundesebene spartenübergreifend durch Vernetzung sowie die fachliche und fachpolitische Vertretung der Kinder- und Jugendhilfe gestärkt und gesichert sowie darüber hinaus auch gegenüber Partnern in der Kultur- und Bildungspolitik vertreten.



3.
Kinder- und Jugendarbeit im Sport

Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im Sport leisten einen Beitrag zum gesunden Aufwachsen junger Menschen, indem sie Spaß und Freude an körperlicher Bewegung vermitteln und die Entwicklung von Körperkompetenz anregen. Die Beteiligung an gemeinsamen sportlichen Aktivitäten stärkt zudem das soziale Verhalten und bietet Möglichkeiten, Werte wie Vielfalt und Respekt zu vermitteln und Toleranz zu fördern.



Gemeinsames Ziel all derjenigen, die den Sport in Schulen und Vereinen gestalten, ist es, über möglichst qualifizierte und attraktive Angebote junge Menschen mit und ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen zu motivieren, sich dauerhaft sportlich zu betätigen. Gemeinschaftserlebnisse und das Miteinander-Wetteifern stellen wichtige Prinzipien des Sports dar.



Auch den Bundesjugendspielen kommt bei der Realisierung dieser Zielsetzung eine wesentliche Rolle zu. Sie sollen dazu beitragen, junge Menschen für ein sportliches Engagement zu gewinnen.



4.
Kinder- und Jugendverbandsarbeit

Kinder- und Jugendverbände sind selbstorganisierte Zusammenschlüsse von jungen Menschen. Die Arbeit in Kinder- und Jugendgruppen, auf Freizeiten oder in offenen Angeboten ist insbesondere durch ehrenamtliches Engagement, Freiwilligkeit der Teilnahme und der Möglichkeit einer unmittelbaren Ausgestaltung der Angebote geprägt und setzen an den Bedürfnissen und Interessen junger Menschen an. Ein Ziel jugendverbandlicher Arbeit ist es, junge Menschen zu befähigen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und zivilgesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.



Die Struktur der Kinder- und Jugendverbandsarbeit auf Bundesebene spiegelt die Vielfalt thematischer Interessen sowie weltanschaulicher Bezüge wider. Der KJP fördert in diesem Bereich die Arbeit bundeszentraler Jugendverbände sowie gemeinsamer Dachverbände und Arbeitsgemeinschaften. Die bundeszentrale Infrastruktur soll die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit in den Jugendverbänden herstellen und die Voraussetzungen zur Gewährleistung, Unterstützung und fachlichen Weiterentwicklung selbstorganisierter Jugendarbeit schaffen. Zudem vertreten die Jugendverbände die Interessen junger Menschen gegenüber der Politik und gestalten mit dieser gemeinsam die Jugendpolitik auf Bundesebene.



5.
Internationale Jugendarbeit

Die europäische und internationale Jugendarbeit ist integraler Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe und gleichzeitig Teil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Internationale Jugendarbeit ermöglicht die Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern, den Erfahrungsaustausch von Fachkräften sowie die Zusammenarbeit von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe über nationale Grenzen hinaus. Sie trägt bei zur Erweiterung der persönlichen und beruflichen Erfahrungen, zum Erwerb von Wissen und Kompetenzen, zur Entwicklung und Festigung von tolerantem und solidarischem Handeln, zur Prävention gegenüber Extremismus und Fremdenfeindlichkeit und eröffnet Wege, mit den Anforderungen der Globalisierung umzugehen.



Durch den KJP soll die europäische und internationale Jugendarbeit von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und ihren Zusammenschlüssen auf Bundesebene in Form von Kinder- und Jugendbegegnungen und Fachkräfteprogrammen sowie entsprechender Informationen und erforderlicher Infrastruktur gefördert werden.



Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollen verstärkt solche jungen Menschen in Deutschland an internationale Projekte heranführen, die sonst kaum Möglichkeiten für entsprechende Erfahrungen haben. Für junge Menschen wie Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sollen die Zugänge zu internationalen Begegnungsformen verbessert und Hindernisse abgebaut werden.



II.
Jugendsozialarbeit und Integration
1.
Jugendsozialarbeit

Die Förderung gesellschaftlicher Teilhabe aller jungen Menschen steht im Zentrum der Jugendsozialarbeit. Um soziale Benachteiligungen auszugleichen und individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden, begegnet Jugendsozialarbeit den unterschiedlichen, teilweise prekären Lebenslagen von jungen Menschen mit niedrigschwelligen, passgenauen, schul- und arbeitsweltbezogenen sowie sozialräumlich orientierten Ansätzen und Angeboten.



Jugendsozialarbeit auf Bundesebene hat den Auftrag, jungen Menschen individuell zugeschnittene Hilfen zur Überwindung sozialer Benachteiligungen und/oder individueller Beeinträchtigungen anzubieten. Die jungen Menschen sollen soweit aktiviert und gestärkt werden, dass ihnen eine altersgerechte soziale Integration gelingt und sie schulische Herausforderungen meistern und berufliche Ziele verwirklichen können.



Jugendsozialarbeit fördert Chancengerechtigkeit und tritt Diskriminierung und Ausgrenzung vor allem am Übergang von der Schule in den Beruf und im Bildungs- und Berufsbildungssystem entgegen. Sie stärkt und begleitet junge Menschen bei ihrem Weg von der Schule in die Arbeitswelt und befähigt sie zu einem selbstständigen Leben. Die notwendige fachliche Kooperation angrenzender Systeme und Einrichtungen der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Bildungspolitik erfährt bei der Integration von jungen Menschen und Familien mit Fluchterfahrung eine wichtige neue Bedeutung.



2.
Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund

Durch Integrationsangebote zielt der KJP auf eine Erhöhung der Chancengerechtigkeit und Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe junger Menschen mit Migrationshintergrund. Gefördert wird eine bundesweite Infrastruktur auf lokaler Ebene, die – in Form von Jugendmigrationsdiensten und weiteren Integrationsprojekten – eine flächendeckende Beratungs- und Angebotsstruktur für junge Migrantinnen und Migranten zur Verfügung stellt, um diese bei der sozialen, sprachlichen, schulischen und beruflichen Integration zu unterstützen. Vor allem in Form der Netzwerkarbeit kommt den Jugendmigrationsdiensten zusätzlich eine jugendpolitische, strukturbildende Funktion zu.



Darüber hinaus sollen junge Asylberechtigte und junge ausländische Flüchtlinge sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, aufbauend auf den Integrationskursen nach dem Aufenthaltsgesetz, Sprachförderung zum Erlernen der deutschen Sprache und ergänzende Unterstützung erhalten. Diese Maßnahmen der Sprachförderung sollen junge Menschen dazu befähigen, die Hochschulreife zu erwerben, ein Hochschulstudium aufzunehmen oder eine im Herkunftsland begonnene Hochschulausbildung in Deutschland fortzusetzen.



III.
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

Kindertageseinrichtungen und Angebote der Kindertagespflege eröffnen Kindern bis zum Abschluss der Grundschule neben der Familie Möglichkeiten der Bildung, Erziehung und Betreuung. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung und -pflege soll mit bundeszentralen Maßnahmen im KJP aktiv unterstützt werden, um die Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern zu verbessern und Rahmenbedingungen zu schaffen, so dass alle Kinder frühe Bildungschancen erhalten und Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung effektiv unterstützt werden.



Über den KJP sollen geeignete Forschungs- und Modellprojekte über Zukunftsfragen der Kindertagesbetreuung gefördert werden. Im Rahmen eines fortlaufenden Monitorings soll der Forschungsstand unter Einbezug der Bildungsberichte und Berichte zur Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes dargestellt werden. Zudem sollen Erkenntnisse aus der internationalen Forschung sowie die Erfahrungen mit frühkindlichen Bildungs- und Betreuungssystemen und deren Weiterentwicklung in anderen Ländern aufgearbeitet und genutzt werden.



IV.
Hilfen für Familien, junge Menschen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte
1.
Frühe Förderung und weitere Hilfen für Familien und Erziehungsberechtigte

Ziel der bundeszentralen Angebote früher Förderung ist es, die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern innerhalb der Familie und im gesellschaftlichen Umfeld frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben der Begleitung in Alltagsfragen zielen sie auf die Förderung und Stärkung der Beziehungs- und Erziehungskompetenzen von (werdenden) Müttern und Vätern. Angebote zur Unterstützung von Eltern und zur Stärkung der Erziehungskompetenz sollen sowohl allgemein familienbildend angelegt als auch in Bezug auf besondere Problem- und Förderkonstellationen ausgestaltet sein.



Kinder müssen von Anfang an faire Chancen auf eine gesunde Entwicklung haben und wirksam vor Gewalt und Vernachlässigung geschützt werden. Durch Frühe Hilfen sollen für Eltern bereits in der Phase der Schwangerschaft und in den ersten drei Lebensjahren des Kindes niederschwellige Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Die Interdisziplinarität der Frühen Hilfen erfordert eine enge Kooperation aller befassten Berufsgruppen, Institutionen und Verantwortungsträger und die Bildung verbindlicher Netzwerke.



2.
Hilfen zur Erziehung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Der Auftrag der ganzheitlichen Förderung der Entwicklung junger Menschen (einschließlich der Stärkung der Erziehungskompetenz ihrer Eltern) nimmt alle Kinder und Jugendlichen in den Blick.



Ausgerichtet am Leitbild der sozialen Inklusion soll sich die KJP-Förderung daran orientieren bei den bundeszentralen Verbänden und Fachorganisationen sowie bei den in diesem Kontext durchgeführten Bundesmodellprojekten und -programmen auf die Gestaltung eines Leistungssystems, das in seinen rechtlichen Grundlagen ebenso wie in den faktischen Bedingungen der Rechtsumsetzung die Voraussetzung für die gemeinsame Nutzung und gesellschaftliche Teilhabe durch heterogene Gruppen junger Menschen schafft und damit ihre Vielfalt als Normalität begreift.



Impulse, Anregungen und Erprobungen von Leistungssettings bzw. -arten, Leistungselementen und Leistungskombinationen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form sollen den Bedarfslagen junger Menschen und ihrer Familien entsprechen und damit auch sozial effizient sein. Im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen kommt hierbei Leistungen zu deren Erziehung eine besondere Bedeutung zu, die vor allem als Leistungen zur Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern umzusetzen sind. Eine stärkere Sozialraumorientierung unterstützt die engere Anbindung der Leistungsangebote an die Lebensorte der jungen Menschen. Individualleistungen sollen mit Infrastrukturangeboten und auch Gruppenangeboten verknüpft werden; niedrigschwellige, unmittelbare Leistungszugänge sollen sichergestellt werden.



Der Weiterentwicklung von strukturellen Planungsinstrumenten kommt – gerade auch in Bezug auf spezifische Bedarfslagen wie der von jungen Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen oder jungen Flüchtlingen – besondere Bedeutung zu.



Wesentlicher Gegenstand der KJP-Förderung soll auch die Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindswohlgefährdung durch die öffentliche und freie Kinder- und Jugendhilfe in sämtlichen Handlungsfeldern und Leistungsprozessen, in präventiver und intervenierender Form sein.



Sofern Leistungen anderer Leistungsträger oder die Strukturförderung anderer Systeme vorranging sind, bezieht sich der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene und damit auch die KJP-Förderung auf die Sicherstellung einer funktionierenden Kooperation und Vernetzung mit anderen für das Wohlergehen junger Menschen zuständiger Systeme sowie der reibungslosen Gestaltung von Übergängen zwischen den Systemen. Von besonderer Bedeutung hierbei sind die Schnittstellen zum Gesundheitswesen, dem Bildungssystem (Schule), der Eingliederungshilfe und der Arbeitsverwaltung. Aber auch der Zusammenarbeit mit dem Familien- und dem Jugendgericht kommt mit Blick auf ein konzertiertes Zusammenwirken für das Wohl der Kinder und Jugendlichen eine herausragende Rolle zu.



3.
Schutz und Stärkung junger Menschen

Auf allen Verantwortungsebenen in der Kinder- und Jugendhilfe ist der Schutz von jungen Menschen ein zentrales Anliegen, das sich vorrangig in folgenden drei Schwerpunkten konkretisiert:



a)
Schutz vor (sexualisierter) Gewalt

Der KJP soll die Umsetzung eines Gesamtkonzeptes für den Schutz von jungen Menschen vor sexueller Gewalt, die Empfehlungen des Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch und die Ziele des Aktionsplans 2011 der Bundesregierung zum Schutz von jungen Menschen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung unterstützen. Es sollen Maßnahmen gefördert werden, die in erster Linie der Entwicklung von Schutzkonzepten in Einrichtungen, insbesondere der Fachkräftequalifizierung in Schule, Kinder- und Jugendhilfe und Behindertenhilfe, der Stärkung der Kinderrechte und der direkten Ansprache und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, der Verbesserung der Beratungs- und Hilfestrukturen für Betroffene und der Verhinderung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im nationalen wie im internationalen Kontext dienen. Dazu ist es auch wichtig, aktuelle Datengrundlagen zu schaffen und Ursachen und Folgen sexualisierter Gewalt an allen Geschlechtern zu untersuchen.



b)
Jugendmedienschutz/Gutes Aufwachsen mit digitalen Medien

Digitale Medien prägen das Aufwachsen von jungen Menschen in Freizeit, Kommunikation und Bildung. Sowohl bei den Internetangeboten als auch im Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen überwiegen internationale Plattformen des Web 2.0. Junge Menschen sollen befähigt werden, Medien ihrem Alter entsprechend selbstbestimmt, verantwortungsbewusst, kritisch und kreativ zu nutzen.



Dies stellt besondere Anforderungen an die Unterstützung von Familien und Fachkräften in der Medienerziehung sowie an die Zukunftsfähigkeit des Jugendmedienschutzes. Kinder- und Jugendpolitik steht vor der Aufgabe, den Jugendmedienschutz zu modernisieren, damit er neue Medienentwicklungen berücksichtigt, international anschlussfähig ist und im Familienalltag besteht.



Deshalb sollen Maßnahmen zur Information von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften sowie modellhafte Maßnahmen, die fortlaufend den inhaltlichen, strukturellen und technischen Entwicklungen der Medienwelt und dem aktuellen Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen anzupassen sind, verstärkt gefördert werden. Die Projekte sollen die Medienerziehungskompetenz von Eltern und Fachkräften stärken, altersgerechte und gute Medienangebote für Kinder und Jugendliche unterstützen und den kreativen und eigenverantwortlichen Umgang mit Medien fördern.



Die Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Medienkompetenz erfolgt vor dem Hintergrund verfügbarer medienpädagogischer Ansätze und hat das Ziel, diese entsprechend der aktuellen Entwicklungen zu überprüfen sowie daraus innovative Weiterentwicklungen abzuleiten. Deshalb sollen über den KJP anlassbezogen auch Forschungsvorhaben und der regelmäßige wissenschaftliche Austausch zu aktuellen Fragen der Mediennutzung in der Familie und medienpädagogischen Praxis gefördert werden.



c)
Gesetzlicher Jugendschutz

Im Bereich des Jugendschutzes sind Eltern und Erziehungsverantwortliche gefragt, aber auch alle anderen Personen, die für den Schutz von jungen Menschen verantwortlich sind. Dies bezieht die Sensibilisierung für gesetzliche Zugangs- und Abgabebestimmungen (z. B. von altersgekennzeichneten Bildträgern, Alkohol, Tabak und E-Shishas) und die Förderung der Akzeptanz bei der Umsetzung, nicht zuletzt bei Gewerbetreibenden und Handel, ein. Aus dem KJP sollen daher Maßnahmen gefördert werden, welche die Jugendschutzregelungen bei allen Zielgruppen bekannt machen und dafür sorgen, dass rechtliche Regelungen zum Jugendschutz von allen Verantwortlichen konsequent eingehalten werden.