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AA-1-20061030-KF-A001.htm

Zum Hauptdokument : Auslandsumzugskostenverordnung (AUV); hier: Hinweise und Erläuterungen des AA zur AUV



Anlage 1 zu RES 134-16 – Stand: 30.10.2006





Anwendungshinweise des Auswärtigen Amts
zur Durchführung der Auslandsumzugskostenverordnung (AUV)

mit
Text der AUV in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003, zuletzt geändert durch Art. 14 zur Reform des Reisekostenrechts vom 26.05.2005 (BGBl. I S. 1418),
sowie
der amtlichen Begründung



Inhaltsverzeichnis



I.
Allgemeines


1.
Rechtsgrundlagen und Runderlasse
2.
Begriffsbestimmungen
3.
Abkürzungen
4.
Stichwortverzeichnis
5.
Übersicht der Anlagen


II.


§ 1
Allgemeines
§ 2
Beförderungsauslagen
§ 3
Lagern und Unterstellen von Umzugsgut
§ 4
Reisekosten und Mehrauslagen für Unterkunft und Verpflegung
§ 5
Mietentschädigung
§ 6
Auslagen zur Erlangung einer Wohnung
§ 7
Beiträge zum Beschaffen technischer Geräte
§ 8
Auslagen für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht
§ 9
Beiträge zum Instandsetzen von Wohnungen
§ 10
Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen
§ 11
Beiträge zum Beschaffen klimabedingter Kleidung
§ 12
Ausstattungsbeitrag
§ 13
Einrichtungsbeitrag
§ 14
Umzugskostenvergütung in Sonderfällen
§ 15
Umzugsbeihilfen
§ 16
Erstattung der Auslagen für Umzugsvorbereitungen bei Widerruf der Zusage der Umzugskostenvergütung
§ 17
Umzugskostenvergütung bei einer Auslandsverwendung von weniger als zwei Jahren
§ 18
Rückführung von Angehörigen und Umzugsgut aus Gefährdungsgründen
§ 19
Umzugskostenvergütung beim Ausscheiden aus dem Dienst
§ 20
Härtefälle
§ 21
Übergangsvorschrift
§ 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten




- I -



1. Rechtsgrundlagen und Runderlasse des Auswärtigen Amts,
die im Rahmen des Auslandsumzugkostenrechts anzuwenden sind



Bundesumzugskostengesetz - BUKG i.d.F. des Art. 1 des Gesetzes vom 11.12.1990 (BGBl I S. 2682), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 11 des Gesetzes vom 15.12.2004 (BGBl I S.3396, 3403)



Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesumzugskostengesetz - BUKGVwV vom 02.01.1991 (GMBl S. 65) i.d.F. der Bekanntmachung vom 07.03.2000 (GMBl. S. 306), zuletzt geändert durch die sechste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der BUKGVwV vom 25.11.2004 (GMBl. S. 1077)



Auslandsumzugskostenverordnung - AUV i.d.Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (BGBl I S. 2360), zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes zur Reform des Reisekostenrechts vom 26.05.2005 (BGBl. I S. 1418)



RES 134-16 - Erläuterungen und Hinweise des Auswärtigen Amts zur Durchführung derAUV mit Text der AUV sowie der amtlichen Begründung, Runderlass in der jeweils gültigen Fassung



RES 134-29: Richtlinien des Auswärtigen Amts für die Vergabe und Abrechnung von Auslandsumzügen - RLAU - vom 01.03.2000



RES 134-31: Richtlinien des Auswärtigen Amts für die Erstattung der Transportversicherungskosten bei Auslandsumzügen - RLTV vom 01.01.2002



RES 134-6: Inkrafttreten neuer Rahmenverträge für Auslandsumzüge ab dem 01.04.2006



RES 134-5: Transport und Lagerung von Umzugsgut, Beauftragung von Spediteuren durch die Beschäftigten



RES 134-35: Verwendung von See-Containern und Möbelkästen bei Auslandsumzügen



RES 134-37: Hinweise zur Reform des Reisekostenrechts und Neufassung des Kompendiums zum Reisekostenrecht



RES 134-39:Wohnungsbesichtigungs- und Umzugsabwicklungsreisen gem. § 4 AUV



RES 134-17: Beiträge zum Beschaffen technischer Geräte gem. § 7 AUV und klimabedingter Kleidung gem. § 11 AUV



RES 131-1: Erstattung der Auslagen für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht gem. § 8 AUV



RES 131-33: Schul- und Kinderreisebeihilfe



RES 134-4:Zuschlag zum Ausstattungsbeitrag gem. § 12 Abs. 1 Satz 4 AUV



RES 131-39: Auslandstrennungsgeldverordnung und Aufwandsentschädigungs-Richtlinie



RES 134-38:Zahlungs- und Abrechnungsbestimmungen bei Auslandsumzügen für die Auslandsvertretungen



RES 55-20: Einfuhrabgabenfreiheit



RES 55-19: Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen, hier v.a. Abschnitte V, VI und VIII



Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13.09.2005 - Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) - Sonderregelungen für Beschäftigte, die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind, § 45 Nr. 13 TVöD BT-V



Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen der bei Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten nicht entsandten Arbeitnehmer/innen - TV AN Ausland vom 30.11.2001.

(Die Tarifverträge für Ortskräfte – TV Ang Ausland und TV Arb Ausland - wurden von den Tarifparteien zum 31.03.2000 gekündigt. Für Arbeitsverträge von deutschen und EU-/EWR-Ortskräften, die vor dem 31.03.2000 geschlossen wurden, sind die Bestimmungen dieser Tarifverträge aufgrund des TV AN Ausland jedoch weiterhin gültig.)





- II –



2. Begriffsbestimmungen

Für die Bemessung der Umzugskostenvergütung gilt folgende Gegenüberstellung der Besoldungs- und Entgeltgruppen:



Besoldungsgruppe

Entgeltgruppe TVöD

A 2 bis A 8

E 2 bis E 8

A 9

E 9

A 10

E 10

A 11

E 11

A 12

E 12

A 13

E 13

A 14

E 14

A 15

E 15

A 16

E 15Ü



Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV)

Die UKV wird bei Versetzungen und Abordnungen von den personalführenden Referaten des Auswärtigen Amts schriftlich zugesagt. Durch die Art der Zusage nach § 3 oder § 4 i.V. mit § 14 Abs. 5 oder Abs. 7 BUKG oder bei vorübergehender Auslandsverwendung mit Rückkehr an den bisherigen Wohnort nach § 17 AUV wird bestimmt, ob der Umfang der UKV voll, in Teilen oder ermäßigt zugesagt wird.



Auslandsumzüge

Auslandsumzüge sind gemäß § 13 Abs. 1 BUKG Umzüge zwischen In- und Ausland und im Ausland. Die in § 13 Abs. 2 BUKG aufgeführten Umzüge, z.B. aus Anlass der Einstellung aus dem Ausland zählen nicht zu den Auslandsumzügen.



Zusammensetzung der UKV

Die volle UKV-Zusage umfasst bei Auslandsumzügen:



- § 2 AUV:

Erstattung der notwendigen Beförderungsauslagen für das Umzugsgut und für höchstens zwei Personenkraftfahrzeuge, Zwischenlagerung sowie der Transportkosten für bis zu zwei in der Wohnung gehaltene Haustiere,

- § 3 AUV:

Erstattung der Auslagen für das Lagern und Unterstellen von Umzugsgut,

- § 4 AUV:

Erstattung der Reisekosten, Mehrauslagen für Unterkunft und Verpflegung,

- § 5 AUV:

Mietentschädigung,

- § 6 AUV:

Erstattung der Auslagen zur Erlangung einer Wohnung

- § 7 AUV:

Beiträge zum Beschaffen technischer Geräte,

- § 9 Abs. 3 BUKG:

Erstattung der Auslagen für einen Kochherd oder Öfen,

- § 8 AUV:

Erstattung der Auslagen für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht,

- § 9 AUV:

Beiträge zum Instandsetzen von Wohnungen,

- § 10 AUV:

Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen,

- § 11 AUV:

Beiträge zum Beschaffen klimabedingter Kleidung,

- § 12 AUV:

Ausstattungsbeitrag,

- § 13 AUV:

Einrichtungsbeitrag.



- III –



3. Abkürzungen

AA

=

Auswärtiges Amt

AER

=

Aufwandsentschädigungsrichtlinie

ARV

=

Auslandsreisekostenverordnung

ATGV

=

Auslandstrennungsgeldverordnung

AUV

=

Auslandsumzugskostenverordnung




BAWV

=

Bundesamt für Wehrverwaltung

BBesG

=

Bundesbesoldungsgesetz

BHO

=

Bundeshaushaltsordnung

BMF

=

Bundesministerium der Finanzen

BMI

=

Bundesministerium des Innern

BMVg

=

Bundesministerium der Verteidigung

BRKG

=

Bundesreisekostengesetz

BRRG

=

Beamtenrechtsrahmengesetz

BUKG

=

Bundesumzugskostengesetz

BUKGVwV

=

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesumzugskostengesetz

BVerwG

=

Bundesverwaltungsgericht

GAD

=

Gesetz über den Auswärtigen Dienst

HOD

=

Hausordnungsdienst




OVG

=

Oberverwaltungsgericht

RE

=

Runderlass

RES

=

Runderlasssammlung

RLAU

=

Richtlinien des Auswärtigen Amts für die Vergabe und Abrechnung von Auslandsumzügen

RLTV

=

Richtlinien des Auswärtigen Amts für die Erstattung der Transportversicherungskosten bei Auslandsumzügen

TGV

=

Trennungsgeldverordnung

UKV

=

Umzugskostenvergütung

VG

=

Verwaltungsgericht



- IV –



4. Stichwortverzeichnis
(in RES nicht vorhanden, da Volltextsuchmöglichkeit besteht)



5. Übersicht der Anlagen



Anlage


Tz.

1

Grüner Umzugsfragebogen

1.5.3 , 10.1.7

2

Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer

2.1.7.3

3

Antrag auf Mehrauslagen für Unterkunft

4.5.4

4

Antrag auf Mehrauslagen für Verpflegung

4.6.1

5

Maklerkosten (Ausland)

6.1.1

6

Maklerkosten (Inland)

6.2.1

7

Antrag auf einen Beitrag für Luftbe- und entfeuchter

7.1.1

8

Antrag auf einen Beitrag für Wasseraufbereiter

7.1.1

9

Antrag auf Beitrag für Spannungskonstanthalter

7.1.1

10

Antrag auf Beitrag für Warmwassergeräte

7.1.1

11

Antrag auf Beitrag für Klimageräte

7.1.1

12

Antrag auf Beitrag für Notstromgeräte

7.1.1

13

Antrag auf Beitrag für Luftreiniger

7.1.1

14

Antrag auf Gewährung eines Beitrages für Kochherd

7.2.2

15

Merkblatt über die Erstattung der notwendigen Auslagen für das Beibehalten der bisherigen Wohnung

17.1.2

16

Antrag auf Erstattung der notwendigen Auslagen für das Beibehalten der bisherigen Wohnung

17.1.3





Für AA: Alle Antragsformulare sind im Intranet bei Ref. 113 – 113-4 Umzugskosten eingestellt.